Home / Presse / CMS berät erfolgreich im Verfahren zu Preisvergl...

CMS berät erfolgreich im Verfahren zu Preisvergleichsportalen

28/04/2017

Berlin – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 27. April 2017 erweiterte Informationspflichten für Preisvergleichsportale bestätigt. Berücksichtigen Vergleichsportale im Internet nur Anbieter, die sich für den Fall des Vertragsabschlusses mit dem Nutzer zur Zahlung einer Provision verpflichtet haben, darf dies nicht länger verschwiegen werden. Das Urteil gilt für alle Vergleichsportale, ob für Hotels, Strompreise oder Waren beim Online-Shopping.

Die CMS-Anwälte Prof. Dr. Winfried Bullinger und Sabine Mußotter haben in dem konkreten Fall den Bundesverband Deutscher Bestatter vertreten, der gegen den Betreiber der Seite Bestattungsvergleich.de geklagt hatte. Der Beklagte darf nun kein Vergleichsportal im Internet anbieten, ohne den Nutzer darauf hinzuweisen, dass er im Falle eines Vertragsschlusses eine Provisionszahlung des Bestattungsunternehmens erhält.

CMS hat den Bundesverband in den ersten beiden Instanzen vor dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht vertreten. Die Vertretung vor dem Bundesgerichtshof erfolgte durch den zugelassenen BGH-Anwalt Norbert Tretter.

CMS Hasche Sigle

Prof. Dr. Winfried Bullinger, Partner
Sabine Mußotter, Counsel, beide Intellectual Property

Pressekontakt
presse@cms-hs.com 

Gewerblicher Rechtsschutz
Pressemitteilungen
Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Bestatter, 28/04/2017
Download
PDF 118,8 kB

Personen

Foto vonWinfried Bullinger
Prof. Dr. Winfried Bullinger
Partner
Berlin
Sabine Mußotter, LL.M.