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Dr. Matthias Kuert, LL.M.

Partner

CMS von Erlach Partners AG
Dreikönigstrasse 7
Postfach
8022 Zürich
Schweiz
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch

Matthias Kuert berät Kunden im Finanzmarktrecht (einschliesslich Kapitalmarktrecht) und in vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Auf diesen Gebieten führt er auch Verfahren vor staatlichen Gerichten, Aufsichts- und Strafbehörden. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit besteht in der aufsichtsrechtlichen Beratung von Finanzdienstleistern, der aufsichts- und vertragsrechtlichen Beratung von Unternehmen im Bereich FinTech und Blockchain, der Beratung von bedeutenden Aktionären börsenkotierter Gesellschaften sowie der kapitalmarktrechtlichen Compliance-Beratung. Er ist anerkannter Emittentenvertreter an der SIX Swiss Exchange.

Seinen Abschluss erhielt Matthias Kuert 2006 von der Universität St. Gallen. Nach Praktika in einem weltweit tätigen Industriekonzern und bei CMS erwarb er 2010 das zürcherische Anwaltspatent.

Danach war Matthias Kuert wissenschaftlicher Assistent am Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen (Lehrstuhl Prof. Dr. Vito Roberto), bevor er 2012 zu CMS zurückkehrte. 2014 absolvierte Matthias Kuert ein Secondment in einem weiteren weltweit tätigen Industriekonzern und erwarb im Studienjahr 2015/2016 einen LL.M. in International Business Law am King’s College, London. Parallel verfasste Matthias Kuert seine Dissertation zum Thema "Öffentlich-rechtliche Verhaltensnormen im schweizerischen Haftungsrecht" (St. Galler Schriften zum Finanzmarktrecht, Bd. 16, Zürich 2018) und promovierte 2018. Matthias Kuert ist seit Januar 2023 Partner.

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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Zürcher Anwaltsverband (ZAV)
  • Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
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Auszeichnungen und Rankings

  • Who's Who Legal | FinTech 2022 | Global Leader
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Veröffentlichungen

  • In-Depth: The International Capital Markets Review, Lexology, 16. Januar 2024
  • Krypto-Branche: Entwicklungen und Chancen trotz Krise!, Tagesanzeiger, Recht und Steuern, März 2023 (zusammen mit Tina Balzli)
  • SIX Swiss Exchange now lists GDRs of Chinese companies, CMS Law-Now, 21. Dezember 2022 (zusammen mit Kevin Wang)
  • A few thoughts concerning Sparks and its chances of success, CapLaw-2022-03 (zusammen mit Olivia Zingg)
  • Basler Kommentar Geldwäschereigesetz, Kommentierung von Art. 25, Dezember 2021 (zusammen mit Marquard Christen)
  • Die Pflicht des Vermögensverwalters zur Erstellung eines Risikoprofils, Urteil: 4A_72/2020 vom 23. Oktober 2020, dRSK, 29. Oktober 2021
  • Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen und anschliessende Sanktionen, Urteil: 2C_136/2019 vom 14. Januar 2020, dRSK, 28. Mai 2020
  • Verhaltensregeln des FIDLEG und Privatrecht im Licht des Gesetzgebungsverfahrens, AJP 2018, S. 1352 ff.
  • Wirtschaftssanktionen: Was ist zu tun? Zürcher Wirtschaft Ratgeber 05/2018
  • Öffentlich-rechtliche Verhaltensnormen im schweizerischen Haftungsrecht – Unter besonderer Berücksichtigung des Finanzmarktrechts, Dissertation, Zürich 2018
  • Bewilligungspflicht als Emissionshaus, Urteilsbesprechung Bundesverwaltungsgericht, Entscheid B-2188/2016 vom 4. Dezember 2017, GesKR 2018, S. 379 ff. (zusammen mit Nino Sievi)
  • Urteilsbesprechung EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016, Rs. C-222/15, Höszig Kft. gegen Alstom Power Thermal Services, AJP 2016, S. 1538 ff.
