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Neuer Fallstrick bei der Arbeitszeit

Erschienen am 23.04.2019 im Medium: der Standard

​Es darf zwar 60 Stunden in einer Woche gearbeitet werden, über längere Zeiträume aber gilt ein 48-Stunden-Limit. Laut EuGH muss diese Grenze auch gleitend eingehalten werden.​ 

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