Home / Veröffentlichungen / Grenzüberschreitende Nachlassplanung

Grenzüberschreitende Nachlassplanung

Juni 2014

Immer häufiger sind in der Nachlassplanung die Erbrechte anderer Länder zu berücksichtigen. Eine solche grenzüberschreitende Nachlassplanung ist bereits erforderlich, wenn Vermögen im Ausland besteht (beispielsweise eine Ferienwohnung), Familienmitglieder im Ausland wohnen oder ein Familienmitglied eine andere oder doppelte Staatsangehörigkeit hat. Die Auswirkungen fehlerhafter Planungen können erheblich sein. So ist das in Deutschland beliebte „Berliner Testament“ in verschiedenen Ländern unwirksam. Darüber hinaus sind wesentliche Elemente der Nachlassplanung unterschiedlichst ausgestaltet (zum Beispiel die Beteiligung am Nachlass, Auswirkungen des Ehegüterrechts, Pflichtteilsrechte, Testamentsvollstreckung oder Ähnliches)...

publications bridge
Veröffentlichung
Grenzüberschreitende Nachlassplanung (0,4 MB)
Download
PDF 382 kB

Autoren

Foto vonHans Christian Blum
Hans Christian Blum
Partner
Stuttgart
Foto vonMichael Heuser
Dr. Michael Heuser
Counsel
Stuttgart
Foto vonDirk Schauer
Dr. Dirk Schauer
Partner
Stuttgart
Foto vonMichael Schellenberger
Dr. Michael Schellenberger, Mag. rer. publ.
Principal Counsel
Stuttgart
Foto vonJasper Philippi
Dr. Jasper Philippi
Partner
Hamburg
Foto vonHanna Stukenbrock
Dr. Hanna Stukenbrock, Maître en droit
Senior Associate
Hamburg
Foto vonLuise Uhl-Ludäscher
Luise Uhl-Ludäscher, Dipl.-Ökonomin, Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Principal Counsel
Stuttgart
Steffen König, LL.B. (Bucerius Law School)
Johanna Ohlmann, LL.B.
Mehr zeigen Weniger zeigen