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Anwaltskanzlei für Kommerzrecht in Bulgarien

Um in stark regulierten Märkten erfolgreich zu wirtschaften, müssen sowohl wirtschaftliche Risiken als auch Lieferanten- und Kundenbeziehungen effizient gemanagt werden. Internationale, aber auch heimische Unternehmen auf dem CEE-Markt verlassen sich auf unsere Beratung bei komplexen, mehrere Rechtsordnungen umfassenden Vereinbarungen, die auf der eingehenden Kenntnis der wirtschaftlichen Realitäten in der Branche, in der Sie tätig sind, fußt. Wir haben über die Jahre zahlreiche internationale Unternehmen bei ihrem Eintritt in CEE-Märkte beraten und stehen diesen auch heute beim Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit in der Region zur Seite.

Mit über 350 auf Wirtschafts- und regulatorisches Recht spezialisierten Anwälten in 39 Ländern im Hintergrund bieten wir ein interdisziplinäres Team, das auf das Verständnis der rechtlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Faktoren, die Ihre Handelsbeziehungen beeinflussen, eingeschworen ist. Wir stellen unsere Teams unter Berücksichtigung der Branchen und Sektoren, die für Sie relevant sind, zusammen und decken dabei u. a. Finanzdienstleistungen, produzierende Gewerbe, die Automobilbranche, Verbrauchsgüter, Energie, die Hotel- und Freizeitindustrie, Infrastruktur und Projekte, Lifesciences, Versorgung und Logistik, Immobilien und die Bauwirtschaft, Technologie, Telekommunikation und Medien sowie Sport ab. Wir führen Sie zu dem wirtschaftlich besten Ergebnis, egal ob Sie uns zu Handelsverträgen, Versorgungsleistungen, E-Commerce, IT- oder Telekommunikationsverträgen, Datenschutz, Design und Produktion, Werbung, Sponsoring und Marketing, dem Verkauf von Verbrauchsgütern, Softwarelizenzierungen, Outsourcing oder Verkaufs-, Handelsvertreter-, Vertriebs- oder Konzessionsverträgen konsultieren.


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12/05/2022
Die 10 wichtigsten Themen des neuen EU-Ver­triebs­kar­tell­rechts (Ver­ti­kal-GVO/Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en)
Die Europäische Kommission hat die neue Ver­ti­kal-Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung (VGVO) und die sie ergänzenden, neuen Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en (VLL) am 10. Mai 2022 veröffentlicht. Die neue VGVO wird am...
29/04/2021
Green­field-In­ves­ti­tio­nen in Mittel- und Osteuropa
Die mittel- und osteuropäischen Länder haben in den letzten Jahren bedeutende Mengen an ausländischen Di­rekt­in­ves­ti­tio­nen auf der grünen Wiese angezogen. So haben sich viele Fer­ti­gungs­un­ter­neh­men...
19/03/2021
Unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te
Innerhalb der Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te tätige Unternehmen sollten für 2021 ihre Lie­fer­ver­ein­ba­run­gen überprüfen und ihre Handelspraktiken mit den neuen nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te in Einklang bringen. Die Regelung zu unlauteren Handelspraktiken (englisch: Unfair Trading Practices, sogenannte UTPs) ist bis 1. Mai 2021 in nationales Recht umzusetzen. WAS? Die UTP-Regelung zielt darauf ab, Handelspraktiken zwischen Unternehmen (B2B) in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te zu unterbinden, die gröblich von der guten Handelspraxis abweichen, gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Ge­schäfts­ver­kehrs verstoßen und einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen werden. Kurz, die Regelung soll land­wirt­schaft­li­che Erzeuger oder natürliche oder juristische Personen, die Agrar- und Le­bens­mit­tel­pro­duk­te liefern, vor unlauteren Handelspraktiken schützen. Die Richtlinie sieht vor, dass die nationale Gesetzgebung zur Durchsetzung der UTP-Regelungen zuständige Durch­set­zungs­be­hör­den benennt. WER? Die Regelungen gelten nicht automatisch für alle Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufern. Die Regelungen kommen dann zur Anwendung, sofern ein erhebliches Ungleichgewicht in Bezug auf die Ver­hand­lungs­macht besteht; dies wird anhand eines Vergleichs der Jahresumsätze der Parteien ermittelt. WIE? Nachdem den nationalen Gesetzgebungen bei der Definition von UTPs ein weiter Er­mes­sens­spiel­raum zukommt, müssen Vor­sichts­maß­nah­men zur Festlegung der Ge­schäfts­be­zie­hung getroffen werden, wobei mindestens die in der Richtlinie spezifizierten Bedingungen enthalten sein müssen. Die Liste der UTPs unterteilt sich in Praktiken, die jedenfalls verboten sind (z.B. über 30 oder 60 Tage hinausgehende Zahlungsfristen (je nach Art der Erzeugnisse), einseitige Änderungen bestimmter Bedingungen einer Lie­fer­ver­ein­ba­rung usw.), sowie jene, die unter gewissen Umständen verboten sind (z.B. vom Lieferanten zu verlangen, die Kosten für Preisnachlässe zu tragen oder für die Werbung zu zahlen oder nicht verkaufte Erzeugnisse ohne die Verpflichtung des Käufers, für diese oder deren Beseitigung zu bezahlen, zu­rück­zu­neh­men).
01/01/2018
Für guten Handel
Die Komplexität des Handel(n)s hat in den letzten Jahren enorm zugenommen – nicht nur, aber vor allem auch durch den Marktplatz World Wide Web. Der Be­reich Com­mer­cial fordert daher ein breites Spektrum...
31/03/2017
CEE German desk: Ein GVO-Zankapfel
29/11/2016
CEE German desk: Rechtsrahmen der un­ter­neh­mens­in­ter­nen Untersuchungen
06/08/2015
CMS Commercial Law Group: ein Überblick
Bei CMS setzen wir die Bedürfnisse und Wünsche unserer Klientinnen und Klienten immer an die erste Stelle. Mit über 3.000 Anwältinnen und Anwälten in 59 Büros ist CMS eine wahrhaft in­ter­na­tio­na­le...
23/05/2014
CMS Commercial Law Group Guide
Der CMS Commercial Law Group Guide beantwortet Ihnen die meist gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Absatz von Waren und behandelt die wichtigsten Unterschiede in den un­ter­schied­li­chen europäischen...