Home / Veröffentlichungen / Sanktionen gegen Russland – Neuerungen ab Januar...

Sanktionen gegen Russland – Neuerungen ab Januar 2016

Januar 2016

Zum Jahreswechsel haben sich wieder einige Neuerungen zu den von den USA sowie der EU gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen ergeben.

Über den aktuellen Stand der EU-Sanktionen sowie die jüngste Erweiterung der US-Sanktionen gegen Russland und die Ukraine möchten wir Sie hiermit informieren und anschließend kurz erläutern, welche Auswirkungen dies auf Ihr Russlandgeschäft haben kann.

Am 21. Dezember 2015 teilte der Europäische Rat mit, dass die Sanktionen der EU bis zum 31. Juli 2016 verlängert worden sind. Inhaltliche Änderungen erfolgten nicht. Es bleibt damit bei dem bereits beschriebenen Status. Zum Bericht 'EU verlängert Wirtschaftssanktionen gegen Russland' gelangen Sie hier.

Am 22. Dezember 2015 hat die US-Behörde Office of Foreign Assets Control (OFAC) eine Erweiterung der US-Sanktionen gegen Russland und die Ukraine bekanntgegeben. Die Erweiterung betrifft sowohl personenbezogene als auch sektorale Sanktionen. Allgemeines zu personenbezogenen und sektoralen Sanktionen finden Sie in unseren früheren Newslettern:

September 2014

Wirtschaftssanktionen gegen Russland III

August 2014

Wirtschaftssanktionen gegen Russland II

Juli 2014

Wirtschaftssanktionen gegen Russland

Jetzt ist es zu folgenden Änderungen gekommen:

  • Die sogenannte SDN-Liste (personenbezogene Sanktionen) wurde um zwölf natürliche und 22 juristische Personen erweitert. Im Wesentlichen handelt es sich um Personen, die zu bereits sanktionierten Personen in Verbindung stehen und/oder gegen das geltende US-Sanktionsregime verstoßen.
  • Die sogenannte SSI-Liste (sektorale Sanktionen) wurde um 87 Unternehmen erweitert. Bei diesen Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um solche, die zu mehr als 50 % den ebenfalls sanktionierten russischen Staatsunternehmen Rostec, Sberbank und VTB gehören. Darunter sind auch einige Unternehmen aus der EU und der Schweiz. Insoweit wurde das bereits bestehende Sanktionsregime lediglich weiter konkretisiert, da schon nach den allgemeinen Grundsätzen des US-Sanktionsregimes nicht ausdrücklich bezeichnete Unternehmen den Sanktionen unterfallen, wenn sie sich im Mehrheitsbesitz von ausdrücklich sanktionierten Unternehmen befinden.

Das jüngste Update ist damit Ausdruck der vom OFAC angekündigten Sanktionspolitik, einerseits die Befolgung von Sanktionen ganz entschieden durchsetzen zu wollen, andererseits aber auch Unternehmen mit Russlandbezug durch die Konkretisierungen mehr Sicherheit im Wirtschaftsverkehr zu bieten. Eine echte Ausweitung der Sanktionen ist damit nicht erfolgt, allerdings eine Klarstellung. Aus rechtlicher Sicht ist anzumerken, dass mit zunehmendem Konkretisierungsgrad auch der Sorgfaltsmaßstab für Unternehmen mit Russlandbezug steigt.

Für die Beachtung von US-Sanktionen gilt dabei nach wie vor, dass diese grundsätzlich nur von US-Personen, d. h.

  • US-Unternehmen und deren ausländischen Repräsentanzen,
  • US-Bürgern und
  • Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den USA

zu beachten sind.

Die US-Sanktionen können aber auch auf solche Transaktionen Anwendung finden, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu den USA haben. Ausreichend kann beispielsweise bereits sein, dass eine Transaktion in US-Dollar abgewickelt wird, auch wenn keine der Parteien eine US-Person ist.

Aber auch ohne US-Dollar-Bezug kann in bestimmten Konstellationen eine EU-Person oder ein EU-Unternehmen gehalten sein, von einem aus US-Sicht kritischen Geschäft Abstand zu nehmen.

EU- und US-Sanktionen sind nicht in allen Fällen deckungsgleich. Das kann EU-Unternehmen in schwierige Situationen führen: Wenn US-Sanktionen rechtlich für ein EU-Unternehmen nicht verbindlich sind, darf dieses Unternehmen die US-Sanktionen nicht beachten, da es sonst gegen das Boykottverbot des EU-Wettbewerbsrechts verstößt.

Das Sanktionsregime ruft damit weiterhin auch rechtlich komplizierte Situationen für Unternehmen im Russlandgeschäft hervor.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Thomas Heidemann
Partner

CMS, Russia
Presnenskaya Nab. 10, block C
123112 Moskau | Russland

T +7 495 786 4049
F +7 495 786 4001
thomas.heidemann@cms-hs.com

CMS Hasche Sigle
Breite Strasse 3
40213 Düsseldorf | Deutschland

T +49 211 4934 430
F +49 211 4934 580
thomas.heidemann@cms-hs.com

Autoren

Foto vonThomas Heidemann
Dr. Thomas Heidemann
Partner
Düsseldorf