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Dr. Friedrich von Burchard

Partner
Rechtsanwalt

CMS Hasche Sigle
Kasernenstraße 43-45
40213 Düsseldorf
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Friedrich von Burchard berät insbesondere im Energierecht, zur Energieregulierung, im Bereich Wasserstoff, zum Recht der Erneuerbaren Energien sowie zum Stakeholder Management bei komplexen Energie- und Energieinfrastrukturprojekten. Er verfügt durch seine langjährige Tätigkeit in der Energiewirtschaft über jahrelange spezielle in house-Expertise in allen Fragen des deutschen und europäischen Energierechts und der Regulierung. Er ist Mitglied der CMS Wasserstoffinitiative.

Friedrich von Burchard ist nach seiner über 20-jährigen Tätigkeit in der E.ON Gruppe seit 2012 Partner bei CMS. Er war bis 2018 langjähriger Leiter der Verhandlungsdelegation der deutschen Gaswirtschaft im Rahmen der Kooperationsvereinbarung Gas sowie des System User Committee des Verbandes Eurogas. Er ist Officer im Oil & Gas Committee der International Bar Association (IBA) und Ko-Vorsitzender der Arbeitsgruppe Hydrogen/Low Carbon Energy Sources des gemeinsamen Projekts der IBA und der Association of International Energy Negotiators (AIEN) zur Erarbeitung von Musterverträgen im Wasserstoffbereich mit dem Ziel, die Unternehmen bei der Gestaltung des Energiewandels und der Erfüllung ihrer Dekarbonisierungsziele zu unterstützen.

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„Oft empfohlen“ für Energiewirtschaftsrecht

JUVE Handbuch, 2023/2024

Nennung für Energierecht

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

„exzellenter Jurist u. hervorragender Praktiker“, Mandant

JUVE Handbuch, 2021/2022

„Oft empfohlen“ für Energiewirtschaftsrecht

JUVE Handbuch, 2021/2022

Nennung für Energierecht

Deutschlands beste Anwälte 2021 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

„Oft empfohlen“ für Regulierung

JUVE Handbuch, 2022/2023

Ausgewählte Referenzen

  • Nowega GmbH / Open Grid Europe GmbH / Thyssengas GmbH | Beratung beim Aufbau eines deutschen Wasserstoffnetzes im Pilotprojekt Get H2
  • Masdar / Hassan Allam Utilities / Infinity Power | Beratung zu rechtlichen und regulatorischen Erfordernissen beim Import von grünem Wasserstoff/grünen Wasserstoffprodukten aus Ägypten in die EU sowie zu Zertifizierungsoptionen
  • Open Grid Europe GmbH | Studie zum europäischen und deutschen Ordnungsrahmen für Wasserstoff
  • Stadt Frankfurt am Main | Beratung im Pilotprojekt eines integrierten Wasserstoffmobilitätskonzepts der Stadt Frankfurt in Kooperation mit der Mainova AG
  • Afrikanische Regierung | Beratung beim Aufbau eines Rechts- und Regulierungsrahmens für eine Wasserstoffwirtschaft
  • Hanseatic Energy Hub GmbH |Energierechtliche und regulatorische Beratung beim Aufbau des LNG-Terminal in Stade
  • N.V. Nederlandse Gasunie / Gasunie Deutschland Transportservices GmbH | Beratung beim Erwerb einer Beteiligung am Pipeline-Projekt EUGAL
  • Upside Consulting GmbH | Vertretung in Zivilprozess und Missbrauchsverfahren wegen Entgelten für dezentrale Einspeisung von Batteriespeichern
  • Fernleitungsnetzbetreiber | Vertretung in einem Schiedsverfahren über Grundsatzfragen des Markt- und Netzzugangs
  • Fernleitungsnetzbetreiber | Vertretung in einem Zivilprozess wegen Kündigung von Transportverträgen
  • Open Grid Europe GmbH | Vertretung im Missbrauchsverfahren der Bundesnetzagentur wegen des Angebots von untertägigen Transportkapazitäten
  • Industrielle Kunden / Eigenerzeuger | Beratung im Bereich des EEG / KWKG sowie zu Energieliefer- und Netzzugangsverträgen
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Mitgliedschaften und Funktionen

  • International Bar Association (Mitglied im Oil and Gas Law Committee)
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Veröffentlichungen

