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Klaus-Dieter Schick

Partner
Rechtsanwalt

CMS Hasche Sigle
Theodor-Heuss-Str. 29
70174 Stuttgart
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Italienisch

Klaus-Dieter Schick berät vor dem Hintergrund seines besonderen Interesses für Sachverhalte mit technischen Problemstellungen sowohl im privaten Baurecht und Immobilienrecht einschließlich des gewerblichen Mietrechts als auch im Bereich Commercial. Er ist für Bauherren, Bauunternehmen, Planer vertragsgestaltend und baubegleitend tätig. Besondere Expertise besteht im Architektenhonorar- und Maklerrecht. Im Bereich Commercial berät Klaus-Dieter Schick in erster Linie Automobilzulieferer und Maschinenbauer. Schwerpunkte sind die Gestaltung von Lieferverträgen, daraus erwachsende Gewährleistungsfragen sowie das Recht der Produkthaftung. Schließlich befasst er sich mit Haftungsfragen im Verhältnis zu Angehörigen der freien Berufe. Auf seinen Beratungsgebieten verfügt er über umfangreiche forensische Erfahrung, insbesondere vor den staatlichen Gerichten.

Klaus-Dieter Schick stieg 1993 bei CMS ein und wurde 1999 zum Partner ernannt. Begonnen hatte er seine anwaltliche Tätigkeit 1990 in einer mittelgroßen Kanzlei in Stuttgart. Klaus-Dieter Schick engagiert sich seit vielen Jahren in der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Er ist Mitglied des dortigen Präsidiums und steht der Abteilung für Fachgebietsbezeichnungen vor.

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Klaus-Dieter Schick wird im Kanzleimonitor als einer der führenden Produkthaftungsrechtler genannt.

Kanzleimonitor 2014, 2015

Ausgewählte Referenzen

  • Baurechtliche Begleitung von Hotelumbauten in Paris und Baden-Baden
  • Baurechtliche Begleitung der umfassenden Sanierung des Verwaltungsgebäudes einer Reederei in Hamburg nebst Erweiterungsbauten
  • Pachtrechtliche Beratung eines Mineralölkonzerns
  • Beratung eines internationalen Retailers bei der Anmietung von Flächen in Deutschland
  • Beratung / gerichtliche Vertretung von Automobilherstellern/-zulieferern in produkthaftungsrechtlichen Auseinandersetzungen
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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Mitglied des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Stuttgart seit 2004
  • Arbeitsgemeinschaft Baurecht des DAV
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Veröffentlichungen

  • Court System, Doing Business in Europe, 2017, Sweet & Maxwell
  • Product Liability, The European Lawyer Reference, German Chapter 2014
  • Mitautor Roquette Otto, Vertragshandbuch Privates Baurecht, 2011
  • PLC International Sales and Marketing, Product liability, German law PLC 2004
  • Beck`scher Gerichtsführer, Verlag C.H.Beck 2000
  • Court System, Doing Business in Germany, CCH Editions Ltd. 1998
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Vorträge

  • "Produkthaftung in der gerichtlichen Auseinandersetzung" Stuttgart 29.06.2004 und Frankfurt 30.06.2004
  • "Entwicklungen im gewerblichen Mietrecht" Seminarveranstaltung mit der RICS am 11.05.2004
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Ausbildung

