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Viele Früchte sind verboten: Antikorruptionsgesetz für Ärzte

14/05/2009

Das Antikorruptionsgesetz gilt nur für Ärzte in öffentlichen Spitälern und Amtsfunktionen. Auch das Standesrecht schreibt aber strenge Regeln für den Umgang mit Pharmafirmen vor.

Veröffentlichung
Ärztemagazin 05/2009
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Autoren

Monika Ploier