  • Die Weiterentwicklung des Gasnetzzugangs – Kooperationsvereinbarung Gas X, in: Versorgungswirtschaft 2018, S. 261
  • Referentenentwurf des BMWi zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, in: Versorgungswirtschaft 2017, S. 172
  • Smart energy - Integration von Nachfrage und Erzeugung im sich wandelnden Energiemarkt, in: Gundel/Lange (Hrsg.), Energieversorgung zwischen Energiewende und Energieunion, Mohr Siebeck, 2017, S. 95
  • GasNZV und Kooperationsvereinbarung, DVGW Energie/Wasser-Praxis, 11/2010
  • Anreizregulierung, Interview mit e/m/w, 4/2006
  • Energiemärkte und Energieregulierung, Interview mit e/m/w, 4/2005
  • Kommentierung der Art. 86, 154-156 EGV, in: Schwarze (Hrsg.), EU-Kommentar, Nomos Verlag, 1. Aufl. 2000
  • Netzzugang im Bereich der Gasversorgung, in: Schwarze (Hrsg.), Der Netzzugang für Dritte im Wirtschaftsrecht, Nomos Verlag, 1999, S. 191
  • Die europäische Gasrichtlinie – eine erste Zwischenbilanz, ET 1998, S. 782 (mit Riemer)
  • Zur Frage der Zulässigkeit einer Individualklage gem. Art. 173 Abs. 4 EWGV gegen Richtlinien, EuZW 1995, 255
  • Natural Gas and EU Energy Law, Nomos Verlag, 1995 (mit Eckert)
  • Vertrag über die Europäische Union: Auswirkungen auf die Rechtsetzungsverfahren nach dem EWGV, DÖV 1992, S. 1035
  • Third Party Access and European Law, EuZW 1992, S. 693
  • Die Kompetenzen der EG-Kommission nach Art. 90 III EWGV, EuZW 1991, S. 339
  • Der Rechtsschutz natürlicher und juristischer Personen gegen EG-Richtlinien gemäß Art. 173 Abs. 2 EG-Vertrag, EuR 1991, S. 140
  • Das Umgehungsgeschäft beim Waffenexport in Drittländer aus strafrechtlicher Sicht, Verlag Peter Lang, 1987
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Vorträge

  • "The Future of Hydrogen", IBA Conference 2019, Seoul, 26.09.2019
  • "The EU Winter Package – Shaping the European Energy Market", CMS Energy Group Workshop, Bratislava, 05.10.2018
  • "Trendsetting im Gas - Aktuelle Entwicklungen", BDEW-Infotag "Perspektiven in der Daten- und Marktkommunikation", Frankfurt, 30.05.2017
  • "Energy for Industry: Mining, Automotive, Manufacturing”, 11th German-African-Energy Forum, Hamburg, 25.04.2017
  • "Geplante Änderungen der GasNZV“, Treffen der deutschen Energiejuristen der IBA SEERIL, München, 17.03.2017
  • "Contracting und Insolvenz: Warnsignale und Krisenmanagement“, Forum Contracting Jahres-tagung 2017, Berlin, 02.03.2017
  • "KoV – Kooperationsvereinbarung IX", GAT, Essen, 10.11.2016
  • "EU Natural Gas Legislation", Bukarest, 30.09.2016
  • "Smart energy - Integration von Nachfrage und Erzeugung im sich wandelnden Energiemarkt", 7. Bayreuther Energierechtstage, 10./11.03.2016
  • "Von der Kooperationsvereinbarung zum German Grid Code", Oldenburger Gastage, 01.12.2011
  • "Kooperationsvereinbarung IV – Stand und Ausblick", Berlin, 22.06.2011
  • "CAM Network Code Development", ENTSOG workshop, Brüssel, 19.05.2011
  • "Chancen und Risiken einer Europäisierung der Regulierung aus Unternehmenssicht", ICG-Branchentreffen Gas, München, 30.03.2011
  • "GasNZV und Kooperationsvereinbarung", gat, Stuttgart, 01.12.2010
  • "Gabi Gas: Das neue Bilanzierungssystem für Erdgas ab dem 01.10.2008", Essen, 13.03.2009
  • "Gas Markets and Regulation", Essen, 04.12.2008
  • "Umsetzungsanforderungen an die Gaswirtschaft" (Umsetzung des Regel- und Ausgleichsenergiemarktes Gas), gat, Dortmund, 12.11.2008
  • "Der Netzbetreiber und die Regulierung", Treffpunkt Netze, Berlin, 27.05.2008
  • "Anreizregulierung als Form der Entgeltregulierung am Beispiel Elektrizität und Eisenbahnen", BDI-BNetzA-Regulierungskonferenz, Berlin, 08.04.2008
  • "Regulatory Issues in the German Gas Industry", World Gas Conference, Amsterdam, 2006
  • "Das Anreizregulierungsmodell der E.ON AG", Euroforum, Berlin, 07.12.2005
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Ausbildung

