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Lebensbeendende Maßnahmen: wer entscheidet?

Ärztekrone

27/07/2015

Die vorhergehenden Beiträge haben sich mit der Errichtung einer verbindlichen/beachtlichen Patientenverfügung - uU in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht - auseinandergesetzt. Eindeutig ist, wie vorzugehen ist, wenn eine verbindliche PatV medizinische Maßnahmen ausschließt bzw. eine beachtliche PatV eindeutig ist.

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Lebensbeendende Maßnahmen: wer entscheidet?
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Autoren

Monika Ploier