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Arbeits- & Vorsorgerecht: Sozialplanpflicht

17/12/2013

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Per 1. Januar 2014 tritt das neue Schweizer Sanierungsrecht in Kraft. Neben verschiedenen Änderungen des SchKG enthält die Gesetzesänderung auch eine Änderung des materiellen Arbeitsrechts von erheblicher Bedeutung.

Ab dem 1. Januar 2014 sind (grössere) Arbeitgeber nämlich verpflichtet, bei bestimmten Fällen von Massenentlassungen einen Sozialplan zu verhandeln. Scheitern diese Verhandlungen, so stellt gemäss der weit gehenden Gesetzesrevision ein Schiedsgericht einen Sozialplan durch verbindlichen Schiedsspruch auf.

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Schweizer Arbeitsrecht - Sozialplanpflicht
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Christian Gersbach, LL.M.
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