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Roaming und Netzneutralität – Sieg der Konsumenten oder Mogelpackung?

2015-05

Hohe Telefonrechnungen aus dem Urlaub sollen Geschichte sein, dafür droht allerdings ein Zwei-Klassen-Internet – was ist dran an der geplanten EU-Gesetzgebung zu Roaming und Netzneutralität?

Innerhalb der EU werden Mobilfunk-Roaming-Gebühren Mitte 2017 abgeschafft. Dies sieht das Telekom-Paket vor, welches das Europäische Parlament am 27. Oktober 2015 endgültig angenommen hat. Es enthält auch erstmals Regelungen zur Gewährleistung des Zugangs zu einem offenen Internet, auch als „Netzneutralität“ bekannt.

Was bedeutet das Ende der Roaming-Gebühren?

Ab dem 15. Juni 2017 wird es keine Roaming-Aufschläge mehr geben, das heißt, man zahlt im europäischen Ausland dieselben Mobilfunkgebühren wie in Österreich. Ein Missbrauch soll durch Detailregelungen ausgeschlossen werden, die verhindern, dass sich Nutzer eine SIM-Karte für das Handy im günstigeren Ausland kaufen und diese dann aber ausschließlich daheim nutzen (Fair-Use-Prinzip).

Was passiert bis dahin?

Bereits ab dem 30. April 2016 dürfen Roaming-Aufschläge die folgenden Beträge nicht überschreiten:

  • € 0,05 je Minute für Anrufe,
  • € 0,02 je SMS oder
  • € 0,05 je Megabyte Datenvolumen bei mobiler Internetnutzung.

Roaming-Gebühren waren bis dato ein gutes Geschäftsfeld für Telekomprovider. Für den erwarteten Entfall der Einnahmen ab Mai 2016 musste daher Ersatz beschafft werden. Hier kommt die Netzneutralität ins Spiel:

Das offene Internet

Netzneutralität bedeutet, dass alle Daten bei der Übertragung im Internet gleich behandelt werden und vermieden wird, dass bestimmte Serviceanbieter gegenüber anderen diskriminiert werden (etwa indem für eine schnelle Übertragung gesondert gezahlt werden muss).

Ein netzneutraler Provider (= Anbieter von Online-Diensten) hätte daher bei der Übertragung unabhängig von Sender und Empfänger alle Inhalte gleich zu behandeln und gleich schnell weiterzuleiten. Wichtig ist dieses Thema insbesondere für Anbieter von Internet-Fernsehen (Video On Demand) wie Netflix oder das österreichische Flimmit. Da die „Zukunft des Fernsehens“ erhöhten Datenübertragungsbedarf hat, besteht auf Seiten der Internet-TV-Anbieter besondere Nachfrage nach bevorzugter Behandlung.

Bis dato gab es keine EU-weite Regelung zum offenen Internet, nur vereinzelt haben EU-Länder nationale Gesetze zur Netzneutralität verabschiedet. Das ändert sich nun mit dem Telekom-Paket.

Bei genauerer Betrachtung des Wortlauts stellt sich allerdings heraus, dass zwar alle Dienste gleich behandelt werden sollen, manche aber in den Genuss einer speziellen Behandlung kommen können. So heißt es in Artikel 3.3, dass alle Anbieter von Internetzugangsdiensten gleich zu behandeln sind; in Artikel 3.5 heißt es dagegen, dass Anbieter Spezialdienste anbieten können, die optimiert werden dürfen.

Was bedeutet das?

In der Gesetzwerdung des Telekom-Pakets ist eine durchaus kreative Umgestaltung vorgenommen worden: Alle Dienste sollen gleich behandelt werden, außer es handelt sich um Spezialdienste. Das Geschäftsfeld für die Telekomprovider ist somit eröffnet.

Und: Zur Verbindung mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren heißt es wohl im Netzjargon: TANSTAAFL (there ain’t no such thing as a free lunch).

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Oliver Werner
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Wien