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Infobrief Umweltrecht 06/17

Höchstrichterliche Klarheit im Wasserrecht: Analyse des BVerwG-Urteils zur Elbvertiefung

Juni 2017

Mit Urteil vom 9. Februar 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Planfeststellungsbeschlüsse zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe (Elbvertiefung) für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, weil die FFH-Verträglichkeitsprüfung zum „Schierlings-Wasserfenchel“ fehlerhaft war (7 A 2 / 15). Die mit Spannung erwarteten Urteilsgründe wurden jetzt veröffentlicht.
Obwohl die FFH-Verträglichkeitsprüfung die Planfeststellungsbeschlüsse zu Fall gebracht hat, sind die Urteilsgründe vor allem in wasserrechtlicher Hinsicht für die Zulassungspraxis von großer Bedeutung. Das BVerwG hat die Chance genutzt, mehrere wesentliche wasserrechtliche Fragen, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Weservertiefung offen geblieben sind (Urteil vom 1. Juli 2015, Rs. C-461 / 13; s. dazu unseren Blog-Beitrag), einer grundlegenden Klärung zuzuführen. Dies rechtfertigt es, sich mit den sehr ausführlichen wasserrechtlichen Ausführungen des 7. Senats umfassender zu beschäftigen, als wir es sonst in unseren Infobriefen tun.

Den vollständigen Infobrief können Sie nachfolgend herunterladen:

Umweltrecht
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Infobrief Umweltrecht 06/17
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Dr. Christiane Kappes
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Hamburg