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Vorträge

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Ausbildung

  • 2018 – Doktorat, Dr. iur., Universität St. Gallen
  • 2016 – Master of Laws, LL.M., King’s College London
  • 2010 – Anwaltspatent, Kanton Zürich
  • 2006 – M.A. HSG in Law, Universität St. Gallen
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Feed

27/03/2024
CMS hat Ypsomed beim Verkauf der Ge­schäfts­be­rei­che Pen-Nadeln und Blut­zu­cker­mess­ge­rä­te...
Zürich, März 2024 | Ein internationales CMS Team unter der Leitung von Stefan Brunnschweiler und Florian Jung hat Ypsomed (SIX: YPSN) beim Verkauf der Ge­schäfts­be­rei­che Pen-Nadeln und Blut­zu­cker­mess­ge­rä­te (BGM) an Medical Technology and Devices S.p.A. (MTD) umfassend rechtlich beraten. Ypsomed hat mit MTD eine schrittweise Übergabe des Geschäfts vereinbart, um die Versorgung von Menschen, die mit Pen-Nadeln Insulin und andere Hormone verabreichen, sicherzustellen. Während einer Übergangsphase wird Ypsomed als Auf­trags­her­stel­le­rin weiter Pen-Nadeln produzieren und Dienstleistungen erbringen, um einen nahtlosen Transfer zu ermöglichen. Die Pro­duk­ti­ons­an­la­gen werden bis Mitte 2025 schrittweise an die MTD-Standorte verlagert. Das Geschäft mit Pen-Nadeln und Blut­zu­cker­mess­ge­rä­ten, das an MTD übertragen wird, erzielte im Geschäftsjahr 2022/23 einen Umsatz von CHF 52 Mio. und in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2023/24 von CHF 18 Mio. Der Vollzug der Transaktion und damit die Übertragung des Geschäfts mit Pen-Nadeln und Blut­zu­cker­mess­ge­rä­ten unterliegt den üblichen beziehungsweise regulatorischen Bedingungen und wird für den Sommer 2024 erwartet. Danach beginnt der schrittweise Übergang. Ypsomed ist die führende Entwicklerin und Herstellerin von Injektions- und In­fu­si­ons­sys­te­men für die Selbstmedikation und eine renommierte Dia­be­tes-Spe­zia­lis­tin. Im Jahr 2024 feiert das Unternehmen sein 40-jähriges Bestehen. Als Innovations- und Tech­no­lo­gie­füh­re­rin ist sie ein bevorzugter Partner von Pharma- und Bio­tech­un­ter­neh­men für Pens, Autoinjektoren und Pumpensysteme zur Verabreichung von flüssigen Medikamenten. Ypsomed präsentiert und vertreibt ihre Pro­dukt­port­fo­li­os unter der Dachmarke mylife Diabetescare direkt an Patienten, Apotheken und Spitäler sowie unter Ypsomed Delivery Systems im Busi­ness-to-Busi­ness-Ge­schäft mit Phar­ma­un­ter­neh­men. Der Hauptsitz von Ypsomed befindet sich in Burgdorf, Schweiz. Das Unternehmen verfügt über ein globales Netzwerk von Pro­duk­ti­ons­stät­ten, Toch­ter­ge­sell­schaf­ten und Ver­triebs­part­nern. Ypsomed beschäftigt weltweit über 2'200 Mitarbeitende. CMS ZürichStefan Brunnschweiler, LL.M., Managing Partner, Head Ge­sell­schafts­recht / M&AFlorian Jung, LL.M., Senior Associate, Ge­sell­schafts­recht / M&ASamuel Felix Gang, LL.M., Senior Associate, Ge­sell­schafts­recht / M&AAnna Mast, Associate, Ge­sell­schafts­recht / M&AAlexander Salamon, Attorney Trainee, Ge­sell­schafts­recht / M&AMarquard Christen, LL.M., MAS, Partner, Com­pe­ti­ti­onS­o­phia Rovelli, An­walts­prak­ti­kan­tin, Com­pe­ti­ti­onNa­di­ne Anwander, An­walts­prak­ti­kan­tin, CompetitionDr Matthias Kuert, LL.M., Partner, Ka­pi­tal­markt­recht­Mark Cagienard, LL.M. VAT, Partner, Steu­er­recht­Chris­ti­an Gersbach, LL.M., Partner, ArbeitsrechtDirk Spacek, LL.M., Partner, IP/ITCMS ParisAlexandra Rohmert, Partnerin, Ge­sell­schafts­recht / M&AVincent Desbenoit, Associate, Ge­sell­schafts­recht / M&ACaroline Froger-Michon, Partnerin, Ar­beits­recht­Ca­mil­le Baumgarten, Associate, Ar­beits­rech­t­A­lié­nor Fevre, Counsel, CommercialManon Fleury, Associate, Com­mer­cial­Jean-Hu­gues de la Berge, Partner, Steu­er­recht­Wil­liam Hamon, Partner, SteuerrechtCMS FrankfurtDr Heike Wagner, Partnerin, Ge­sell­schafts­recht / M&ADr Tobias Kilian, Of Counsel, Ge­sell­schafts­recht / M&ADr Reiner Thieme, Associate, Ge­sell­schafts­recht / M&ACMS HamburgDr Roland Wiring, Partner, IP
