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Die wirtschaftliche Einheit als Normadressat im Kartellbußrecht

16/03/2016

Über die wirtschaftliche Einheit werden mehrere Rechtsträger als ein Unternehmen i.S.v.Art. 101 AEUV zusammengefasst. Die Entscheidungspraxis nützt dieses Konzept auch zur Verhängung einer gesamtschuldnerischen Geldbuße gegen die Mitglieder der wirtschaftlichen Einheit. Der vorliegende Beitrag zeigt die Evolution der Figur der wirtschaftlichen Einheit in Kartellbußgeldverfahren und setzt sich mit den von der Rechtsprechung entwickelten Zurechnungskriterien kritisch auseinander.

Erschienen in NZKart - Neue Zeitschrift für Kartellrecht

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Dieter Zandler
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Wien