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Dr. Katja Middelhoff

Counsel
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
50678 Köln
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Katja Middelhoff ist spezialisiert in den Bereichen des Marken-, Design-, Urheber- und Lauterkeitsrechts. Sie berät und vertritt ihre nationalen und internationalen Mandanten in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten, einschließlich einstweiliger Verfügungs- und Klageverfahren. Zu ihren Tätigkeiten gehört zudem die strategische Beratung einschließlich der Erarbeitung von Anmelde- und Schutzstrategien auf nationaler und internationaler Ebene. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung im Urheberrecht sowie zu wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen (UWG), hier mit einem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitsaussagen, „grüne“ Claims und die Überprüfung von Werbekonzepten sowie Marketingmaßnahmen im Allgemeinen.

Katja Middelhoff ist seit 2017 bei CMS – seit 2022 als Counsel – und war zuvor in einer auf den Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei in Bremen tätig.

Katja Middelhoff ist nicht nur Mitautorin des angesehenen Münchener Anwaltshandbuchs Gewerblicher Rechtsschutz, sondern publiziert auch regelmäßig Artikel und Beiträge zu Themen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Zusätzlich hält sie regelmäßig Vorträge auf Veranstaltungen, gibt Workshops und hält Webinare zu aktuellen Themen in diesem Bereich. Aktuell publiziert Katja Middelhoff in unserem CMS-Blog zu ESG-Themen.

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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
  • International Trademark Association (INTA)
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Veröffentlichungen

  • "Verfall einer Unionsmarke wegen Untätigbleiben des Markeninhabers", Urteil des EuG in der Rechtssache T-220/23, GRUR-Prax 08/2024
  • "Agentenmarke – Anforderungen an die Agenten- oder Vertretungsvereinbarung", Urteil des EuG in der Rechtssache T-145/22, GRUR-Prax 19/2023, S. 560
  • "Round-up of European design law decisions 2020 and 2022", Journal of Intellectual Property Law & Practice, 2021 und 2023 (Middelhoff/Hasselblatt/Zarm/Schneider)
  • "NFTs - marken-, urheber- und persönlichkeitsrechtliche Facetten des Phänomens", IPRB 12/2022 (Middelhoff/Zarm)
  • Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, 6. überarbeitete Auflage 2022, Kapitel 42 und 43, Designrecht / Internationales Designrecht (Middelhoff/Zarm)
  • "Ranking und Kennzeichnungspflichten im neuen UWG" (§ 5b Abs. 2 UWG n.F.), IPRB 2022, S. 110-114 (Middelhoff/Schneider)
  • "Unterscheidungskraft einer auf Gegenständen zu verwendenden Dienstleistungsmarke", Urteil des EuGH in der Rechtssache C-456/19, GRUR Prax 2020, S. 545
  • "Entfernte Ähnlichkeit zwischen „PINK LADY“ und „WILD PINK“", Urteil des EuG in der Rechtssache T-164/17, GRUR-Prax 2018, S. 520
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Vorträge

  • “Industrial Design Protection: A Comparative Look at the Standards for Eligibility”, INTA Leadership meeting (panelist at the Design Rights Session), Houston, 17.11.2023
  • „Greenwashing – ein nachhaltiges Thema?“, Deutscher Anwaltstag, Berlin, 10.11.2023
  • „Nachhaltigkeit und Markenstrategie“, Der Markentag 2023, Koblenz, 29.09.2023
  • „Zur Einordnung von NFTs – urheber-, kennzeichen-, vertrags- und persönlichkeitsrechtliche Facetten des Phänomens“, AGEM Herbsttagung, Berlin, 11.11.2022
  • „NFTs und geistiges Eigentum“, Deutscher Anwaltstag (gemeinsame Veranstaltung AG Sportrecht und AGEM), Hamburg, 24.06.2022
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Ausbildung

  • 2017: Promotion an der Freien Universität Berlin bei Herrn Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Säcker zu einem wettbewerbsrechtlichen Thema („Das Spürbarkeitsmerkmal des UWG 2015“)
  • 2011 - 2014: Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in Berlin
  • 2009 - 2011: Juristisches Referendariat mit Stationen bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin, einer auf den Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei in Berlin sowie der German Chamber of Industry & Commerce in Shanghai, China
  • 2000 - 2008: Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und an der Humboldt Universität Berlin mit dem Studienschwerpunkt (Wahlfach) Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht
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Feed

