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Malena Hansen

Senior Associate
Rechtsanwältin

CMS Hasche Sigle
Theodor-Heuss-Str. 29
70174 Stuttgart
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Malena Hansen berät Mandanten zu sämtlichen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts, insbesondere der Fusionskontrolle. So begleitet sie die Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben bei der EU-Kommission und dem Bundeskartellamt und koordiniert gemeinsam mit ausländischen Anwälten multinationale Fusionskontrollverfahren. Zudem steht sie Mandanten im Energiewirtschaftsrecht zur Seite mit einem Schwerpunkt auf Regulierung und Konzessionen.

Malena Hansen begann ihre Anwaltstätigkeit 2017 bei CMS.

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Ausgewählte Referenzen

  • Atlas Copco (SE) beim EUR 670 Mio. Erwerb von LEWA, einem Hersteller von Industriepumpen, und von Geveke (NL), einem Händler von Industriekompressoren und Entwickler von Prozesspumpenanlagen
  • terranets bw beim Erwerb des regionalen Gastransportnetzbetreibers Gas-Union Transport
  • Vertretung der PRISMA European Capacity Platform im Rechtsstreit mit ACER (Agency for the Cooperation of Energy Regulators) vor dem ACER-Beschwerdeausschuss wegen der Festlegung der an der deutsch-polnischen Grenze zu verwendenden Gaskapazitätsplattform
  • Fusionskontrollrechtliche Beratung und Vertretung der Fluxys (B) und der NOVATEK (RUS) bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zum Betrieb einer Kopfstation zur Speicherung von LNG in Rostock
  • Fusionskontrollrechtliche Beratung und Vertretung der Advance Publications (USA) beim Erwerb der Stage Entertainment (NL)
  • Fusionskontrollrechtliche Beratung und Vertretung der Gasversorgung Süddeutschland und der EXXETA bei der Gründung der Tender365
  • Fusionskontrollrechtliche Beratung der N.V. Nederlandse Gasunie und Gasunie Deutschland beim Erwerb einer Beteiligung am Pipeline-Projekt EUGAL
  • Beratung der Stromnetz Berlin GmbH zu den Auswahlkriterien im Konzessionsvergabeverfahren Strom des Landes Berlin
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Ausbildung

  • 2017: Zweites Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf
  • 2015 - 2017: Referendariat am Landgericht Köln mit Stationen beim Bundeskartellamt, einer internationalen Wirtschaftssozietät in Düsseldorf sowie bei CMS in Stuttgart
  • 2014: Erstes Juristisches Staatsexamen vor dem OLG Hamm
  • 2009 - 2014: Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster
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12/05/2022
Die 10 wichtigsten Themen des neuen EU-Ver­triebs­kar­tell­rechts (Ver­ti­kal-GVO/Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en)
Die Europäische Kommission hat die neue Ver­ti­kal-Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung (VGVO) und die sie ergänzenden, neuen Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en (VLL) am 10. Mai 2022 veröffentlicht. Die neue VGVO wird am 1. Juni 2022 in Kraft treten und für die nächsten zw