14/11/2023
Legal Flash - Bundesrat will im Kampf gegen Greenwashing bei Fi­nanz­pro­duk­ten...
Hintergrund 2022 wurden in der Schweiz nachhaltige Investitionen in Höhe von rund 1,98 Billionen Schweizer Franken getätigt, so der Branchenverband Swiss Sustainable Finance (SSF). Die Zahl der Fälle von Greenwashing durch Banken und Fi­nanz­dienst­leis­ter auf der ganzen Welt ist in den letzten 12 Monaten gemäss RepRisk um 70 % gestiegen. Am 30. September 2023 ist die schweizerische Selbst­re­gu­lie­rung für eine nachhaltige Ver­mö­gens­ver­wal­tung der Asset Management Association Switzerland (AMAS) in Kraft getreten. Diese Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung stellt einen weiteren Schritt bei der Umgestaltung des schweizerischen Re­gu­lie­rungs­rah­mens dar, um nachhaltige Konzepte, Grundsätze und Regeln zu integrieren. Zusätzlich veröffentlichte die AMAS zusammen mit dem SSF am 4. Oktober 2023 den Swiss Stewardship Code, ein Leitfaden zur Ausübung von Ak­tio­närs­rech­ten durch Investoren in der Schweiz. Diese neuen Initiativen folgen auf die Selbst­re­gu­lie­rung der Schweizerischen Ban­kier­ver­ei­ni­gung (SBVg) zur ESG-Integration, die im Juni 2022 von der SBVg erlassen wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Aus Sicht des Eidgenössischen Fi­nanz­de­par­te­ments (EFD) sind diese Massnahmen aktuell aber nicht ausreichend. Wie das EFD den Bundesrat am 25. Oktober 2023 informiert hat, wird es daher bis Ende August 2024 einen Ver­ord­nungs­vor­schlag für eine „prin­zi­pi­en­ba­sier­te staatliche Regulierung“ hinsichtlich Greenwashing bei Finanzprodukten ausarbeiten, sollte die Branche nicht nachbessern. Key Findings Schweizerische Selbst­re­gu­lie­rung für nachhaltige Ver­mö­gens­ver­wal­tung  Der Begriff der “Nach­hal­tig­keit” ist von zentraler Bedeutung für die Anwendung der Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung. Ein blosser Verweis auf einzelne Elemente oder Nach­hal­tig­keits­an­sät­ze, wie z.B. Ausschlüsse bestimmter Emittenten oder ein einfacher ESG-In­te­gra­ti­ons­an­satz, wird nicht als ausreichend angesehen. Wenn nur auf die Anwendung eines ESG-In­te­gra­ti­ons­an­sat­zes Bezug genommen wird, muss klar darauf hingewiesen werden, dass die betreffende kollektive Kapitalanlage nicht nachhaltig ist oder nicht nachhaltig verwaltet wird. Das Gleiche gilt für eine nachhaltige Strategie, die ausschliesslich auf den Ausschlussansatz abstellt. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verweis auf einen bestimmten Ansatz oder ein allgemeiner Verweis auf Nachhaltigkeit oder ESG ein Green­wa­shing-Ri­si­ko darstellen kann, unabhängig davon, ob die Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung Anwendung findet, falls dieser Verweis irreführend oder verwirrend ist oder nicht der Art der Vermögenswerte oder des Anlageansatzes entspricht. Die Anwendung vergleichbarer ausländischer Standards – wie die EU Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – reicht aus, um