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OGH - Keine Forderung nach Übermaßaufklärung

Erschienen am 31.07.2017 im Medium: Ärzte Krone

Wünscht ein Patient eine bestimmte Behandlung, dann muss er zwar über die Risiken aufgeklärt werden, aber nicht über Behandlungsalternativen.

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Pressebericht
OGH - Keine Forderung nach Übermaßaufklärung
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Monika Ploier