  • Promotion über ein strafrechtlich/öffentlich-rechtliches Thema
  • Referendariat in Essen
  • Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg
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Wasserstoff
Energieträger der Zukunft

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26/03/2024
CMS berät SEFE umfassend beim Erwerb der WIGA-Gruppe
Hamburg – Die SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) erwirbt sämtliche Ge­schäfts­an­tei­le an der WIGA Transport Be­tei­li­gungs-GmbH & Co. KG (WIGA) von ihrem bisherigen Co-Ge­sell­schaf­ter Wintershall Dea AG. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der kar­tell­recht­li­chen Freigabe. Die SEFE steht im vollständigen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. In der WIGA sind die beiden regulierten Gas­fern­netz­be­trei­ber GASCADE Gastransport GmbH und NEL Gastransport GmbH gebündelt. Diese betreiben eines der größten Hoch­druck­gas­net­ze in Deutschland mit rund 4.150 Kilometern Länge. Die Netze spielen eine Schlüsselrolle für die europäische En­er­gie­si­cher­heit und für die grüne Energiewende. Mit der Transaktion steigert SEFE ihre Bedeutung für eine sichere und verlässliche En­er­gie­ver­sor­gung sowie ihre Was­ser­stoff-Kom­pe­tenz in Deutschland und Eu­ro­pa.„Stra­te­gisch stärken wir SEFE als eigenständiges und unabhängiges Mid­stream-Un­ter­neh­men durch die vollständige Übernahme der Ge­sell­schaf­ter­an­tei­le an WIGA entscheidend“, kommentiert der Vorsitzende des SE­FE-Auf­sichts­ra­tes, Reinhard Gorenflos, die Ver­ein­ba­rung.„Mit SEFE als Al­lein­ge­sell­schaf­te­rin der WIGA wäre sichergestellt, dass GASCADE die bestehende leistungsfähige Infrastruktur zukünftig auf Wasserstoff umstellen kann und so die grüne Energiewende vorangetrieben wird. Die Trans­port­in­fra­struk­tur ist Dreh- und Angelpunkt der künftigen Was­ser­stoff-Wert­schöp­fungs­ket­te“, betont Dr. Egbert Laege, CEO von SEFE. „Die beiden Toch­ter­un­ter­neh­men der WIGA, GASCADE und NEL, werden auch zukünftig unverändert unabhängig agieren und ihre Kapazitäten transparent und dis­kri­mi­nie­rungs­frei ver­mark­ten.“Dr. Christian Ohlms, CFO von SEFE, verweist auf den Stellenwert der WIGA in Bezug auf die Privatisierung der SEFE, die bis Ende 2028 umgesetzt sein soll: „Mit dieser Transaktion, die voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen sein wird, stärken wir auch unsere Vermögensbasis. Es gilt, SEFE langfristig finanziell stabil wei­ter­zu­ent­wi­ckeln.“Ein multinationales CMS-Team um den Hamburger Partner Dr. Holger Kraft hat SEFE umfassend beim Erwerb der WIGA beraten. Dazu gehörten, neben einer umfangreichen Due Diligence der gesamten WIGA-Gruppe – einschließlich der energierechtlich regulierten Gesellschaften GASCADE und NEL –, die Verhandlung des An­teils­kauf­ver­tra­ges sowie separater Vereinbarungen mit den Gesellschaftern der Wintershall Dea AG. Schwerpunkte der Beratung waren, neben der Verhandlung der Trans­ak­ti­ons­ver­trä­ge, die Absicherung der Transaktion durch mehrere W&I-Versicherungen, einschließlich der Verhandlung der Policen, regulatorische Themen des Gasnetzbetriebs sowie weitere öf­fent­lich-recht­li­che The­men­stel­lun­gen. CMS Deutschland hat hierbei in enger Abstimmung mit den CMS-Kanzleien im Vereinigten Königreich und Luxemburg sowie der US-ame­ri­ka­ni­schen Kanzlei Faegre Drinker Biddle & Reath LLP zu­sam­men­ge­ar­bei­tet. CMS beriet in den Jahren 2022 und 2023 bereits die Bun­des­netz­agen­tur und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Treuhand über die SEFE und deren anschließende Verstaatlichung im Wege von Ka­pi­tal­maß­nah­men. Auf dieser erfolgreichen Zusammenarbeit baute diese Transaktion als Folgemandat auf.