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Neue vergaberechtliche Schwellenwerte ab 1.1.2012

19/12/2011

Mit der Verordnung Nr. 1251/2011 hat die Kommission die Schwellenwerte neu festgesetzt. Glücklicherweise wurden endliche wieder „runde“ Zahlen und einheitliche Werte festgelegt. Die Schwellenwerte betragen für

• Alle Bauaufträge EUR 5.000.000; 
• Lieferungen und Dienstleistungen grundsätzlich EUR 200.000; 
• Lieferungen und Dienstleistungen für zentrale Beschaffungsstellen EUR 150.000; 
• Lieferungen und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber EUR 400.000.

Die Verordnung tritt am 1.1.2012 in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, sodass sie abweichenden oder noch nicht aktualisierten Werten im BVergG und in Verordnungen des Bundeskanzlers vorgeht.

Dieser Artikel ist am 19.12.2011 auf RechtamBau erschienen.

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Thomas Hamerl
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Wien