die von der AMAS herausgegebene Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung zu erfüllen. Die Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie mit Angabe des verfolgten Anlageansatzes (z. B. Ausschlüsse, Impact Investing, thematisches Investieren usw.) muss den Anlegern zugänglich gemacht werden. Im Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­ver­trag (direkt oder über einen Anhang) ist der Mindestanteil der Anlagen festzulegen, die den in der Anlagepolitik definierten Nach­hal­tig­keits­an­for­de­run­gen entsprechen müssen. Die Anleger werden mindestens einmal im Jahr in einem Bericht über die Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie informiert. Bei Im­pact-In­ves­t­ing-Stra­te­gien muss die jährliche Be­richt­erstat­tung aufzeigen, inwieweit die angegebenen Nach­hal­tig­keits­zie­le erreicht wurden. Key Findings Swiss Stewardship Code  Ziel dieses Kodex ist es, die aktive Ausübung der Aktionärsrechte durch Investoren in der Schweiz zu fördern, eine nachhaltigere Wirtschaft zu entwickleln und die langfristige Rendite für Investoren unter Be­rück­sich­ti­gung der Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken zu erhöhen. Der Kodex ist nicht verbindlich. Er ist auf freiwilliger Basis anwendbar und spricht lediglich Empfehlungen aus. Nach Angaben von AMAS und SSF sind die Grundsätze des Kodex mit den Global Stewardship Principles des International Corporate Governance Network (ICGN) abgestimmt. Die Leitlinie richtet sich an Anleger, aber auch an deren Ver­mö­gens­ver­wal­ter und andere Dienstleister, die für Anleger Ste­ward­ship-Ak­ti­vi­tä­ten übernehmen. Die Leitlinie ergänzt die bestehenden zivil- und ver­wal­tungs­recht­li­chen Verpflichtungen. Mit anderen Worten: Der Kodex steht nicht im Widerspruch zu diesen Verpflichtungen oder Anforderungen, und die Einhaltung seiner Grundsätze entbindet Anleger und/oder Dienstleister nicht davon, diese ebenfalls einzuhalten. Insgesamt enthält die Leitlinie aus neun Grundsätze für eine wirksame Stewardship: (1) Governance, (2) Ste­ward­ship-Richt­li­ni­en, (3) Abstimmungen, (4) Engagement, (5) Eskalation, (6) Überwachung von Be­tei­li­gungs­un­ter­neh­men, (7) Delegation von Ste­ward­ship-Ak­ti­vi­tä­ten, (8) In­ter­es­sen­kon­flik­te und (9) Transparenz und Be­richt­erstat­tung. Weitere Informationen dazu sind hier zu finden. Obwohl der Swiss Stewardship Code prin­zi­pi­en­ba­siert ist, enthält er mehrere spezifische Empfehlungen und eine klare Methodik, die Investoren, Ver­mö­gens­ver­wal­tern und anderen Dienstleistern, die sich für nachhaltige Investitionen und Stewardship einsetzen, eine nützliche Hilfe sein können. Fazit Das Inkrafttreten der Nach­hal­tig­keits-Selbst­re­gu­lie­rung ist ein weiterer Schritt bei der Umgestaltung des schweizerischen Re­gu­lie­rungs­rah­mens, um darin nachhaltige Konzepte, Grundsätze und Regeln zu integrieren. Die AMAS fördert Lösungen und Initiativen für einen angemessenen nachhaltigen Rahmen für die Schweizer Ver­mö­gens­ver­wal­tungs­bran­che, wie z.B. den erwähnten Swiss Stewardship Code, der gemeinsam mit Swiss Sustainable Finance SSF entwickelt wurde, oder die Förderung des bereits bestehenden Swiss Climate Scores. Angesichts der Absicht des EFD, Greenwashing möglicherweise staatlich zu regulieren, werden die kommenden Monate entscheidend dafür sein, ob sich die Schweiz für eine Selbst­re­gu­lie­rung, eine strenge Regulierung oder sogar für eine Kombination aus beiden Ansätzen entscheiden wird.