Über SEFE:Als integriertes Mid­stream-En­er­gie­un­ter­neh­men mit Hauptsitz in Berlin sorgt SEFE Securing Energy for Europe für die En­er­gie­ver­sor­gungs­si­cher­heit in Deutschland und Europa und treibt die grüne Energiewende voran. SEFE ist im Handel & Port­fo­lio­ma­nage­ment, Vertrieb, Transport sowie in der Speicherung von Energie tätig und hat seine stärkste Präsenz in Deutschland und dem Vereinigten Königreich. SEFE beschäftigt rund 1.500 Mitarbeitende und beliefert über 50.000 Kunden, insbesondere Industriekunden und Stadtwerke in Deutschland und sieben weiteren europäischen Märkten. Mit einem Vertriebsvolumen von rund 200 TWh Strom und Gas spielt SEFE eine zentrale Rolle für die Stabilität der En­er­gie­ver­sor­gung in Deutschland und Europa. Eigentümer der SEFE ist der Bund. CMS Deutschland Dr. Holger Kraft, Lead Partner Dr. Jan Schepke, Partner Matthias Sethmann, Principal Counsel Dr. Dirk Baukholt, Principal Coun­sel Char­lot­te von der Heydt-von Kalckreuth, Counsel Dr. Stefan Kühl, Senior Associate Dr. Paul Kintrup, Senior Associate, alle Corporate/M&A Dr. Rolf Hempel, Partner Dr. Friedrich von Burchard, Partner Nicole Köppen, Senior Associate, alle Regulatory Dr. Hermann Müller, Partner Dr. Arno Görlitz, Associate, beide Public Commercial Law Dr. Martin Mohr, Partner Dr. Olaf Thießen, Principal Counsel, beide Tax Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin Manuel Nann, Senior As­so­cia­te Pit-Jo­han­nes Wagner, Associate, alle Res­truc­tu­ring Dr. Andreas Hofelich, Partner Dr. Mario Brungs, Counsel Dr. Lena Pingen, Associate, alle Em­ploy­ment/Pen­si­ons Dr. Fritz von Hammerstein, Partner Jan Gröschel, Senior Associate Heike Weyer, Senior Associate, alle Public Law Dr. Stefan Voß, Partner Tamara Bux, Associate, beide Real Estate Dr. Sebastian Cording, Partner Martin Krause, Partner Dr. Shaya Stender, Associate Joel Coché, Associate, alle Commercial Dr. Julia Runge, Principal Counsel, Finance Dr. Michael Bauer, Part­ner Chris­toff Henrik Soltau, Partner Dr. Robert Bodewig, Senior Associate Luisa Thomasberger, Associate, alle Antitrust, Competition & Trade  CMS Vereinigtes Königreich Russel Hoare, Partner Sam De Silva, Part­ner Jean-Fran­cois Willems, Of Counsel Jennifer Louch, Senior As­so­cia­te Ma­xi­mi­li­an Weaver, Senior Associate Louisa Mottaz, Associate CMS Luxemburg Angelique Eguether, Senior As­so­cia­te Guil­laume Flagollet, Managing Associate Faegre Drinker Biddle & Reath LLP (USA) Mollie D. Sitkowski   Inhouse SEFE Securing Energy for Europe GmbH Dr. Jörg Kammerer Jörn Rim­ke­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
25/03/2024
CMS berät zu Pro­jekt­fi­nan­zie­rung des landbasierten Terminals in Stade
Hamburg – Die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) hat Financial Close für die Pro­jekt­fi­nan­zie­rung zur Entwicklung und Realisierung des künftigen Terminals für verflüssigte Gase in Stade erreicht. Das Ge­samt­in­ves­ti­ti­ons­vo­lu­men beträgt rund 1,6 Milliarden Euro. Mit der Erreichung von Financial Close hat die Hanseatic Energy Hub GmbH einen grundlegenden Meilenstein des landbasierten Terminals erzielt. Ein mul­ti­dis­zi­pli­nä­res und standort­über­grei­fen­des CMS-Team um Dr. Hilke Herchen und Dr. Holger Kraft hat die Hanseatic Energy Hub GmbH bei der Fortentwicklung des Projektes und der Vorbereitung zur Erreichung der Pro­jekt­fi­nan­zie­rung beraten. Hiervon umfasst war auch die ge­sell­schafts­recht­li­che Beratung, insbesondere zur weiteren Entwicklung und Optimierung der Corporate Governance. Die Beratung deckte dabei auch Schnittstellen zur Pro­jekt­fi­nan­zie­rung ab. Diese Beratung ist die Fortsetzung einer bisherigen engen Zusammenarbeit zwischen HEH und CMS. Das CMS-Team war seit Beginn des Projektes laufend beratend tätig und hat die Pro­jekt­ent­wick­lung insbesondere in den Bereichen Corporate, Operation & Maintenance und Real Estate begleitet. CMS beriet so bereits zum Beitritt verschiedener Gesellschafter, darunter zuletzt der