31/01/2024
„Vegane Milch“, „detox“, „be­kömm­lich“ – Ein Überblick über „gesunde“ Werbeversprechen
In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die vielfältigen Werbeversprechen in Verbindung mit „gesunden“ und nicht-fleisch­hal­ti­gen Le­bens­mit­tel­pro­duk­ten
03/01/2024
Refurbished Products
Rechtliche Pro­blem­stel­lun­gen bei der Vermarktung wie­der­auf­be­rei­te­ter Produkte
22/12/2023
Alle Jahre wieder: Markenrecht und geografische Angaben
Während die festliche Jahreszeit begonnen hat, gibt es in der Welt des Markenrechts aufregende Entwicklungen
06/12/2023
Green Claims & Green(er) Products
Die Pläne der EU, gegen Greenwashing vorzugehen und damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt zu schützen, schreiten weiter voran. Es wird damit gerechnet, dass im Jahr 2024 sowohl die Green Claims Directive (GCD) als auch die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel verabschiedet werden. Parallel dazu verschärfen sich auch die regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit für zahlreiche Produkte. Green Claims Directive – neuer Rahmen für Werbung mit Umweltaussagen  Am 22. März 2022 veröffentlichte die Kommission den ersten Vorschlag für die GCD. Im Oktober 2023 legten die zuständigen Par­la­ments­aus­schüs­se ihren Berichtsentwurf mit einigen Änderungs- und Er­gän­zungs­vor­schlä­gen zum Kom­mis­si­ons­ent­wurf vor. Die erste Lesung im Europaparlament wird im März 2024 erwartet. Der derzeitige GCD-Entwurf regelt ausschließlich die Bewerbung von Produkten im B2C-Kontext. Ziel der Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass Umweltlabel und -angaben glaubwürdig und ver­trau­ens­wür­dig sind, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informierte Entscheidungen treffen können. Die Regelungen sollen zudem die Wett­be­werbs­fä­hig­keit von Unternehmen stärken, die sich um die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Tätigkeiten bemühen. Zur Vermeidung von Greenwashing plant die EU insbesondere die Einführung eines Systems der Vorabprüfung aller ausdrücklichen umweltbezogenen Aussagen (sog. „ex an­te-Ve­ri­fi­zie­rung“). Hierfür sollen sog. benannte Stellen die von Unternehmen geplanten Aussagen vor ihrer Verwendung überprüfen und eine Kon­for­mi­täts­be­schei­ni­gung ausstellen. Voraussetzung hierfür ist sowohl die Substantiierung der geplanten Aussage/n durch wissenschaftlich anerkannte Nachweise als auch die Einhaltung der GCD-Vor­aus­set­zun­gen. Um Transparenz in den „Wald der Labels und Umweltzeichen“ zu bringen, sollen von Unternehmen selbst kreierte Umweltlabel zukünftig verboten und ein Katalog zulässiger Label erschaffen werden. Bei Verstößen gegen die Vorgaben der GCD drohen hohe Bußgelder.  Kom­ple­men­tie­ren­de Anpassungen der UGP- und der Ver­brau­cher­rech­te-Richt­li­nie Auch die bereits im April 2022 von der EU-Kommission vorgestellten Pläne zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel, die eine Änderung der Richtlinie über unlautere Ge­schäfts­prak­ti­ken (UGP-RL) und der Ver­brau­cher­rech­te-Richt­li­nie vorsehen, nehmen weiter Gestalt an: Nachdem Rat und Parlament im September 2023 eine vorläufige Einigung über den Kom­mis­si­ons­vor­schlag erzielt haben, wird das Inkrafttreten noch vor den anstehenden Wahlen des Europaparlaments im Juni 2024 erwartet.  