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CMS-Roadshow Kartellrecht 2017

9. GWB-Novelle – was ändert sich im deutschen Kartellrecht?

Hamburg, Deutschland

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Vergangene Veranstaltung
30. Mai 2017, 13:45 - 17:45 UTC +00:00

Was bedeutet die 9. GWB-Novelle für Ihr Unternehmen? Der Gesetzgeber nimmt spezielle Regelungen für die Digitalwirtschaft in das Kartellrecht auf, schließt Lücken im Kartellbußgeldrecht (sog. „Wurstlücken‟) und setzt die EU-Kartellschadensersatzrichtlinie um. Insbesondere die beiden letzteren Regelungsgegenstände führen zu einer weiteren Erhöhung des Risikos bei Kartellrechtsverstößen.

Unsere Informationsveranstaltung richtet sich an die Leitung und die Mitglieder der Rechtsabteilungen der Unternehmen und – wegen der hohen Relevanz für das Unternehmensrisiko und die Unternehmensstrategie – auch an die Vorstände und Geschäftsführer, Leiter der Compliance-Abteilungen und andere Leitungsfunktionen im Unternehmen.

Programm

Ab 13.45 Uhr

Registrierung

14.10 Uhr

Begrüßung
Dr. Markus Schöner, Partner, CMS

14.15 Uhr

Überblick über die 9. GWB-Novelle – Kartellrecht für die digitale Welt
Dr. Gunnar Kallfaß, Bundeskartellamt

14.45 Uhr

Neuerungen im Kartellbußgeldrecht – die Schließung der "Wurstlücke"
Dr. Heidi Wrage-Molkenthin, Partnerin, CMS

15.15 Uhr

Neuerungen in der Fusionskontrolle und weitere Änderungen
Christoff Henrik Soltau, Rechtsanwalt, CMS

15.45 Uhr

Kaffeepause

16.15 Uhr

Neues Kartellschadensersatzrecht – wer haftet künftig wofür?
Dr. Tim Reher, Partner, CMS

17.00 Uhr

Neues aus dem Vertriebskartellrecht – Hinweispapier des Bundeskartellamts zur Preisbindung und Entscheidungen der Kartellgerichte
Dr. Markus Schöner, Partner, CMS

Ab 17.45 Uhr

Get-together

Bei Interesse an der Veranstaltung steht Ihnen unser Event-Team gerne zur Verfügung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Sprecher

Foto vonMarkus Schöner
Dr. Markus Schöner, M.Jur. (Oxford)
Partner
Hamburg
Dr. Heidi Wrage-Molkenthin
Of Counsel
Hamburg
Foto vonChristoff Henrik Soltau
Christoff Henrik Soltau, LL.M. (King's College London)
Partner
Hamburg
Foto vonTim Reher
Dr. Tim Reher, M.Jur. (Oxford)
Partner
Hamburg
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