Enagás S.A. als In­dus­trie­part­ne­rin im Juni 2023. Zur Herstellung der Finanzierung des Projektes hat das CMS-Team eine umfassende Due Di­li­gence-Prü­fung durchgeführt. In einer ersten Ausbaustufe soll im Projekt ab 2027 ein emissionsfreies Terminal in Betrieb genommen werden, dessen Infrastruktur auch für Bio-LNG und Synthetic Natural Gas (SNG) zugelassen ist. Später soll das Projekt auf was­ser­stoff­ba­sier­te Energieträger wie Ammoniak umgestellt werden. Die geplante Re­ga­si­fi­zie­rungs­ka­pa­zi­tät beträgt 13,3 Milliarden Kubikmeter pro Jahr und die Aus­spei­se­leis­tung 21,7 Gigawatt. Zudem ist die Hanseatic Energy Hub GmbH seit März 2024 bis zur Inbetriebnahme des landseitigen Terminals Standort einer der fünf von der deutschen Regierung gecharterten schwimmenden Speicher- und Re­ga­si­fi­zie­rungs­ein­hei­ten (FSRU). CMS Deutschland Dr. Hilke Herchen, Lead Partner Dr. Holger Kraft, Lead Partner Matthias Sethmann, Principal Counsel Dr. Luise Pelzer, Counsel Dr. Stefan Kühl, Senior Associate Dr. Carl-Friedrich Thoma, Senior Associate Dr. Josephine Doll, As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, Associate Dr. Christian Seeburger, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Fritz von Hammerstein, Partner Katja Meisel, Senior Associate Jan Gröschel, Senior Associate, alle Per­mit­ting  Mar­tin Krause, Partner Dr. Sebastian Orthmann, Partner Dr. Hans Fabian Kiderlen, Principal Coun­sel Chris­to­pher Schmeckel, Senior Associate Wiebke Westermann, Associate, alle Real Estate Dr. Friedrich von Burchard, Partner, Energy & Climate Change Dorothée Janzen, Part­ner  Chris­toph Zarth, Partner Robin Azinovic, Associate, alle Commercial Dr. Kerstin Block, Partner, Banking & Finance  Dr. Martin Mohr, Partner Dr. Olaf Thießen, Principal Counsel, beide Tax Dr. Sebastian Cording, Partner Dr. Anna Lena Füllsack, Senior Associate, beide TMC Dr. Michael Bauer, Partner Luisa Thomasberger, Associate, beide Antitrust, Competition & Trade Dr. Philipp Nonnenmühlen, Counsel, Labor, Employment & Pensions Dr. Martin Gerecke, Partner, IP Birgit Wagner, Legal Manager, Smart Ope­ra­ti­ons­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
20/02/2024
RECAP COP28 – Was war? Was bleibt? Was kommt?
Was bleibt von der COP28? Welche Bedeutung haben die Beschlüsse für die nachhaltige Transformation der Wirtschaft?Diese und andere Fragen stellten wir uns nach der in Dubai Ende 2023 abgehaltenen UN-Kli­ma­kon­fe­renz, die wir als Rechts­dienst­leis­ter der COP28 begleitet haben. Unsere Experten nehmen Sie mit und wagen eine Prognose – von A wie Ausstieg (aus fossilen Energieträgern) über E wie Erneuerbare Energien bis W wie Wasserstoff. Außerdem berichten wir von unseren Eindrücken vor Ort und stehen für Ihre Fragen bereit.
03/01/2024
EnWG-Novelle 2023
Die EnWG-Novelle zur Umsetzung uni­ons­recht­li­cher Vorgaben ist in Kraft getreten
06/12/2023
Markthochlauf von Wasserstoff – Wo geht die Reise hin?
Uni­ons­ge­setz­ge­bung stärkt grünen Wasserstoff Die im November 2023 in Kraft getretene Änderung der Er­neu­er­ba­ren-En­er­gien-Richt­li­nie (RED III) hebt das bisherige Ziel des Anteils erneuerbarer Energien am Brut­to­en­er­gie­ver­brauch von 32% auf 45% in 2030 an. Die sog. Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBO), die mit erneuerbarem Strom hergestellt werden und wozu grüner Wasserstoff und seine Derivate wie Ammoniak oder E-Fuels zählen, leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Denn nur sie können auf die Er­neu­er­ba­ren-Zie­le angerechnet werden, nicht aber die sog. Low Carbon Fuels. Die Klassifizierung als RFNBO gilt mit RED III über den Verkehrsbereich hinaus nun auch für andere Sektoren wie die Industrie. Dort müssen 42% des verwendeten Wasserstoffs 2030 aus erneuerbaren Energiequellen stammen (bis 2035 sogar 60%). Auch im Luftverkehr spielen die RFNBO