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Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2017 in Sachen „Hors-Liste“

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer sogenannten Cause célèbre seine Urteile in Sachen Hors-Liste gefällt. Es ging um die Frage, ob Pharmaunternehmen eine nach dem Kartellgesetz unzulässige Wettbewerbsabsprache mit Verkaufsstellen, das heisst insbesondere mit Apotheken und selbstdispensierenden Ärzten, getroffen hatten. Die Pharmaunternehmen hatten zu Medikamenten zur Behandlung von erektiler Dysfunktion Preisempfehlungen herausgegeben, an die sich ein Teil der Verkaufsstellen gehalten hatte. Die WEKO sah darin ein unzulässiges Verhalten.

Nach einem langwierigen Verfahren durch sämtliche Instanzen hat nun das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Pharmaunternehmen nicht gegen das Kartellgesetz verstossen hatten. Die von der WEKO verhängte Sanktion wurde entsprechend aufgehoben.

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Dr. Patrick Sommer, H.E.E.
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