06/11/2023
CMS berät Float bei der Emission eines tokenisierten Schuldtitels
Zürich, November 2023Ein Team von CMS Schweiz und CMS Luxemburg unter der Leitung von Partner Matthias Kuert hat Float Finance AB, Stockholm, Schweden, in rechtlichen und steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Emission eines tokenisierten Fremd­ka­pi­tal­in­stru­ments nach Schweizer Recht durch eine Luxemburger Zweck­ge­sell­schaft (SPV) beraten. Das Fi­nanz­in­stru­ment, FLOAT1 genannt, ist einer der ersten privaten Fremd­ka­pi­tal-To­ken in Europa und ein hervorragendes Beispiel für ein tokenisiertes Fi­nanz­in­stru­ment, das unter dem vorbildlichen Schweizer DLT-Rechtsrahmen emittiert wird. Der FLOAT1-Token bietet Investoren Zugang zu einem diversifizierten Portfolio von Privatkrediten an europäische SaaS- und Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men. Float arbeitete mit Bankpartner Sygnum Bank AG, Zürich, Schweiz, und Senior Lender Fasanara Capital Ltd, London, England (einem der grössten europäischen FinTech Kreditfonds), zusammen, um das Fremd­ka­pi­tal­in­stru­ment in einem vollständig regulierten Umfeld zu tokenisieren und zu emittieren. Mit dem FLOAT1 Token bringt Float illiquide Finanzanlagen auf die Polygon Labs Blockchain, um sie Investoren zugänglich und handelbar zu machen. Float, Sygnum Bank, Fasanara Capital und CMS haben eng zu­sam­men­ge­ar­bei­tet, um die Emission des FLOAT1 Token zu ermöglichen. Das CMS-Team bestand aus den folgenden Experten:CMS SwitzerlandDr Matthias Kuert, Lead Partner, Ka­pi­tal­märk­te / Fintech & BlockchainTina Balzli, Partnerin, Fintech & BlockchainDr Ferdinand Blezinger, Senior Associate, Ge­sell­schafts­recht / M&AAlina Fancelli, Associate, Ka­pi­tal­märk­te­Mark Cagienard, Partner, SteuernDr David Schuler, Senior Associate, SteuerrechtCMS Lu­xem­bour­gAu­ré­li­en Hollard, Partner, An­la­ge­fonds­Ge­or­gi­os Kortesis, Managing Associate, Kapitalmärkte & BlockchainJosé Juan Ocaña, Senior Associate, Kapitalmärkte & Block­chain­Sta­ma­ti­na Stylianopoulou, Associate, Kapitalmärkte & Block­chain­Fré­dé­ric Feyten, Managing Partner and Partner, Steu­er­rech­tA­le­jan­dro Domínguez Becerra, Senior Counsel, SteuerrechtSarah Lemaire, Managing Associate, Steu­er­recht­Vi­cen­te Chapa, Associate, Steuerrecht
20/04/2023
Tokenized Assets Roundtable Vol. 4
For the fourth time, CMS is organizing a Tokenized Assets Roundtable, covering the developments and opportunities in the crypto and Blockchain industry, despite the current "crypto winter". The event...
19/04/2023
Hybride und virtuelle Ge­ne­ral­ver­samm­lun­gen
Aequitec und CMS laden ein zu einer gemeinsamen Lunchdiskussion zum Thema Hybride und virtuelle Ge­ne­ral­ver­samm­lun­gen: Her­aus­for­de­run­gen und Lösungen am Mittwoch, 19. April 2023 in der Coworking Lounge...
20/03/2023
Krypto-Branche: Entwicklungen und Chancen trotz Krise!
