Home / Veröffentlichungen / Update Compliance 11/17

Update Compliance 11/17

November 2017

Auch in den vergangenen Monaten gab es eine Vielzahl von wichtigen Neuerungen und Entwicklungen im Compliance-Bereich, die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. Über diese möchten wir Sie in unserem Update informieren. 

Bei der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Durchsuchungen in Rechtsanwaltskanzleien zulässig sind, besteht derzeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich der Staatsanwaltschaft München II im Rahmen einer einstweiligen Anordnung vorläufig und bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde untersagt, die bei einer Rechtsanwaltskanzlei beschlagnahmten mandatsbezogenen Unterlagen auszuwerten. Anfang Juli 2017 ist zudem die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft getreten. Sie zieht eine umfassende Neuregelung des strafrechtlichen Rechtsfolgensystems nach sich und hat zentrale Bedeutung für die effektive Anspruchsdurchsetzung von durch Straftaten geschädigten Unternehmen. Der BGH hat erstmals entschieden, dass Unternehmen im Fall von Compliance-Verstößen mit geringeren Geldbußen rechnen dürfen, wenn sie ein wirksames und effizientes Compliance-Management-System (CMS) vorweisen können. Die europäische Marktmissbrauchsverordnung führt zu zahlreichen Änderungen im Kapitalmarktrecht und Kapitalmarktstrafrecht, u. a. im Bereich Ad-hoc-Publizität, Directors‘ Dealings und Insiderlisten. Mittlerweile liegen hierzu Ausführungsvorschriften und Auslegungshinweise unterschiedlicher Behörden, u. a. der BaFin, vor. Auch das Ende Juni 2017 in Kraft getretene neue Geldwäschegesetz, mit dem die 4. EU-Geldwäscherichtlinie in Deutschland umgesetzt wurde, bringt für Unternehmen zum Teil erhebliche Verschärfungen mit sich. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines Transparenzregisters zur Erfassung des wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft, also derjenigen natürlichen Person, in deren Interesse das Geschäft letztendlich durchgeführt wird. Bereits Mitte des Jahres hat der Gesetzgeber mit dem Wettbewerbsregister ein bundesweites Register eingeführt, das die zentrale und einfache Überprüfung von an öffentlichen Auftragsvergaben teilnehmenden Unternehmen ermöglicht. Hier stellen sich immer häufiger schwierige Rechtsfragen, die wir Ihnen anhand einer aktuellen Entscheidung zur Frage der sog. Selbstreinigung darstellen.

Inhalt

Klicken Sie auf ein Thema, um zum vollständigen Artikel zu gelangen.

Update Compliance 11/17
Newsletter
Update Compliance November 2017
Download
PDF 3 MB

Autoren

Foto vonHarald W Potinecke
Dr. Harald W Potinecke
Partner
München
Foto vonFlorian Block
Florian Block
Partner
München
Foto vonThomas Sonnenberg
Dr. Thomas Sonnenberg
Partner
Köln
Foto vonDaniel Kaiser
Dr. Daniel Kaiser
Partner
Stuttgart
Foto vonMartina Schmid
Dr. Martina Schmid
Partnerin
Stuttgart
Foto vonChristian Scherer
Dr. Christian Scherer
Partner
Köln
Foto vonEckart Gottschalk
Dr. Eckart Gottschalk, LL.M. (Berkeley)
Partner
Hamburg
Mehr zeigen Weniger zeigen