als E-Fuels mit einem auf 70% in 2050 stark steigenden Anteil an den Flugkraftstoffen eine große Rolle. In Umsetzung von RED II traten bereits im Juli 2023 die sog. Delegated Acts (DA) in Kraft, die eine für die EU all­ge­mein­gül­ti­ge Definition der RFNBO enthalten. Für ihre Herstellung gelten enge Vorgaben, da verhindert werden soll, dass der erneuerbare Strom für die Elektrolyse aus bestehenden Er­neu­er­ba­ren-Er­zeu­gungs­an­la­gen (EE-Anlagen) stammt. Daher sehen die DA in bestimmten An­wen­dungs­fäl­len das Kriterium der Zusätzlichkeit vor, wonach die EE-Anlage frühestens 36 Monate vor dem Elektrolyseur in Betrieb genommen worden sein darf. Flankiert wird es beim Strombezug aus dem Netz durch die Erfordernisse einer zeitlichen und geografischen Korrelation zwischen der Stromerzeugung und der Elektrolyse. RFNBO sollen nur hergestellt werden, wenn die erneuerbare Energie zeitgleich und im selben Gebiet erzeugt wird. Schließlich muss die Treib­haus­gas­ein­spa­rung bei RFNBO mind. 70% im Vergleich zu den zu ersetzenden Kraftstoffen betragen. Jetzt geht es darum, entsprechende Zer­ti­fi­zie­rungs­sys­te­me aufzustellen, damit der Markt für RFNBO starten kann. Bundesregierung schreibt Nationale Was­ser­stoff­stra­te­gie fort Im Juli 2023 hat die Bundesregierung (BReg) die Fortschreibung der Nationalen Was­ser­stoff­stra­te­gie (NWS 2023) verabschiedet, welche die NWS 2020 weiterentwickeln soll. Danach soll grüner Wasserstoff in den Bereichen entwickelt werden, die nicht elektrifiziert werden können. Hierbei kann Wasserstoff auch seine Speicherfunktion für erneuerbaren Strom ausspielen. Der Bedarf ist gewaltig: Für 2030 rechnet die BReg mit 95 bis 130 TWh. Deshalb hat sie das Ausbauziel für die Elektrolyse bis 2030 von 5 GW auf mind. 10 GW angehoben. Allerdings ist klar, dass der deutsche Markt mit steigendem Bedarf zunehmend auf Importe von Wasserstoff und seiner Derivate angewiesen sein wird. Infolgedessen spielt eine kluge Importstrategie innerhalb und außerhalb Europas eine große Rolle. Zudem ist eine Marktentwicklung ohne geeignete Was­ser­stoff­in­fra­struk­tur nicht möglich. Daher ist nicht nur das Leitungsnetz auszubauen. Auch Speicher, Häfen und Importterminals sind unverzichtbare Bestandteile des künftigen Systems. Zur Verbesserung der Rah­men­be­din­gun­gen will die BReg Planungs- und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren vereinfachen. Grüner Wasserstoff soll auch wegen seiner mangelnden Verfügbarkeit vordringlich in Ver­brauchs­sek­to­ren eingesetzt werden, die sich nicht elektrifizieren lassen. Die NWS 2023 verweist dazu an erster Stelle auf die Industrie. Grüner Wasserstoff ist bei der Dekarbonisierung bestimmter Anwendungen im Stahl- und Chemiebereich nicht substituierbar. Im Stromsektor soll Wasserstoff in Gaskraftwerken eingesetzt werden, die dafür „H2 ready“ sein müssen. Im Verkehrssektor soll Wasserstoff als E-Fuel vor allem im Luft- und Schiffsverkehr eingesetzt werden, wo, anders als im Straßenverkehr, mittelfristig keine Elektrifizierung zu erwarten ist.  Konkrete Um­set­zungs­schrit­te bei der Infrastruktur Der Ausbau des deutschen Was­ser­stoff­net­zes ist Grund­vor­aus­set­zung für den Markthochlauf und soll in zwei Stufen erfolgen. Zunächst wird das sog. Was­ser­stoff­kern­netz realisiert. Dessen gesetzliche Grundlage wird mit der Einführung von § 28r EnWG durch eine weitere EnWG-Novelle geregelt. Das Kernnetz wird mit einer Länge von 9.700 km bis zum Jahr 2032 perspektivisch Teil des sog. European Hydrogen Backbone, welches die Mitgliedstaaten verbinden soll. Weiterhin ist ab 2025 eine gemeinsame Netz­ent­wick­lungs­pla­nung für Gas und Wasserstoff vorgesehen. Zudem plant die BReg, den Netzzugang für Wasserstoff an die Regelungen für Gas anzupassen (ent­ry-/exit-Mo­dell). Auch beim Bau von LNG-Im­port­ter­mi­nals werden die Weichen auf