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Ermessensspielraum für AR-Mitglieder bei "Golden Handshakes" an Vorstandsmitglieder für deren vorzeitiges Ausscheiden

1. Nach der E 2 Ob 285/04 g lege die allgemeine Zulässigkeit der Suspendierung im Dienstvertragsrecht die Anwendung dieses Instituts auch im Aktienrecht nahe. Die Suspendierung als dienstrechtliches Prinzip sei auch im Verhältnis des Vorstandsmitglieds zur Ges anwendbar. Ob dieser im österr Schrifttum hA beizutreten ist, kann allerdings letztlich (auch) hier unbeantwortet bleiben.

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Johannes Reich-Rohrwig
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Wien