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Das neue Datenschutzrecht – die wichtigsten Regelungen im direkten Vergleich

11/04/2017

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und Vorentwurf zum neuen Schweizer DSG

Nach Jahren ohne wesentliche Änderungen steht das Datenschutzrecht im Zuge der technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen nun vor einer radikalen Transformation – in der EU und in der Schweiz.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung erhöht die Transparenz von Datenbearbeitungen und erweitert die Rechte der betroffenen Personen. Verstösse werden mit erheblichen Strafen sanktioniert. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein und nicht nur in der EU niedergelassene Unternehmen betreffen, sondern unmittelbar auch ausländische Unternehmen, die ihr Angebot an einen bestimmten nationalen Markt in der EU richten oder deren Datenverarbeitung der Beobachtung des Verhaltens von Personen in der EU dient.

Die Schweiz wird sich an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen, u. a. mit dem Ziel, wieder einen positiven Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zu erhalten und damit als Land mit „angemessenem Datenschutzniveau" grenzüberschreitenden Datenverkehr mit der EU zu ermöglichen.

Dieser Newsletter vermittelt einen ersten Überblick über die wesentlichen Neuerungen des neuen Datenschutzrechts – mit direktem Vergleich zwischen der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung, dem bisher geltenden Schweizer Datenschutzgesetz und dem Vorentwurf zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz.

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Autoren

Caroline Gaul, LL.M.