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Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht 10/17

Oktober 2017

Entscheidungen des II. Zivilsenats

Zur Haftung in Höhe der Kommanditeinlage

a) Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft kann der Kommanditist grundsätzlich einen beliebigen Gesellschaftsgläubiger mit der Wirkung befriedigen, dass er in Höhe des Nennwerts der getilgten Forderung von seiner Außenhaftung nach § 171 Abs. 1 HGB im Verhältnis zu den anderen Gläubigern frei wird.

b) Mit einem Erstattungsanspruch gemäß § 110 HGB aus der Befriedigung eines Gesellschaftsgläubigers vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft kann der Kommanditist auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine Einlageforderung in Höhe des Nennwerts der getilgten Forderung aufrechnen.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Urteil vom 25. Juli 2017 – II ZR 122 / 16


Entscheidungen des IX. Zivilsenats

Kündigung eines Werklieferungsvertrages wegen Insolvenzeröffnung

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers stellt für sich genommen keinen wichtigen, die Vergütungsansprüche des Unternehmers ausschließenden Grund für die Kündigung eines nach dem Eröffnungsantrag geschlossenen Werklieferungsvertrages dar.

Bitte klicken Sie hier für den Link zum Urteil vom 14. September 2017 – IX ZR 261 / 15

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Dr. Jan Schepke
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Hamburg