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Vorsteuerabzug? Nicht in Kroatien!

02/05/2012

In letzter Zeit praktiziert der kroatische Fiskus bei Vorsteuererstattungsanträgen eine fragwürdige Vorgehensweise, vor allem gegenüber ausländischen Unternehmen, um die krisengebeutelten Staatskassen zu füllen.

Schon vor der Krise war bekannt, dass die Finanzbehörde bei Vorsteuererstattungsanträgen üblicher Weise eine „Nachschau“ hält. Die Steuerbeamtenbegnügten sich mit relativ einfacher Dokumentation, üblicher Weise den Eingangsrechnungen und den dazugehörigen Verträge. Nun reicht dies nicht mehr aus. Zu Rechnungen und Verträgen sind noch umfassende Leistungsaufzeichnungen (bevorzugt in Form von Stundenaufzeichnungen) vorzulegen; oft müssen auch noch Unterlagen wie Besprechungsprotokolle, Briefverkehr, Emails etc. nachgereicht werden. Für Unternehmen ist es daher unerlässlich, eine lückenlose Dokumentation vorweisen zu können.

In einigen Verfahren verlangten die Behörden sogar die an den Antragsteller ohnehin nicht erstattete Vorsteuer samt Zinsen „zurück“. Obwohl diese Praxis in einem Verwaltungsgerichtsverfahren wohl nicht halten kann, bringt auch dies dem Staat kurzfristig Liquidität.

Warum aber gerade Vorsteuern? Diese Frage ist leicht zu beantworten: Im Gegensatz zur Körperschaftsteuer (in Kroatien: Gewinnsteuer) oder der Einkommensteuer bringt die Verweigerung der Vorsteuererstattung dem Staat unmittelbar Geld, da der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer ja schon abgeführt hat. Die Verweigerung der Erstattung unterbricht nach derzeitiger Praxis aber den Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer in der Unternehmerkette und führt schlussendlich (also dann, wenn der Endverbraucher Umsatzsteuer auf seine Einkäufe zahlt) zu einer systemwidrigen Mehrfachbelastung.

Hoffnung könnte aber der EU-Beitritt 2013 bringen, da ab diesem Zeitpunkt auch offiziell die maßgebliche Interpretation der Steuergesetze des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) als Verteidigung zur Verfügung steht Danach dürfen die Behörden in ihren Prüfungen nicht „exzessiv“ vorgehen und so die Neutralität der Umsatzsteuer in der Unternehmerkette gefährden. Bleibt also nur noch abzuwarten, ob der Fiskus die unteren Instanzen in dieser Hinsicht ausreichend schult, oder weiterhin auf Zeit im Instanzenverfahren spielt – dies wohl im Wissen, dass die Verweigerung von Vorsteuern nur eine vorläufige und vor allem europarechtswidrige Liquiditätsbeschaffungsaktion sein kann.

Der Artikel ist am 02.05.2012 in der österreichischen Wirtschaftstageszeitung "Wirtschaftsblatt" erschienen.