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Neuer Leitfaden von CMS zur Nutzung des Passport-Systems der AIFM-Richtlinie

22/09/2014

AIFM-Richtlinie: Von nationalen Regulierungsbehörden auferlegte "Grenzkontrollen " behindern den grenzüberschreitenden Fondsvertrieb

Frankfurt, 22. September 2014 – Nationale Vorschriften hebeln in Europa die grenzübergreifenden Vorteile der Richtlinie der Europäischen Kommission über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) teilweise aus – dies hat eine Untersuchung von CMS ergeben, der größten Anwaltssozietät Europas.

Die AIFM-Richtlinie propagiert die so genannten Passporting-Rechte als einen der Hauptvorteile für Verwalter von Hedge-, Private-Equity-, Immobilien- und anderen alternativen Investmentfonds. Mit dem EU-Passport sollen die Verwalter ihre Produkte in allen Mitgliedsländern vermarkten können; Ziel ist eine harmonisierte Regulierung für das Management alternativer Investmentfonds in der Europäischen Union.

Nach dem Ablauf aller Übergangsfristen der Richtlinie hinsichtlich des Fonds-Vertriebs zum 22. Juli 2014 sind die den Vertrieb betreffenden nationale Vorschriften unterschiedlich ausgefallen. In der Praxis stoßen AIFM deshalb bei der Nutzung des Passport-Systems auf Hürden, da ihnen einige nationale Regulierungsbehörden "Grenzkontrollen", Gebühren und zusätzliche Compliance-Anforderungen auferlegen.

Einige Länder – darunter das Vereinigte Königreich, Irland, Frankreich und die Niederlande – berechnen beispielsweise keine Antragsgebühren für die Passport-Registrierung von Fonds, die vom Ausland aus im eigenen Land oder vom Inland aus im Ausland vertrieben werden sollen. Allerdings können die AIFM in diesen Ländern regelmäßigen aufsichtsrechtlichen Gebühren unterliegen. Demgegenüber stellt eine Reihe anderer Länder wie zum Beispiel Deutschland, Luxemburg und Finnland zusätzlich zu ihren bestehenden Gebührenstrukturen weitere Antragsgebühren in Rechnung.

"Angesichts der vielfältigen nationalen Vorschriften in Europa können die als AIFM zugelassenen Verwalter nur schwer die Kosten und sonstigen Erfordernisse einschätzen, die mit einer Durchdringung des europäischen Markts verbunden sind", sagt Melville Rodrigues, Partner und Leiter der CMS Funds Group. "Die Verwalter müssen die Kosten und Compliance-Anforderungen eines europaweiten Vertriebs ihrer Fonds aber zuverlässig ermitteln können."

CMS hat einen Leitfaden zum Thema "Passporting" herausgeben, der Verwalter alternativer Investmentfonds dabei unterstützen soll, sich mit den neuen Rechtsvorschriften und komplexen Zusammenhängen des grenzüberschreitenden Fondsmanagements unter der AIFM-Richtlinie, anderen europäischen Richtlinien und nationalen Regulierungsvorschriften zurechtzufinden.

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Pressemitteilung CMS AIFMD Guide Passporting, 22/09/2014
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