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Internationale Antikorruptionsgesetze im Wandel: Vergleichende Studie stellt stark verschärfte Bestechungsbekämpfung fest

30/07/2013

Essenseinladungen, Geschenke und Freikarten erhalten Freundschaften und Geschäftsbeziehungen. Doch sind die Grenzen zu Korruption und Bestechung oft fließend und Unternehmen in ständiger Gefahr, durch missbräuchliches Verhalten ihrer Beschäftigten an Wert und Reputation zu verlieren. "In der weltweiten Korruptionsbekämpfung ist von staatlicher Seite in jüngster Zeit vor allem ein Trend zu höheren Strafen, einer konsequenteren Anwendung der Gesetz sowie eine Verschärfung des Strafrechtes zu beobachten ", sagt Harald W. Potinecke, Partner bei CMS in München und Leiter der deutschen Compliance-Gruppe. "So haben allein in Europa und den BRIC-Staaten 41 Prozent der Länder ihre Antikorruptionsgesetze in den vergangenen zwei Jahren verschärft."

In den nationalen Rechtsordnungen bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede, was den Umfang und die Schwerpunkte der Strafverfolgung anbelangt. Die aktualisierte Fassung der Studie "CMS Guide to Anti-bribery and Corruption Laws" fasst deshalb den Stand der unterschiedlichen Rechtsvorschriften in 26 Ländern kompakt zusammen und zeigt unter anderem auf, welche Handlungen wo konkret strafbar sind, welche Strafen drohen, wer unter welchen Voraussetzungen zur Verantwortung gezogen werden kann und welche Abwehrmaßnahmen zur Verfügung stehen. "Unternehmen sollten etwa darauf achten, dass in einer Reihe von Staaten die Verfolgung von dort ansässigen Unternehmen möglich ist, deren ausländische Tochtergesellschaften Korruptionsstraftaten begehen", erklärt Potinecke. Zudem könnten vielerorts nun neben natürlichen Personen auch juristische Personen bei Korruptionsstraftaten zur Verantwortung gezogen werden.

"Auch wenn es keine internationalen Antikorruptionsgesetze gibt, so lässt der Umfang, in dem etliche der in unserer Studie erfassten Länder ihre nationalen Maßnahmen zum Schutz vor Korruption verschärft haben, darauf schließen, dass die jeweiligen nationalen Gesetzgebung verstärkt auf die Bekämpfung von Korruption drängen werden und sich die Einstellung gegenüber Korruption und Bestechung im öffentlichen wie im privaten Sektor maßgeblich verändert hat", kommentiert Cornelius Brandi, Chairman von CMS. So ist in allen erfassten Ländern Korruption im öffentlichen Sektor gesetzeswidrig. Nur in zwei Staaten (Indien und Bosnien-Herzegowina) stellt Bestechung im Privatsektor keinen Straftatbestand dar. In den meisten Ländern (95 Prozent) werden die von ausländischen Bürgern begangenen Korruptionsstraftaten nun auch über die Staatsgrenzen hinaus verfolgt.

"Wir haben festgestellt, dass Länder zunehmend versuchen, ihre Antikorruptionsgesetze auch über die eigenen Staatsgrenzen hinaus durchzusetzen", so Potinecke. "Vor diesem Hintergrund ist es für Unternehmen wichtiger denn je, sich der rechtlichen Auswirkungen ihrer Aktivitäten im In- und Ausland voll bewusst zu sein und aktiv Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruptionshandlungen zu treffen." Einige Länder bieten Unternehmen mittlerweile einen Schutz vor Strafverfolgung, wenn sie geeignete Vorkehrungen zur Verhinderung von Korruption getroffen haben. Russische Unternehmen sind inzwischen zu derartigen Maßnahmen verpflichtet. "Unternehmen legen sich auch ohne staatliche Anreize generell immer öfter strengere Selbstverpflichtungen auf, um Risiken zu minimieren", so Potinecke. "Ein strenges, gut funktionierendes Compliance-System kann wertvolle Dienste hinsichtlich Prävention und Haftungsminimierung leisten."

Die folgenden Länder sind im CMS Guide to Anti-Bribery and Corruption Laws berücksichtigt: Albanien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, Kroatien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn.

Zum CMS Guide to Anti-Bribery and Corruption Laws >>

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Pressemitteilung ABC-Guide, 30/07/2013
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