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19/12/2023
CMS berät Vattenfall umfassend bei der Veräußerung der Berliner Fernwärme
Hamburg – Vattenfall hat die strategische Neubewertung seines Berliner Wärmegeschäfts abgeschlossen und entschieden, das Berliner Wärmegeschäft vollständig an das Land Berlin zu veräußern. Eine...
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CMS begleitet Großbäckerei ARTiBack bei Übernahme durch Schwarz Produktion
Stuttgart – Die in Halle (Saale) ansässige ARTiBack GmbH wird an die Schwarz Produktion, die Dachmarke der Pro­duk­ti­ons­be­trie­be der Schwarz Gruppe, verkauft. Die Großbäckerei soll künftig dazu beitragen...
25/07/2022
CMS berät Afinum 9 beim gemeinsamen Erwerb des Premium Food Konzept Zeit...
München – Die Afinum Neunte Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft mbH & Co. KG (Afinum 9) hat gemeinsam mit Unigestion S.A. sowie dem Gründer von Zeit für Brot, Dirk Steiger, die Zeit für Brot Gruppe von Afinum...
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CMS berät Premium Equity Partners beim Erwerb von Human Med
Stuttgart – Die Be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft Premium Equity Partners hat einen der Tech­no­lo­gie­füh­rer im Bereich der Li­pö­dem-Be­hand­lung und regenerativen Medizin, die Human Med AG, erworben. Premium Equity...
20/01/2022
CMS berät Savills bei Expansion in Deutschland
Stuttgart – Das internationale Im­mo­bi­li­en­dienst­leis­tungs-Un­ter­neh­men Savills baut seine Präsenz im deutschen Immobilienmarkt weiter aus und gründet gemeinsam mit dem Immobilienmakler Thomas Zabel...
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Stuttgart – Allianz Real Estate hat, im Namen mehrerer Al­li­anz-Ge­sell­schaf­ten, ein Joint Venture mit Heimstaden Bostad AB gegründet. Dieses ermöglicht der Allianz eine Beteiligung an einem schwedischen...
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Stuttgart – Die börsennotierte SFS Group AG (Schweiz), eines der weltweit führenden Unternehmen für mechanische Be­fes­ti­gungs­sys­te­me, Prä­zi­si­ons­tei­le, Baugruppen sowie Logistiksysteme, hat einen...
08/12/2021
Regulierung von Was­ser­stoff­net­zen – quo vadis?
Startregulierung mit Wahlrecht der Netzbetreiber Die im Juli 2021 im Wege einer Novellierung des EnWG eingeführte Regulierung von Was­ser­stoff­net­zen in §§ 28j–q EnWG überlässt den Netzbetreibern die Entscheidung, ob sie unreguliert bleiben oder sich dem neu eingeführten Re­gu­lie­rungs­sys­tem unterwerfen wollen („Opt-in“). Einer gemeinsamen Regulierung von Erdgas- und Was­ser­stoff­net­zen hat der Gesetzgeber damit eine Absage erteilt. Zur Begründung dieses als Startregulierung bezeichneten Systems werden unionsrechtliche Gründe angegeben. Gleichzeitig kündigt der Gesetzgeber in § 112b EnWG aber an, dass perspektivisch eine Anpassung des regulatorischen Rahmens zur gemeinsamen Regulierung und Finanzierung der Gas- und Wasserstoffnetze im Lichte sich entwickelnder uni­ons­recht­li­cher Grundlagen angestrebt wird. Die EU-Kommission hat angekündigt, erste Vorschläge für die Regulierung von Was­ser­stoff­net­zen bis zur Jahreswende 2021/22 vorzulegen. Nach ersten Informationen könnten die Vorschläge in Richtung einer höheren Re­gu­lie­rungs­in­ten­si­tät bei getrennter Regulierung von Gas und Wasserstoff gehen. Regulierung light Das jetzt eingeführte Wahlrecht ist einmalig und unwiderruflich und kann vom Netzbetreiber nur für sein gesamtes Netz einheitlich ausgeübt werden. Im Falle des Opt-in gelten Vorgaben, die weit hinter der Regulierung der Erdgasnetze zurückbleiben. Zuvorderst ist hier das Prinzip des verhandelten Netzzugangs zu nennen, das beim Gas wegen mangelnder Tauglichkeit zur Marktöffnung bereits vor langer Zeit abgeschafft wurde. Zur Konkretisierung des verhandelten Netzzugangs enthält das EnWG eine Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung, von der die Bundesregierung bislang aber keinen Gebrauch gemacht hat. Damit bleiben den Netzbetreibern im Opt-in hinsichtlich der Gewährung des Netzzugangs unter Beachtung des Gebots der Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit beträchtliche Freiheitsgrade. Diese können auch bei der Ausgestaltung von netz­be­trei­ber­über­grei­fen­den Kooperationen genutzt werden. Bei der Entflechtung ist lediglich ein buchhalterisches und informatorisches Unbundling vorgeschrieben. Eine ei­gen­tums­recht­li­che