Wasserstoff gestellt. So machen § 5 Abs. 2 und 3 LNGG die Genehmigung des Weiterbetriebs von LNG-Anlagen ab 2044 davon abhängig, dass diese mit klimaneutralem Wasserstoff und Derivaten betrieben bzw. für den Import von Was­ser­stoff­de­ri­va­ten wie Ammoniak und Methanol umgerüstet werden können. Wie geht der Weg zur Was­ser­stoff-Wirt­schaft weiter? Die Richtung der bisherigen Maßnahmen stimmt. Aus deutscher Sicht ist es elementar, ein interessanter Exportmarkt für Was­ser­stoff­pro­du­zen­ten zu werden. Entscheidend dafür sind attraktive und verlässliche Rah­men­be­din­gun­gen. Der Anfang des Markthochlaufs ist gemacht – es besteht Grund zum Optimismus, dass er 2024 durch die Umsetzung der NWS 2023 und weitere Ge­set­zes­än­de­run­gen beschleunigt wird.
24/10/2023
Nationale Was­ser­stoff­stra­te­gie 2023
Bundesregierung beschließt Fortschreibung der Nationalen Was­ser­stoff­stra­te­gie
04/07/2023
Erneuerbare Energien: EU-Regeln für erneuerbaren Wasserstoff - Update #1
Delegierte Verordnungen der Kommission zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff treten in Kraft
26/09/2022
Her­kunfts­nach­weis­re­gis­ter für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren...
Bundesregierung legt Entwurf eines Gesetzes zu Her­kunfts­nach­wei­sen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen vor
25/07/2022
CMS berät Afinum 9 beim gemeinsamen Erwerb des Premium Food Konzept Zeit...
München – Die Afinum Neunte Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft mbH & Co. KG (Afinum 9) hat gemeinsam mit Unigestion S.A. sowie dem Gründer von Zeit für Brot, Dirk Steiger, die Zeit für Brot Gruppe von Afinum...
23/05/2022
CMS-Was­ser­stoff-Fo­rum
Au­torin: Ana­sta­sia She­le­s­to­va­Düs­sel­dorf (CMS) - Wasserstoff wird einer der zentralen Schlüssel der beschleunigten Energiewende sein. Der Aufbau einer Was­ser­stoff­wirt­schaft bewegt die Industrie, Wirtschaft...
19/05/2022
CMS-Was­ser­stoff-Fo­rum 2022
Wir beleuchten gemeinsam mit Ihnen die Her­aus­for­de­run­gen, die sich beim Aufbau einer Was­ser­stoff­wirt­schaft stellen, z. B. im Bereich       • der Erzeugung von Wasserstoff,       • der Infrastruktur...
08/12/2021
Regulierung von Was­ser­stoff­net­zen – quo vadis?
Startregulierung mit Wahlrecht der Netzbetreiber Die im Juli 2021 im Wege einer Novellierung des EnWG eingeführte Regulierung von Was­ser­stoff­net­zen in §§ 28j–q EnWG überlässt den Netzbetreibern die Entscheidung, ob sie unreguliert bleiben oder sich dem neu eingeführten Re­gu­lie­rungs­sys­tem unterwerfen wollen („Opt-in“). Einer gemeinsamen Regulierung von Erdgas- und Was­ser­stoff­net­zen hat der Gesetzgeber damit eine Absage erteilt. Zur Begründung dieses als Startregulierung bezeichneten Systems werden unionsrechtliche Gründe angegeben. Gleichzeitig kündigt der Gesetzgeber in § 112b EnWG aber an, dass perspektivisch eine Anpassung des regulatorischen Rahmens zur gemeinsamen Regulierung und Finanzierung der Gas- und Wasserstoffnetze im Lichte sich entwickelnder uni­ons­recht­li­cher Grundlagen angestrebt wird. Die EU-Kommission hat angekündigt, erste Vorschläge für die Regulierung von Was­ser­stoff­net­zen bis zur Jahreswende 2021/22 vorzulegen. Nach ersten Informationen könnten die Vorschläge in Richtung einer höheren Re­gu­lie­rungs­in­ten­si­tät bei getrennter Regulierung von Gas und Wasserstoff gehen. Regulierung light Das jetzt eingeführte Wahlrecht ist einmalig und unwiderruflich und kann vom Netzbetreiber nur für sein gesamtes Netz einheitlich ausgeübt werden. Im Falle des Opt-in gelten Vorgaben, die weit hinter der Regulierung der Erdgasnetze zurückbleiben. Zuvorderst ist hier das Prinzip des verhandelten Netzzugangs zu nennen, das beim Gas wegen mangelnder Tauglichkeit zur Marktöffnung bereits vor langer Zeit abgeschafft wurde. Zur Konkretisierung des verhandelten Netzzugangs enthält das EnWG