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Update Arbeitsrecht 12/17

Dezember 2017

Eines der wichtigsten Themen des nächsten Jahres wird die EU-Datenschutzgrundverordnung sein, die ab dem 25. Mai 2018 ohne weiteren nationalen Umsetzungsakt zwingend anwendbar ist. Ab diesem Datum drohen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben Bußgelder bis zu EUR 20 Mio. oder 4 % des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe. Es gilt dabei der jeweils höhere Betrag. Grund genug, sich früh genug mit diesem Thema zu befassen. Unsere Datenschutzexperten geben Ihnen in unserem aktuellen Schwerpunktbeitrag einen umfassenden Überblick über die anstehenden Neuerungen.

In unserer Rechtsprechungsübersicht unterrichten wir Sie unter anderem über eine Rechtsprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur vorläufigen Verbindlichkeit unbilliger Weisungen. Weiter erfahren Sie, in welchem Umfang Auslandsdienstreisen kraft Direktionsrecht angeordnet werden können. Auch das Mindestlohngesetz steht erneut im Fokus unserer Betrachtungen. Sehr spannend ist ferner eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf zum Thema „Spoofing“ am Arbeitsplatz. Unter diesem Begriff versteht man Täuschungsmethoden in Computernetzwerken zur Verschleierung der eigenen Identität. Mittels dieser Methode können Mitarbeiter eines Unternehmens über die Identität des Anrufers getäuscht werden. Zuletzt scheint der Einsatz von Detektiven zur Aufklärung von bestimmten Sachverhalten in Unternehmen in der Praxis immer relevanter zu werden. Drei unserer Entscheidungen befassen sich zumindest unter anderem mit diesem Thema.

Wie jedes Jahr informieren wir Sie in einer Sonderbeilage über die Rechengrößen der Sozialversicherung 2018.

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Update Arbeitsrecht, Dezember 2017
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