Trotz des aktuellen «Kryp­to-Win­ters» gibt es weiterhin viel­ver­spre­chen­de Innovationen und Trends im Block­chain-Be­reich, die rechtlich zu begleiten und einzuordnen sind. Im Jahr 2022 lagen die Finanzierungen und Transaktionen im Block­chain-Be­reich auf Rekordhöhe, trotz des drastischen Kurseinbruchs der wichtigsten Kryptowährungen ab November 2021. Allerdings ist der Markt seit dem zweiten Quartal 2022 deutlich rückläufig. Während die Branche die Kurseinbrüche zunächst verkraftete, führte der Zusammenbruch der Sta­b­le­co­in-Sys­te­me von Terra/LUNA sowie der Kryp­to-Kre­dit­ge­ber Voyager Digital und Celsius Network, des Hedgefonds Three Arrows Capital und die Insolvenz der Kryptobörse FTX zu einem schwerwiegenden Ver­trau­ens­ver­lust, dessen Auswirkungen heute noch zu spüren sind. Neue DLT-Gesetzgebung Vor diesem Hintergrund ist der Ruf nach Regulierung von Block­chain-An­wen­dun­gen international zunehmend lauter geworden. Die Schweiz hat ihre diesbezüglichen Hausaufgaben schon mit der im Jahr 2021 in Kraft getretenen Distributed Ledger Technology (DLT)-Ge­setz­ge­bung weitestgehend erledigt und ist rechtlich im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Mit der DLT-Gesetzgebung wurde ein Regelwerk geschaffen, das insbesondere die Herausgabe von Fi­nanz­in­stru­men­ten direkt auf der Blockchain ermöglicht, sowie in­sol­venz­recht­li­che Bestimmung für die Verwahrer von Kryptowerten und eine neue Lizenzform für Handelssysteme für digitale Vermögenswerte enthält. Abzuwarten bleibt, wie sich die EU-Gesetzgebung, insbesondere die bald in Kraft tretende Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR), in der Schweiz auswirken wird. Decentralized Finance: Spannende Rechtsfragen Die Innovationen stehen trotz «Kryp­to-Win­ter» keineswegs still. Das gilt unter anderem für Anwendungen im Bereich Decentralized Finance (DeFi). Sie ermöglichen die Abwicklung von Fi­nanz­trans­ak­tio­nen wie Handels-, Derivat- oder Kre­dit­ge­schäf­ten automatisiert auf der Blockchain, ohne Einbezug von traditionellen Fi­nanz­in­sti­tu­ten. Aus Sicht des (Finanzmarkt-) Rechts stellt sich insbesondere die Frage, ob die Aktivitäten der Akteure im DeFi Bereich be­wil­li­gungs­pflich­tig sind oder anderweitig unter die einschlägigen Regularien fallen. Angesichts der Dezentralität der Anwendungen fragt sich zudem, wer überhaupt die gegebenenfalls zu regulierenden Akteure sind. Problematisch können DeFi-Anwendungen ferner aus Sicht des Geld­wä­sche­rei-Rechts sein. Auch hier hat der Bundesrat mittels Geld­wä­sche­rei­ver­ord­nung jedoch bereits eine Rechtsgrundlage geschaffen, die unter anderem auf die Übertragung von Kryptowährungen über DeFi-Anwendungen zielt. Lösungen für ein breites Anlegerpublikum Einen wichtigen Beitrag zur herkömmlichen Wirtschaft können kryptobasierte Vermögenswerte leisten, wenn es um Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­run­gen geht. So können sich Unternehmen durch die Herausgabe von Eigen- oder Fremd­ka­pi­tal­in­stru­men­ten über die Blockchain an ein breites Anlegerpublikum wenden, ohne die Instrumente an einer Börse kotieren zu müssen. Dem Anlegerpublikum werden so Pri­vat­markt­an­la­gen ermöglicht, die heute im Wesentlichen vermögen-den oder institutionellen Investoren vorbehalten sind. Gebrauch gemacht wird davon – trotz der erwähnten DLT-Gesetzgebung – noch nicht sehr häufig. Das hat mitunter rechtliche Gründe. Unter anderem lässt der