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Trademark Clearing House als Datenbank für Marken

16/10/2013

Die Vergabe der neuen Generic Toplevel Domains (gTLD) ist nun voll im Gange. Zahlreiche neue Domainregistrierungsstellen werden unter Aufsicht der ICANN ins Leben gerufen. Mit der Möglichkeit, nunmehr mehr als tausend neue gTLDs zu registrieren, steigt auch die Gefahr des Cybersquatting massiv an. Markeninhaber laufen daher Gefahr, dass dritte Personen ihre Kennzeichenrechte als gTLD anmelden.

Ebenso werden auch eine Unzahl generischer Namen wie zB „dot.lawyer“ als gTLD registriert werden können. Um sich vor unerwünschten Eingriffen durch Registrierung und Verwendung der eigenen Marke durch Dritte schützen zu lassen, ist die Eintragung der eigenen Kennzeichenrechte im so genannten Trademark Clearing House (TMCH) möglich. Dies soll sicherstellen, dass bei der Domainvergabe anhand des Registers des TMCH festgestellt werden kann, ob der Anmelder berechtigt ist, das Kennzeichen zu verwenden. Im TMCH können Wortmarken eingetragen werden, aber auch bekannte Marken, nicht registrierte „Common Law“-Marken im US-Bereich sowie geografische Angaben oder Ursprungsbezeichnungen.

 

Für jeden Markeninhaber, insbesondere Inhaber von ganzen Kennzeichenportfolios empfiehlt sich eine eingehende rechtliche Beratung.

Autoren

Foto vonEgon Engin-Deniz
Egon Engin-Deniz
Partner
Wien