eine Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung, von der die Bundesregierung bislang aber keinen Gebrauch gemacht hat. Damit bleiben den Netzbetreibern im Opt-in hinsichtlich der Gewährung des Netzzugangs unter Beachtung des Gebots der Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit beträchtliche Freiheitsgrade. Diese können auch bei der Ausgestaltung von netz­be­trei­ber­über­grei­fen­den Kooperationen genutzt werden. Bei der Entflechtung ist lediglich ein buchhalterisches und informatorisches Unbundling vorgeschrieben. Eine ei­gen­tums­recht­li­che Entflechtung, die sich noch im Re­fe­ren­ten­ent­wurf fand, ist nicht vorgesehen. Die Entgeltbildung erfolgt kos­ten­ori­en­tiert. Zu ihrer Konkretisierung hat das Bundeskabinett kürzlich eine Was­ser­stoff­netz-Ent­gelt­ver­ord­nung verabschiedet, die sich an der entsprechenden Regelung beim Gas orientiert. Allerdings sind die Ei­gen­ka­pi­tal-Zins­sät­ze mit 9 % für Neu- und 7,73 % für Altanlagen beim Wasserstoff deutlich großzügiger. Die An­reiz­re­gu­lie­rung findet im jetzigen Stadium keine Anwendung. Bewertung bleibt umstritten Bei der Bewertung der neu eingeführten Was­ser­stoff­re­gu­lie­rung scheiden sich die Geister. Insbesondere die Gasnetzbetreiber hatten sich eine gemeinsame Regulierung erhofft. Wenn man davon ausgeht, dass das heutige Gasnetz das Backbone des künftigen Was­ser­stoff­net­zes darstellt, hätte dies auch durchaus Sinn ergeben. Allerdings stieß eine Finanzierung der Wasserstoffnetze über die Entgelte für die Gasnetznutzung auf breiten Widerstand. Außerdem wurde infrage gestellt, ob eine weitreichende Regulierung beim Wasserstoff in der ersten Phase des Markthochlaufs geeignet ist. Es steht außer Frage, dass die Entwicklung einer Was­ser­stoff­wirt­schaft – nicht nur in Deutschland – noch mit erheblichen Unsicherheiten belastet ist. Bei der Erzeugung von grünem Wasserstoff sind technologisch noch erhebliche Ent­wick­lungs­schrit­te zu erwarten. Klar ist allerdings, dass die klimapolitisch wünschenswerte Menge an grünem Wasserstoff nur zu einem kleinen Teil in Deutschland produziert werden kann. In welchen Ver­brauchs­sek­to­ren Wasserstoff andere Energien ersetzen soll, muss sich noch herausstellen. Für einen Über­gangs­zeit­raum ist die Marktfähigkeit von Wasserstoff nur durch gezielte För­der­maß­nah­men zu erreichen. Mittelfristig aber muss seine eigenständige Wett­be­werbs­fä­hig­keit angestrebt werden. Die erforderlichen Economies of Scale lassen sich am ehesten beim Einsatz in der Industrie erreichen. Hier wird aber wegen der erforderlichen Mengen wahrscheinlich kein Weg am befristeten Einsatz von blauem Wasserstoff vorbeiführen. Allen Unsicherheiten zum Trotz Auf dem Weg in die neue Wasserstoffwelt sehen sich Investoren also mit erheblichen Unsicherheiten sowohl hinsichtlich des Marktes wie auch des Ordnungsrahmens konfrontiert. Umso erfreulicher ist die Auf­bruch­stim­mung, die sich in einer fast un­über­schau­ba­ren Anzahl von Projektideen manifestiert. Beispielhaft hierfür sei im Netzbereich auf das Projekt GET H2 hingewiesen, in dessen Rahmen ein netz­be­trei­ber­über­grei­fen­des Wasserstoffnetz in Nord- und Westdeutschland geplant wird. Auch das Off­shore-Lei­tungs­pro­jekt AquaDuctus zur Anbindung von erneuerbarer Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on auf See an das Festland zeigt, in welchen Dimensionen bereits in diesem frühen Stadium gedacht wird. Umso wichtiger ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff mit rechtlichen Rah­men­be­din­gun­gen zu flankieren, die den Beteiligten möglichst viel Sicherheit gewähren. Wir werden Sie über weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Informationen und regelmäßige Updates zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Bereich Wasserstoff finden Sie auch auf der CMS-In­sight-Sei­te Wasserstoff.