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FATCA bringt Republik Österreich und Banken unter Zugzwang

Die US-Finanzbehörde IRS setzt mit FATCA Steuerflüchtlingen auf der ganzen Welt nach – die Republik Österreich und Banken sind unter Zugzwang. 

Bereits im Jahr 2010 hat die US-Regierung den „Foreign Account Tax Compliance Act“ („FATCA“) erlassen. Ziel des FATCA ist es, Zugang zu Informationen über Konten und Wertpapierdepots von US-Steuerpflichtigen auf der ganzen Welt zu erlangen. 

Am 17.1.2013 hat die US-Steuerbehörde IRS nun die finalen Durchführungsbestimmungen zu FATCA erlassen. Österreichische Finanzinstitute, also insbesondere Banken, Versicherungen und sonstige Finanzdienstleister, sind wie folgt davon betroffen: 

Withholding Tax 

Ausländische (und damit auch österreichische) Finanzinstitute werden aufgefordert, mit dem IRS einen Vertrag abzuschließen, in dem sich das Finanzinstitut verpflichtet, Konto- und Vermögensinformationen von US-Steuerpflichtigen direkt an den IRS weiterzugeben. Um das zu ermöglichen, ohne die zwingenden Bestimmungen zu Bankgeheimnis und Datenschutz zu verletzen, soll sich das Finanzinstitut zunächst verpflichten, eine Entbindungserklärung vom Kunden einzuholen. Sollte sich dieser Kunde weigern eine solche Erklärung abzugeben, ist diese Information über die Weigerung an den IRS weiterzugeben. Folge für diesen Kunden ist, dass auf sämtliche seiner Erträge aus US-Finanzvermögen eine 30%ige Quellensteuer (Withholding Tax) als „Strafsteuer“ einbehalten wird. 

Eine ähnliche Konsequenz droht einem nichtkooperierenden ausländischen Finanzinstitut: Schließt ein ausländisches Finanzinstitut mit dem IRS keinen Vertrag ab, so unterliegen alle US-Erträge dieses Finanzinstituts einer 30%igen Quellensteuer. 

Als Alternative zu vertraglichen Abkommen mit jedem einzelnen Finanzinstitut drängt die US-Steuerbehörde auf den Abschluss bilateraler Staatsverträge. Diese würden die Abwicklung wesentlich erleichtern und auch Reziprozität für die betroffenen Staaten sicherstellen. Derartige bilaterale Vereinbarungen sind mit Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien, aber auch mit der Schweiz und Japan geplant. Auch Österreich hat diesbezüglich Interesse bekundet, allerdings wurde noch kein Übereinkommen endverhandelt bzw. ratifiziert – da die FATCARegeln bereits in einem halben Jahr zur Anwendung kommen, ist zu hoffen, dass ein solches möglichst bald abgeschlossen wird. 

Phasenweises Inkrafttreten der Bestimmungen 

Aufgrund der finalen Durchführungsbestimmungen wurden die Übergangsbestimmungen für die FATCA-Implementierung verlängert – die beschriebenen Regeln sind ab 1.1.2014 anzuwenden, wobei gewisse Informations- und Einbehaltregelungen phasenweise in Geltung treten. So tritt etwa ab 1.1.2014 die 30%ige Strafsteuer auf US-Kapitalerträge in Kraft, ab 1.1.2017 wird auch die Strafsteuer auf Verkaufserlöse aus US-Wertpapieren sowie auf ausländische Durchlaufzahlungen (= Nicht-US-Erträge, die aus US-Erträgen finanziert werden) einbehalten. 

Von der Definition der abzugspflichtigen Zahlungen sind solche Zahlungen ausgeschlossen, die aus den vor dem 1.1.2014 abgeschlossenen Verträgen mit einer festen Laufzeit stammen – für diese ist daher kein Quellensteuereinbehalt vorzunehmen (sogenanntes „grandfathering“). Für Kreditverträge gilt daher, dass diese von den FATCA-Regelungen grundsätzlich ausgenommen sind, sofern sie vor dem 1.1.2014 abgeschlossen worden sind. Allerdings gilt diese Ausnahme nicht, wenn der Vertrag nach dem 1.1.2014 wesentlich geändert wird. Die FATCA-Richtlinien definieren den Begriff der „wesentlichen Änderung“ nicht. Unseres Erachtens fallen darunter etwa Änderungen der Kreditlaufzeit und der Rückzahlungsmodalitäten.

Auswirkungen auf die Praxis 

Auf die österreichischen Banken kommen aufgrund von FATCA neben den schon bisher bestehenden „Know Your Customer“- Checks weitere Prüf- und Informationspflichten zu. Und auch wenn diese US-Gesetzesinitiative auf den ersten Blick Protest gegen vermeintlichen legistischen US-Imperialismus provozieren mag, so steht diese Entwicklung doch in einem generellen Trend: Steuerflüchtlinge werden sich in Zukunft kaum mehr hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Diese Entwicklung wird auch die österreichische Politik zur Kenntnis nehmen müssen. Nach einer Information des österreichischen Bankenverbands wird zurzeit ein bilateraler Vertrag zwischen Österreich und den USA vorbereitet. 

Allgemein hat sich in der Marktpraxis noch kein Marktstandard betreffend die Tragung der durch FATCA verursachten Kosten bei Kreditverträgen herausgebildet. In den USA sieht man das Risiko des Einbehalts der FATCA-Strafsteuer derzeit mehrheitlich auf Kreditgeberseite – in Europa hat sich allerdings noch kein vergleichbarer Standard entwickelt. Die LMA (Loan Market Association) hat im Jänner 2013 mehrere Formulierungsvorschläge veröffentlicht, die (jeweils unterschiedlich) regeln, wie Parteien von Konsortialkreditverträgen mit FATCA umgehen können. Eine entsprechende Regelung in den Kreditverträgen ist jedenfalls empfehlenswert, da die bisherigen Steuerklauseln (tax gross-up) in LMA-Kreditverträgen das Kostenrisiko nur unzureichend adressieren.

Die Autoren: Dr. Günther HanslikMag. Anna Konopka

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Günther Hanslik
Managing Partner
Wien
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