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Das Investmentfondsgesetz 2011

21/09/2011

Mit 1. September 2011 ist das neue Investmentfondsgesetz 2011 in Kraft getreten (InvFG 2011). Dieses Bundesgesetz setzt die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungs-vorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) – die so genannte OGAW-IV-Richtlinie – um und führt in mehreren Bereichen neue Regelungen ein.

Die neuen Regelungen beziehen sich auf den Bereich der Fondsstrukturen (Master-Feeder-Strukturen), der Fondsver-schmelzungen, der organisatorischen Anforderungen und Wohlverhaltensregeln für Verwaltungsgesellschaften, der grenzüberschreitenden Verwaltung von Investmentfonds, der Information für die Anleger (einheitliches Kundeninformations-dokument) und des aufsichtsrechtlichen Verfahrens für den grenzüberschreitenden Fondsvertrieb. Diese Regelungen sollen mehr Effizienz für die Verwaltungsgesellschaften, mehr Rechts-sicherheit und bessere Vergleichbarkeit für die Anleger sowie bessere Grundlagen für die Beaufsichtigung und Zusammenarbeit der Behörden bringen.

Eine der Neuerungen, die das InvFG 2011 mit sich bringt, ist das zur Stärkung des Anlegerschutzes eingeführte einheitliche, EU-rechtlich harmonisierte Kundeninformationsdokument (KID). Hierbei handelt es sich um ein investorenfreundliches Dokument, das Informationen über das Produkt, Kosten, Gebühren, Risiko- und Vergütungsprofil sowie Informationen über die vergangene Performance beinhaltet. Die nähere Ausgestaltung des KID ist in der Verordnung (EU) 583/2010 determiniert. Das KID soll eine bessere Vergleichbarkeit der Anlegerinformationen und somit einen adäquaten Anlegerschutz sicherstellen.

Weitere wichtige Neuerungen sind die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für grenzüberschreitende (und inländische) OGAW-Verschmelzungen und – durch die Österreichische Finanzmarktaufsichtbehörde (FMA) zu bewilligende – Master-Feeder-Strukturen, die Vereinfachung des Notifikationsverfahrens für den Vertrieb von OGAW-Anteilen in einem anderen EU-Mitgliedstaat und die Möglichkeit der Verwaltung eines OGAW durch eine Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat. Das InvFG 2011 enthält weiters Aufsichts-bestimmungen, welche die Rahmenbedingungen für die Einbindung der FMA in das System der Europäischen Finanzmarktaufsicht schaffen sollen.

Die Bestimmungen über die steuerliche Behandlung der Invest-mentfonds wurden aus dem Investmentfondsgesetz 1993 in das InvFG 2011 übernommen, wobei auch die durch das Budgetbegleitgesetz 2011 vorgenommenen Änderungen fortgeführt werden.

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Martin Zuffer
Partner
Wien