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Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht 03/18

März 2018

Entscheidung des II. Zivilsenats

Zur Umqualifizierung in eine eigenkapitalersetzende Leistung nach dem früheren Eigenkapitalersatzrecht

Hat der Gesellschafter der Gesellschaft bereits eine Gesellschafterhilfe als Darlehen gewährt, kommt es für die Umqualifizierung in eine eigenkapitalersetzende Leistung nach dem früheren Eigenkapitalersatzrecht wegen einer Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft nicht darauf an, ob ein zusätzlicher Kreditbedarf der Gesellschaft bestand, um den Geschäftsbetrieb fortführen bzw. wiederaufnehmen zu können, sondern darauf, ob die Gesellschaft sich den bereits vom Gesellschafter gewährten Kredit aus eigener Kraft hätte beschaffen können.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Urteil vom 23. Januar 2018 – II ZR 246/15


Entscheidung des XI. Zivilsenats

Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden

Eine von einer Sparkasse in ihren AGB verwendete Klausel ist unwirksam, nach der ein Verbraucher gegenüber der Bank nur insoweit aufrechnen darf, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine derartige Aufrechnungsbeschränkung widerspreche den gesetzlichen Vorgaben für das Widerrufsrecht.

Bitte klicken Sie hier für den Link zur Pressemitteilung zum Urteil vom 20. März 2018 – XI ZR 309/16

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Dr. Jan Schepke
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Hamburg