  • Referendariat am Landesgericht Ulm
  • 1986: Erstes Staatsexamen
  • Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen
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09/01/2024
BGH klärt Verjährung von Ver­gü­tungs­an­sprü­chen aus Bau­trä­ger­ver­trä­gen
Stuttgart – Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem von der LBBW Im­mo­bi­li­en-De­ve­lo­p­ment GmbH geführten Re­vi­si­ons­ver­fah­ren am 7. Dezember 2023 entschieden, dass der Ver­gü­tungs­an­spruch des Bauträgers gegenüber Erwerbern gemäß § 196 BGB und damit nach zehn Jahren verjährt. Damit hat der BGH eine Frage geklärt, die seit der Schuld­rechts­re­form im Jahr 2002 in der Literatur und von den Gerichten kontrovers beurteilt wurde. Pro­zess­be­voll­mäch­tig­te der LBBW Im­mo­bi­li­en-De­ve­lo­p­ment GmbH waren Klaus-Dieter Schick, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei der Rechts­an­walts­kanz­lei CMS Deutschland, sowie Dr. Peter Wessels als Vertreter beim BGH. Auffassung des OLG Karlsruhe: Bau­trä­ger­ver­trä­ge unterliegen Regelverjährung Das OLG Karlsruhe hatte die Klage, gerichtet auf Bezahlung der letzten Rate aus einem Bau­trä­ger­ver­trag, wegen Verjährung abgewiesen. Begründet wurde dies damit, dass ein Bau­trä­ger­ver­trag sowohl werkvertragliche als auch kaufvertragliche Elemente enthält, wobei bezüglich der Schlussrate die werkvertragliche Komponente im Vordergrund stünde. Somit sei die dreijährige Regelverjährung gemäß § 195 BGB anzuwenden und nicht die Sondervorschrift des § 196 BGB, wonach Ansprüche auf die Übertragung von Grund­stücks­ei­gen­tum sowie die Gegenleistung nach zehn Jahren verjähren. Das OLG Karlsruhe hatte die Revision zugelassen. BGH: Ver­gü­tungs­an­sprü­che des Bauträgers unterfallen Verjährung des § 196 BGB Der BGH hat im aktuellen Urteil darauf hingewiesen, dass eine rechtliche Aufteilung des Anspruchs allenfalls dann in Betracht komme, wenn die Parteien des Bau­trä­ger­ver­tra­ges ausdrücklich eine solche vereinbaren. Im Übrigen verdränge § 196 BGB als speziellere gesetzliche Regelung die Vorschrift des § 195 BGB. Dass der Erwerber Eigentum an der Immobilie erwerben könne, sei für diesen von zentraler Bedeutung. Würde der Ver­gü­tungs­an­spruch des Bauträgers vor Übertragung des Eigentums verjähren, könnte der Bauträger die Ei­gen­tums­über­tra­gung verweigern. Die Situation, dass ein auf Übertragung des Eigentums an einer Immobilie gerichteter Vertrag somit nicht beendet werden könne, gelte es hingegen zu vermeiden. Der BGH verweist insoweit auf die Ge­set­zes­ma­te­ria­li­en zu § 196 BGB. Rechtssicherheit für Bauträger Für einen Bauträger bedeutet die Entscheidung einerseits Rechts­si­cher­heit. Das Urteil wird andererseits möglicherweise zu einer Entlastung der Gerichte führen. Bislang war ein Bauträger, um rechtssicher zu agieren, gehalten, innerhalb von drei Jahren ver­jäh­rungs­hem­men­de Maßnahmen gegen einen Erwerber zu ergreifen, auch wenn diesem wegen Mängeln noch ein Zu­rück­be­hal­tungs­recht zustand. Das Aktenzeichen des BGH lautet VII ZR 231/22. Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
22/04/2021
Können gegen einen Bauträger gerichtete Män­gel­be­sei­ti­gungs­an­sprü­che auch...
Hintergrund Die Abnahme sowohl des Sondereigentums wie auch des Ge­mein­schafts­ei­gen­tums stellt ein persönliches Recht des Erwerbers dar. Ältere Bau­trä­ger­ver­trä­ge sehen oftmals vor, dass die Abnahme...
30/09/2019
Mindest- / Höchstsätze der HOAI eu­ro­pa­rechts­wid­rig – was geschieht mit...
Hintergrund Der EuGH hat mit Urteil vom 04.07.2019 entschieden, dass die Systematik der Min­dest- / Höchst­sät­ze der HOAI gegen Europarecht verstößt (s. Beitrag Dr. Küpper). Welche Auswirkungen hat...
11/04/2019
Ende fiktiver Män­gel­be­sei­ti­gungs­kos­ten, stattdessen Ver­mö­gens­bi­lanz, „Qua­si-Min­de­rung“...
Sachverhalt Der Kläger ließ ein Mehrfamilienhaus errichten. Es wurde festgestellt, dass das Wär­me­dämm­ver­bund­sys­tem nicht entsprechend den Her­stel­ler­vor­ga­ben angebracht worden ist, insbesondere wurde...
26/09/2018
Haftet der Bürge im Falle einer Verlängerung der Ge­währ­leis­tungs­frist?
Hintergrund Der Unternehmer führte bei einem Bauvorhaben die Rohbauarbeiten einschließlich an der Fassade und am Wär­me­dämm­ver­bund­sys­tem aus. Im Bauvertrag vereinbarten die Parteien eine Ge­währ­leis­tungs­dau­er...
16/05/2017
Neues Bauvertragsrecht
Der Bundestag hat am 9. März das Gesetz zur Reform des Bau­ver­trags­rechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Das Gesetz wird noch dem Bundesrat zugeleitet und soll für...
29/09/2016
Update Real Estate & Public September 2016
Inhalt Klicken Sie auf ein Thema, um zum vollständigen Artikel zu gelangen. Immobilien- und MietrechtWann kommt ein Mietvertrag bei verspäteter Gegenzeichnung zustande?Sind Kon­kur­renz­schutz­klau­seln...
12/05/2016
Update Real Estate & Public 04/16
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11/04/2016
Update Real Estate & Public 04/16
Inhalt Klicken Sie auf ein Thema, um zum vollständigen Artikel zu gelangen. Immobilien- und MietrechtWeitere Konkretisierung der Anforderungen an die Einhaltung der gesetzlichen SchriftformKein Ausschluss...
21/10/2015
Wirt­schafts­früh­stück – Mit Vorsprung in den Tag
Aktuelle höchst­rich­ter­li­che Rechtsprechung zur Ge­währ­leis­tungs­haf­tung, des gekündigten Bauvertrages und des gestörten Bauablaufs Auch aktuell sind wieder spannende und wichtige Fälle zu den Themen...
10/09/2015
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25/03/2015
Update Real Estate & Public 03/15
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