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Folgen der Annahme der Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" durch die Schweizer Bevölkerung am 9. Februar 2014

10/02/2014

Gestern Sonntag hat die Schweizer Bevölkerung die Eidgenössische Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" überraschend mit der sehr knappen Mehrheit von 50.3% (Differenz von weniger als 20'000 Stimmen) angenommen.

Die Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" fordert, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern durch Höchstzahlen und Kontingente steuern kann. Daneben soll auch der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen beschränkt werden können. Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente werden "entsprechend dem gesamtwirtschaftlichen Interesse" festgelegt, wobei Schweizerinnen und Schweizer bei der Stellenvergabe bevorzugt werden sollen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

Die präzisierende Ausführungsgesetzgebung soll spätestens 3 Jahre nach der Annahme der Initiative in Kraft treten und die Einzelheiten regeln. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Initiative einige wenige Grundsätze festlegt (Wiedereinführung von Kontingenten auch für EU/EFTA-Staatsangehörige), dass aber die erforderliche Umsetzung der Initiative auf Gesetzesstufe zum heutigen Zeitpunkt höchst unklar ist. So ist insbesondere unklar, wie viele Bewilligungen pro Jahr zur Verfügung stehen werden und ob die EU/EFTA-Staatsangehörigen im Rahmen dieser Kontingente gegenüber den Drittstaatenangehörigen bevorzugt werden.

Die Kontingentierung der Aufenthaltsbewilligungen durch die Schweiz ist inkompatibel mit dem Kerngedanken der Personenfreizügigkeit, welche zum Ziel hat, die Mobilität der Arbeitskräfte zu erleichtern. Durch die Personenfreizügigkeit erhalten die Staatsangehörigen der Schweiz und der EU/EFTA-Mitgliedstaaten bekanntlich grundsätzlich das Recht, Arbeitsplatz und damit den Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Die Initiative verlangt, dass innerhalb von drei Jahren nach der Annahme, völkerrechtliche Verträge, die mit der geplanten Steuerung der Zuwanderung nicht kompatibel sind, namentlich das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, neu zu verhandeln und anzupassen sind. Das Freizügigkeitsabkommen in seiner heutigen Form bliebe somit noch maximal 3 Jahre in Kraft. Möglich ist natürlich auch, dass das Freizügigkeitsabkommen bzw. die gesamten bilateralen Verträge seitens der EU gekündigt werden (die EU hat bereits signalisiert, dass der Spielraum für Neuverhandlungen minimal ist).

Damit muss festgehalten werden, dass es mit der Annahme der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" für neu in die Schweiz einreisende EU/EFTA-Bürger mittelfristig (d.h. mit der Umsetzung der Initiative) aller Voraussicht nach schwieriger sein wird, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Angesichts des Initiativtextes dürften spezialisierte bzw. akademische Berufe weniger stark von den neuen Regelungen betroffen sein als z.B. Stellen im Gastgewerbe bzw. im Verkauf. Anstelle der bisherigen blossen Anmeldung am neuen Wohnort in der Schweiz wird auch für EU/EFTA-Staatsangehörige in jedem Fall wieder ein Bewilligungsverfahren treten und die Arbeitgeberin muss ein entsprechendes Gesuch einreichen.

Angesichts der anstehenden Verhandlungen mit der EU und der erforderlichen Umsetzung auf Gesetzesstufe in der Schweiz dürften die entsprechenden Regelungen 2015 oder 2016 in Kraft treten.

Weitergehende Ausführungen zum heutigen Zeitpunkt wären reine Spekulation.

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Christian Gersbach, LL.M.
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Zürich