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Dr. Oliver Simon neuer Co-Fachbereichsleiter Arbeitsrecht

15/11/2012

Berlin – Wechsel an der Doppelspitze des Fachbereichs Arbeitsrecht: Dr. Oliver Simon leitet künftig gemeinsam mit Dr. Eckhard Schmid die standortübergreifende Expertise der 84 Anwälte des Fachbereichs der führenden Wirtschaftskanzlei Deutschlands. Dr. Oliver Simon folgt auf Prof. Dr. Björn Gaul, der den Fachbereich seit 2010 in der Doppelspitze mit Dr. Eckhard Schmid geleitet hatte. Prof. Dr. Björn Gaul hatte nicht für eine weitere Amtszeit kandidiert. Dr. Eckhard Schmid wurde wiedergewählt.

„Mit Oliver Simon haben wir einen Kollegen für die Leitung des Fachbereichs gewinnen können, der wie Björn Gaul ein ausgewiesener Experte für Restrukturierungen ist. Mit ihm werden wir den vor zwei Jahren erfolgreich eingeschlagenen Weg in der Führung des Fachbereichs fortsetzen“, so Dr. Eckhard Schmid.

Dr. Oliver Simon hat Rechtswissenschaften in Tübingen studiert und arbeitet seit 2000 bei CMS Hasche Sigle. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht berät vom Stuttgarter Büro aus deutsche und internationale Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts einschließlich der betrieblichen Altersversorgung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung bei Umstrukturierungen, beim Outsourcing von Geschäftsbereichen, Tarifwechsel und Personalabbau sowie die Durchführung der damit verbundenen Verhandlungen mit Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen.

Dr. Oliver Simon: „Ich freue mich auf die herausfordernde Aufgabe und bedanke mich herzlich bei Björn Gaul für die von ihm geleistete hervorragende Arbeit im Fachbereich.“

Zu den Mandanten des Fachbereichs zählen nationale und internationale Unternehmen des Mittelstands, in- und ausländische Investoren, Großunternehmen und Konzerne sowie Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer. Innerhalb des Fachbereichs stellen Sektorgruppen (beispielsweise Energie, Finanzdienstleister, Technology, Media & Telecoms) und Exzellenzcluster (beispielsweise Restrukturierungen, Datenschutz, betriebliche Altersversorgung) die branchenspezifische und fachliche Konzentration des Know-hows sicher.

Die Schwerpunkte liegen in der Beratung auf

  • strategischer Restrukturierung einschließlich grenzüberschreitender Übertragungsvorgänge,
  • arbeitsrechtlichen Umstrukturierungen (Outsourcing, Betriebsänderung und Personalanpassungen),
  • der Begleitung und Unterstützung von M&A-Transaktionen,
  • der Optimierung tariflicher Arbeitsbedingungen sowie der Entwicklung neuer Vergütungssysteme,
  • strukturellen Fragen der betrieblichen Altersversorgung und der Unterstützung staatlicher Institutionen bei Privatisierungen.

Darüber hinaus berät und vertritt der Fachbereich Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer besonders in Fragen der Vertragsgestaltung, der Compliance, der Konzernstruktur und der Haftung für organschaftliches Verhalten.

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