gesetzgeberische Rahmen erhebliche Aus­le­gungs­spiel­räu­me zu, etwa bei der rechtskonformen Ausgestaltung der technischen Infrastruktur oder beim Be­wil­li­gungs­rah­men für Plattformen und Handelssysteme. Mit zunehmender Praxis auf verschiedenen Ebenen (Regulatoren, private Organisationen, Rechtsberater, etc.) erhöht sich die Rechtssicherheit jedoch laufend, und Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­run­gen über die Blockchain dürften sich zumindest langfristig als etablierte Alternative durchsetzen. Regenerative Finance im Blickpunkt Für einen weiteren Trend im Block­chain-Be­reich steht der Begriff Regenerative Finance (ReFi). Durch die Verwendung von kryptografischen Token können dezentrale Koh­len­stoff­han­dels­sys­te­me geschaffen werden, die transparenter und weniger miss­brauchs­an­fäl­lig sind als die bestehenden. Dabei werden Emis­si­ons­gut­schrif­ten in Token umgewandelt und über ein öffentliches Hauptbuch verfügbar gemacht. Dies erleichtert nicht nur die Verfolgung und Überprüfung von Emis­si­ons­gut­schrif­ten, sondern öffnet den Markt für einen grösseren Teilnehmerkreis. Da immer mehr Unternehmen aufgefordert sind, ihre Emissionen zu kompensieren, dürfte die Nachfrage nach solchen Token steigen. Auch hier stellen sich rechtliche Fragen, wobei es ebenfalls gilt, den Akteuren einen rechtssicheren Rahmen zu bieten. Insgesamt ist die Wei­ter­ent­wick­lung von DLT-Anwendungen und des rechtlichen Umfelds trotz des «Kryp­to-Win­ters» ungebrochen und wird insbesondere die Finanzindustrie auch in Zukunft begleiten. Dieser Artikel wurde von unserer Fintech Spe­zia­lis­tin Ti­na Balzli und dem Fin­tech-Spe­zia­lis­ten Dr. Matthias Kuert verfasst. Nachfolgend finden Sie den Artikel zum Download. 
28/10/2022
CMS berät bei Joint Venture zwischen Voigt Holding AG und PHOENIX Pharma...
Zürich, 28. Oktober 2022Die Voigt Gruppe und PHOENIX Pharma Switzerland haben sich entschlossen, ihre Toch­ter­ge­sell­schaf­ten, die jeweils im Bereich Pharmalogistik bzw. Phar­ma­gross­han­del tätig sind, in ein 50/50-Joint-Ven­ture einzubringen. Die beiden tra­di­ti­ons­rei­chen und finanziell gesunden Unternehmen verfügen über sich ideal ergänzende Angebote und Kompetenzen in der Supply Chain. Vorbehältlich der Genehmigung durch die Schweizerische Wett­be­werbs­kom­mis­si­on entsteht mit diesem Joint Venture ein neuer, kompetenter und zukunftsfähiger Player in der Versorgungskette des schweizerischen Ge­sund­heits­markts. Ein Team von CMS Schweiz unter der Leitung von Dr. Patrick Sommer hat die Voigt Gruppe bei diesem Joint Venture umfassend rechtlich beraten. CMS Schweiz: Dr. Patrick Sommer, Partner, Lead, Gesellschaftsrecht/M&A, Kartellrecht & EUAlain Raemy, Partner, Gesellschaftsrecht/M&AMarquard Christen, Partner, Kartellrecht & EUDirk Spacek, Partner, Im­ma­te­ri­al­gü­ter­recht­Dr. Simone Brauchbar Birkhäuser, Counsel, Im­ma­te­ri­al­gü­ter­rechtHa­di Mirzai, Associate, Life Sciences, Kartellrecht & EUAlexandra Stocker, Associate, Gesellschaftsrecht/M&AAnna Mast, Associate, Gesellschaftsrecht/M&ADr. Matthias Kuert, Associate, Bank- und Fi­nanz­rechtT­ho­mas Zweifel, Associate, Im­mo­bi­li­en­recht­Chris­ti­na Winter, Associate, Arbeitsrecht
06/07/2022
Tokenized Assets Roundtable Vol. 3
For the third time, CMS organizes a Tokenized Assets Roundtable, covering hot topics in the crypto and token space, such as DeFi, derivatives and NFTs. After a virtual event last year, we look forward...