Entflechtung, die sich noch im Re­fe­ren­ten­ent­wurf fand, ist nicht vorgesehen. Die Entgeltbildung erfolgt kos­ten­ori­en­tiert. Zu ihrer Konkretisierung hat das Bundeskabinett kürzlich eine Was­ser­stoff­netz-Ent­gelt­ver­ord­nung verabschiedet, die sich an der entsprechenden Regelung beim Gas orientiert. Allerdings sind die Ei­gen­ka­pi­tal-Zins­sät­ze mit 9 % für Neu- und 7,73 % für Altanlagen beim Wasserstoff deutlich großzügiger. Die An­reiz­re­gu­lie­rung findet im jetzigen Stadium keine Anwendung. Bewertung bleibt umstritten Bei der Bewertung der neu eingeführten Was­ser­stoff­re­gu­lie­rung scheiden sich die Geister. Insbesondere die Gasnetzbetreiber hatten sich eine gemeinsame Regulierung erhofft. Wenn man davon ausgeht, dass das heutige Gasnetz das Backbone des künftigen Was­ser­stoff­net­zes darstellt, hätte dies auch durchaus Sinn ergeben. Allerdings stieß eine Finanzierung der Wasserstoffnetze über die Entgelte für die Gasnetznutzung auf breiten Widerstand. Außerdem wurde infrage gestellt, ob eine weitreichende Regulierung beim Wasserstoff in der ersten Phase des Markthochlaufs geeignet ist. Es steht außer Frage, dass die Entwicklung einer Was­ser­stoff­wirt­schaft – nicht nur in Deutschland – noch mit erheblichen Unsicherheiten belastet ist. Bei der Erzeugung von grünem Wasserstoff sind technologisch noch erhebliche Ent­wick­lungs­schrit­te zu erwarten. Klar ist allerdings, dass die klimapolitisch wünschenswerte Menge an grünem Wasserstoff nur zu einem kleinen Teil in Deutschland produziert werden kann. In welchen Ver­brauchs­sek­to­ren Wasserstoff andere Energien ersetzen soll, muss sich noch herausstellen. Für einen Über­gangs­zeit­raum ist die Marktfähigkeit von Wasserstoff nur durch gezielte För­der­maß­nah­men zu erreichen. Mittelfristig aber muss seine eigenständige Wett­be­werbs­fä­hig­keit angestrebt werden. Die erforderlichen Economies of Scale lassen sich am ehesten beim Einsatz in der Industrie erreichen. Hier wird aber wegen der erforderlichen Mengen wahrscheinlich kein Weg am befristeten Einsatz von blauem Wasserstoff vorbeiführen. Allen Unsicherheiten zum Trotz Auf dem Weg in die neue Wasserstoffwelt sehen sich Investoren also mit erheblichen Unsicherheiten sowohl hinsichtlich des Marktes wie auch des Ordnungsrahmens konfrontiert. Umso erfreulicher ist die Auf­bruch­stim­mung, die sich in einer fast un­über­schau­ba­ren Anzahl von Projektideen manifestiert. Beispielhaft hierfür sei im Netzbereich auf das Projekt GET H2 hingewiesen, in dessen Rahmen ein netz­be­trei­ber­über­grei­fen­des Wasserstoffnetz in Nord- und Westdeutschland geplant wird. Auch das Off­shore-Lei­tungs­pro­jekt AquaDuctus zur Anbindung von erneuerbarer Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on auf See an das Festland zeigt, in welchen Dimensionen bereits in diesem frühen Stadium gedacht wird. Umso wichtiger ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff mit rechtlichen Rah­men­be­din­gun­gen zu flankieren, die den Beteiligten möglichst viel Sicherheit gewähren. Wir werden Sie über weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Informationen und regelmäßige Updates zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Bereich Wasserstoff finden Sie auch auf der CMS-In­sight-Sei­te Wasserstoff.
16/06/2021
Update Kartellrecht
In dem Wirt­schafts­früh­stück beleuchten wir aktuelle Themen aus dem Kartellrecht und geben einen Überblick aus Sicht der Praxis. Neues aus Bonn: Fünf Monate nach Inkrafttreten der 10. GWB-Novelle...
04/03/2021
Webinar: Kon­zes­si­ons­ver­ga­be­ver­fah­ren nach §§ 46 ff. EnWG – Aktuelles aus...
Im Februar 2017 ist das „Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von We­ge­nut­zungs­rech­ten zur lei­tungs­ge­bun­de­nen En­er­gie­ver­sor­gung“ in Kraft getreten. Vier Jahre danach ist es Zeit, eine...
04/12/2020
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Stuttgart – Die terranets bw GmbH hat den regionalen Gas­trans­port­netz­be­trei­ber Gas-Union Transport GmbH erworben. Damit erweitert terranets bw ihr Transportnetz von Süddeutschland bis nach Niedersachsen...
02/03/2020
CMS berät Tex­til­ma­schi­nen­bau­un­ter­neh­men Stoll bei Veräußerung an die Karl...
Stuttgart – Das Reutlinger Tex­til­ma­schi­nen­bau­un­ter­neh­men STOLL soll an die Karl Mayer-Gruppe veräußert werden. Die Karl Mayer-Gruppe beabsichtigt, den operativen Betrieb der Stoll-Gruppe, inklusive...