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Business Breakfast - Bundesvergabegesetz-Novelle 2015

Wien, Österreich

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Vergangene Veranstaltung
17. Februar 2016, 08:00 - 10:00 UTC +00:00

Mit der am 10.12.2015 im Nationalrat beschlossenen Bundesvergabegesetznovelle, die am 1. März 2016 in Kraft tritt, wird die zwingende Anwendung des Bestbieterprinzips gegenüber dem Billigstbieterprinzip bei öffentlichen Aufträgen ausgeweitet. Besondere Bedeutung gewinnen dadurch die zwingend anzuwendenden Qualitätskriterien. Subunternehmer, deren Abgrenzung zu Lieferanten neu definiert wird, und auch weitere Subunternehmer (Sub-Subunternehmer) müssen künftig grundsätzlich vollständig im Angebot genannt werden.

Der Vergaberechtsexperte Bernt Elsner und der Leiter Einkauf der ÖBB Infrastruktur AG, Stefan L. Braun, stellen Ihnen die kommenden Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis vor.

Sprecher

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Bernt Elsner
Partner
Wien