Verbotskatalog der UGP-Richtlinie wird um umweltbezogene Aussagen erweitert  Während die GCD die Anforderungen an umweltbezogene Aussagen vor deren Verwendung regelt, soll die UGP-RL künftig (auch) allgemein irreführende umweltbezogene Angaben ausdrücklich verbieten. Insbesondere soll die bestehende Liste der stets verbotenen Ge­schäfts­prak­ti­ken erweitert und spezifisch um verbotene umweltbezogene Aussagen ergänzt werden. Unter anderem sollen allgemeine umweltbezogene Angaben nur noch bei nachgewiesener hervorragender Umweltleistung möglich sein und Umweltlabel – im Einklang mit der GCD – nur verwendet werden dürfen, wenn sie auf anerkannten Zer­ti­fi­zie­rungs­sys­te­men beruhen.  Erweiterte In­for­ma­ti­ons­pflich­ten für Hersteller und Händler – Garantielabel kommt Durch die geplante Änderung der Ver­brau­cher­rech­te-RL sollen Verbraucherinnen und Verbraucher zudem zuverlässig über die Haltbarkeit bzw. Lebensdauer, die Um­welt­ei­gen­schaf­ten und die Reparierbarkeit von Produkten informiert werden. Insbesondere sollen Händler ihre Kundinnen und Kunden künftig mittels harmonisierter Label und Hinweise über die gesetzliche Ge­währ­leis­tungs­dau­er sowie gegebenenfalls über das Bestehen darüber hinausgehender Halt­bar­keits­ga­ran­tien informieren müssen. Verschärfte Anforderungen an nachhaltiges Produktdesign   Parallel dazu verschärfen sich auch die Vorgaben an das sog. Ökodesign für immer mehr Produktgruppen. Hier soll die Öko­de­sign-Ver­ord­nung, über die Parlament und Rat kürzlich eine vorläufige Einigung erzielt haben, künftig den Rahmen für spezielle produktbezogene Vorgaben bilden. Doch auch unter den derzeit noch geltenden Regelungen wurden schon für zahlreiche Pro­dukt­ka­te­go­rien Vorgaben insbesondere im Hinblick auf En­er­gie­ef­fi­zi­enz, Reparierbarkeit und die Vorhaltung von Ersatzteilen geschaffen, die die Produkte insgesamt nachhaltiger machen sollen. Allein mit der Einhaltung dieser Vorgaben dürfen Unternehmen sich allerdings nicht brüsten: Hierbei würde es sich sowohl nach der UGP-RL als auch künftig nach der GCD um eine unzulässige Werbung mit Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten handeln.  Vor­be­rei­tungs­maß­nah­men und Risikomanagement essenziell Hersteller und Gewerbetreibende sollten die Ge­setz­ge­bungs­pro­zes­se eng verfolgen und sich bereits jetzt auf die anstehenden Änderungen vorbereiten. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie in unserer Blogserie Green Claims & Co. – ein bunter Strauß an Her­aus­for­de­run­gen auf dem Laufenden. 
29/11/2023
Nach­hal­tig­keits-An­sprü­che in der Werbung: Von Klima- bis Um­welt­neu­tra­li­tät
„Kli­ma­neu­tral“, „um­welt­neu­tral“ & Co. – Welche Angaben zu Um­welt­ei­gen­schaf­ten von Produkten sind zulässig? Ein Überblick über den Stand der Rechtsprechung
14/09/2023
Neue CMS Blog-Serie: "Green Claims & Co. – ein bunter Strauß an Her­aus­for­de­run­gen"
Unsere neue Blog-Serie befasst sich mit den gegenwärtigen und künftigen rechtlichen Anforderungen an Werbeaussagen, die sich auf ESG-Aktivitäten beziehen
21/08/2023
Klimaneutral – oder doch nicht? - Update #1
Der diffizile Umgang mit dem Begriff „kli­ma­neu­tral“ in der Werbung
22/10/2021
In­fluen­cer-Mar­ke­ting durch Tap Tags – (un)zulässige Schleichwerbung?
Werbung ist nicht gleich Werbung – Influencer*innen müssen Posts bzw. Beiträge in sozialen Medien, in denen sie auf Produkte hinweisen, nicht in jedem Fall als Werbung kennzeichnen
18/06/2021
Bösgläubigkeit bei wiederholter Anmeldung eines identischen Zeichens für...
Wer eine identische Marke für identische Waren und Dienstleistungen in der Absicht einer künstlichen Verlängerung der Be­nut­zungs­schon­frist anmeldet, erfüllt den Tatbestand der Bösgläubigkeit