30/03/2022
CMS unterstützt bei Reverse Merger und Kotierung der Talenthouse AG an...
Talenthouse AG, die als führende Tech­no­lo­gie­platt­form Marken und Kreative weltweit verbindet, notiert seit dem 29. März 2022 als operatives Unternehmen im International Reporting Standard an der SIX Swiss Exchange (SIX). Über die letzten 15 Monate hat Talenthouse AG vier vorher unabhängige Unternehmen gebündelt und mittels eines Reverse Merger an die Börse in Zürich gebracht. Es handelt sich um das zweite Listing an der SIX in diesem Jahr (nach einem ersten Listing am neuen SPARKS Segment der SIX). Talenthouse AG ist ein Tech­no­lo­gie­platt­form-Un­ter­neh­men, das mit der weltweit grössten Krea­tiv-Com­mu­ni­ty mit über 14 Mio. Mit­glie­dern zu­sam­men­ar­bei­tet, um hochwertige digitale Inhalte für zahlreiche weltweit tätige Grossunternehmen wie Netflix und Nike zu produzieren. Talenthouse AG mit den Krea­tiv­platt­for­men Talenthouse, EyeEm, Ello, Zooppa und Jovoto nimmt bei der strukturellen Neuausrichtung der Con­tent-Pro­duk­ti­on eine Vorreiterrolle ein und nutzt dazu ein platt­form­ba­sier­tes Ge­schäfts­mo­dell, um Inhalte bereitzustellen, die bezüglich Umfang und Qualität mit der Kon­su­men­ten­nach­fra­ge im digitalen Zeitalter Schritt halten können. Gleichzeitig bietet die Gesellschaft so noch mehr kreativen Köpfen Ent­wick­lungs­chan­cen. Die Gesellschaft ist in der Schweiz domiziliert und verfügt neben dem operativen Hauptsitz in London über Niederlassungen in Los Angeles, New York City, Berlin, Mailand und Philadelphia. Die komplexe Transaktion wurde von einem internationalen Rechts­an­walts-Team un­ter Re­la­ti­onship Part­ner Gregor Famira von CMS Wien federführend betreut. Das Schweizer CMS Team hat im Rahmen der Transaktion namentlich die Hauptaktionärin von Talenthouse AG (Talenthouse GmbH) sowie den Ver­wal­tungs­rats­prä­si­den­ten von Talenthouse AG beraten. Das Schweizer Team wurde von Matthias Kuert (Capital Markets) geleitet und bestand ferner aus Stefan Brunnschweiler (Partner; Corporate/M&A), Franziska Hammer, Florian Jung und Alexandra Stocker (alle Corporate/M&A) sowie aus Simone Brauchbar (IP/IT), Mark Cagienard (Partner; Tax) und Jodok Wicki (Partner; Com­mer­cial/Li­ti­ga­ti­on).
03/03/2022
Podcast Episode #5 | Durchführung von Ge­ne­ral­ver­samm­lun­gen
Welche Vorschriften gelten nach der Co­vid-19-Pan­de­mie?
17/02/2022
Q&A | Co­vid-19-Pan­de­mie und Ge­ne­ral­ver­samm­lun­gen
Fragen und Antworten im Zusammenhang mit COVID-19 in der Schweiz   Die Ge­ne­ral­ver­samm­lung meines Unternehmens steht an. Wird deren Durchführung durch die Schweizer Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung...
20/10/2021
CMS Asset Manager Breakfast, 20. Oktober 2021
Gerne laden wir Sie ein zum CMS Breakfast vom 20. Oktober 2021 | Erfahrungen aus dem Be­wil­li­gungs­pro­zess für Ver­mö­gens­ver­wal­ter­Die Frist zur Einreichung eines Be­wil­li­gungs­ge­suchs bei der Eid­ge­nös­si­schen...