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Schiedsvereinbarungen mit als Arbeitnehmer oder Verbraucher zu qualifizierenden GmbH-Geschäftsführern

18/08/2008

Der mit dem SchiedsRÄG eingeführte § 617 ZPO enthält Schutzvorschriften für Verbraucher, die gem § 618 ZPO für Schiedsverfahren in Arbeitsrechtssachen sinngemäß gelten. Der nachstehende Beitrag erläutert, ob diese konsumentenschutzrechtlichen Einschränkungen auch für Schiedsvereinbarungen mit Geschäftsführern einer GmbH gelten.

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Schiedsvereinbarungen mit als Arbeitnehmer oder Verbraucher zu qualifizierenden GmbH-Geschäftsführern
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Karina Grossmayer