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CMS Breakfast - Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die Bedeutung falscher Risikoinformationen im Schadensfall

Schweiz

Vergangene Veranstaltung
23. August 2011 - 00:00 UTC +00:00

Kündigt der Versicherer den Versicherungsvertrag bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, so kann er die Leistungspflicht für bereits eingetretene Schäden ablehnen, soweit deren Eintritt oder Umfang durch die nicht oder unrichtig angezeigte Gefahrstatsache beeinflusst worden ist (Art. 6 Abs. 3 VVG). Unklar bleibt, welche Art von Beeinflussung zwischen den in Art. 6 Abs. 3 VVG genannten Elementen gefordert wird.

Wir freuen uns, anlässlich eines gemeinsamen Frühstücks mit Teilnehmern aus Unternehmen und CMS Kollegen aus Köln und Utrecht über die massgeblichen Zusammenhänge zu diskutieren.

Veröffentlichung
CMS Breakfast - Einladung
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Sprecher

Foto vonJodok Wicki
Dr. Jodok Wicki
Partner
Zürich
Dr. Stefan Segger
Dr. Clemens von von Zedtwitz, LL.M.