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Schmerzengeld für verkürztes Leben?

Ärzte Krone

08/07/2016

Der OGH hat in dieser Entscheidung die von den Unterinstanzen festgelegte Schmerzensgeldsumme reduziert. Auch wenn der Patient durch einen Behandlungsfehler voraussichtlich ein verkürztes Leben haben wird, muss er sich anrechnen lassen, dass er sein sein Leben - anders als z.B. Wachkomapatienten aktiv gestalten kann.

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Schmerzengeld für verkürztes Leben?
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Monika Ploier