Eine gewisse Verunsicherung betreffend der rechtlichen Aspekte und Folgen ist auch in der Versicherungsbranche Thema, in der sich durch den digitalen Wandel völlig neue Möglichkeiten ergeben. Denn wo BDAI ins Spiel kommen, gibt es auch Grenzen. Wo diese liegen, darüber informierten sich namhafte Versicherungsunternehmen im Rahmen eines CMS Business Breakfast aus der Reihe „Innovation“. Technologie-, Rechts- und Versicherungsexperten sehen in BDAI genauso große Chancen wie Herausforderungen für die Versicherungswirtschaft.
Zweifelsohne ist die zunehmende Digitalisierung auch in der Versicherungsbranche angekommen. Nicht zuletzt durch das Aufkommen zahlreicher InsurTechs, die immer mehr neue Dienstleistungen und/oder Geschäftsmodelle im Versicherungsbereich entwickeln – und große Versicherungsunternehmen hier nachziehen müssen. Aus diesem Grund wurde BDAI beim CMS Business Breakfast aus drei Perspektiven beleuchtet: Aus technischer Sicht von Christian Hofmeister, Business Development Executive bei IBM Deutschland, der Versicherungsunternehmen bei allen Fragen rund um das Thema Digitalisierung berät, aus datenschutzrechtlicher Sicht von Johannes Juranek, Managing Partner von CMS in Wien und Experte für IT- und Datenschutzrecht sowie aus versicherungsrechtlicher Sicht von Thomas Böhm, Partner und Experte für Versicherungsrecht bei CMS in Wien.
Technisch gesehen wird das Zusammenspiel von Big Data, Cloud Computing und AI immer wichtiger, um die vorhandenen großen Datenmengen besser nutzen zu können. Hier greifen Versicherer außerdem auch auf Dienstleistungsangebote der sogenannten „BigTechs“ zurück, wie etwa IBM. Wer in der Branche Innovationsführerschaft übernehmen will, setzt Künstliche Intelligenz dazu ein, Produkte und Prozesse neu auszugestalten. „Neben allen technischen Herausforderungen sind Versicherungsunternehmen aber genauso gefordert, auf keinen Fall auf die Einhaltung versicherungsrechtlicher Rahmenbedingungen zu vergessen, die Cloud Computing, Big Data und AI mit sich bringen“, erklärt Böhm.
Handlungsbedarf in Bezug auf die Digitalisierung
Wurde BDAI-Technologie in der Versicherungsbranche lange Zeit kaum genutzt, so kommt Künstliche Intelligenz inzwischen bei vielen Versicherungsunternehmen zum Einsatz – insbesondere zur zielgenaueren Kundenakquise, zur differenzierteren Preisgestaltung, zur Effizienz- und Effektivitätssteigerung bei Kernprozessen und natürlich auch bei der Produktentwicklung oder auch bei der Schadensregulierung. So positiv sich diese grundlegenden Veränderungen im Angebot der Versicherungsunternehmen auswirken und damit oftmals Kunden der jüngeren Generation perfekt angesprochen werden können, so schwierig gestalten sich oftmals jedoch Umsetzung und Anwendung dieser neuen Möglichkeiten – auch aus rechtlicher Sicht. Denn hier spielen datenschutzrechtliche Voraussetzungen genauso eine Rolle wie versicherungsaufsichtsrechtliche Anforderungen.
„In Zeiten der Digitalisierung sollte es das Ziel aller Versicherungsunternehmen sein, durch entsprechende Beurteilung von Online Vertriebstools und Big Data Applikationen auf Nummer sicher zu gehen, wie auch verstärktes Augenmerk auf datenschutzrechtliche Bestimmungen und Datenschutzfolgeabschätzungen zu legen“, fasst Datenschutzexperte Juranek zusammen.
Fotos vom CMS Business Breakfast finden Sie zur kostenlosen Verwendung hier: Download Foto
Weitere Veranstaltungen bei CMS in Wien finden Sie auf der website cms.law unter Veranstaltungen.
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