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Wenn Sie in Deutschland unternehmerisch tätig sind oder Geschäftsbeziehungen unterhalten und eine Rechtsberatung benötigen, sind wir die richtigen Ansprechpartner, auch bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten. In den wichtigen Wirtschaftszentren des Landes ist CMS mit mehr als 600 Anwältinnen und Anwälten vertreten. Diese sind bestens mit den relevanten juristischen Fragestellungen vertraut und erarbeiten wirtschaftlich orientierte Lösungen.

Unsere Sozietät bietet Ihnen ein umfassendes Beratungsangebot, das alle Bereiche des Wirtschaftsrechts umfasst. Dabei wird unser Branchenwissen zielgerichtet in entsprechenden Teams gebündelt. Dank unserer tiefen Verwurzelung mit dem Umfeld, in dem wir tätig sind, und unserer guten Vernetzung können wir Ihnen eine optimale Unterstützung bieten.

Ob bei traditionellen Wirtschaftsthemen wie M&A oder innovativen Bereichen wie Elektromobilität, unsere Experten zeichnen sich dadurch aus, dass sie neben der juristischen Kompetenz auch hervorragende Marktkenntnisse mitbringen. Unsere renommierten Teams decken unter anderem die Bereiche Handelsrecht, Bank- und Finanzrecht, Kartellrecht, Gesellschaftsrecht, M&A, Prozess- und Schiedsrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Seerecht, Private Equity, Vergaberecht, Immobilienrecht und Steuerrecht umfassend ab.

Die immer internationaler werdende Geschäftswelt bringt es mit sich, dass Ihr Unternehmen sich verstärkt mit den rechtlichen und kulturellen Besonderheiten in anderen Ländern auseinandersetzen muss. Als Teil des CMS-Netzwerks können wir Sie überall dorthin juristisch begleiten, wo Ihre Geschäfte Sie hinführen, auch außerhalb Europas.

Auf der Basis jahrzehntelanger Erfahrung bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, damit Sie sich ganz auf Ihren unternehmerischen Erfolg konzentrieren können.

Melden Sie sich über das Online-Formular, per Mail oder telefonisch bei uns, um Ihr spezifisches Anliegen zu besprechen.

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18/06/2024
CMS H2-Duo|Er­neu­er­ba­re Was­ser­stoff­pro­jek­te in der Praxis – Lessons (to...
Dies ist das zweite Webinar des CMS H2-Duos.  
12/06/2024
Forum Consumer Products 2024
Aktuelle rechtspolitische und rechtliche Her­aus­for­de­run­gen der Branche
29/05/2024
Nachhaltig in den Sommer(urlaub) – Das ESG-Kolloquium zu nachhaltiger Mobilität
Sommerzeit ist Reisezeit: Wir sind mobiler, fahren in den Urlaub -  mit dem Auto, der Bahn und/oder dem Flugzeug. Die Mo­bi­li­täts­bran­che hat Hochkonjunktur. Gleichzeitig sind im Zeitalter des gestiegenen Um­welt­be­wusst­seins Verbraucherinnen und Verbraucher mehr denn je darauf bedacht, einen Beitrag zur Verlangsamung der globalen Erwärmung und zur Förderung ökologischer Nachhaltigkeit zu leisten. Produkt- und Dienst­leis­tungs­an­ge­bo­te werden von den Konsumentinnen und Konsumenten daher in diesem Sinne kritisch in Augenschein genommen und bewertet. Dem gestiegenen „grünen“ Er­war­tungs­ho­ri­zont begegnen Unternehmen aller Branchen mit immer nachhaltigeren Produkten und Dienst­leis­tun­gen. Was bedeutet dies für unsere Mobilität? Wie vollziehen Unternehmen die Transformation? Vor dem Hintergrund der stetig steigenden regulatorischen Aktivitäten auf der EU-Ebene stellen Nach­hal­tig­keits­the­men Rechts- und Com­pli­ance­ab­tei­lun­gen vor Her­aus­for­de­run­gen, bieten aber auch neue Geschäftsideen und erfordern neue (rechtliche und technische) Lö­sun­gen.    Für unser Berliner Kolloquium, das kurz vor Beginn der Internationalen Luft­fahrt­aus­stel­lung, der Fußball-EM und den Sommerferien stattfindet, freuen wir uns auf einen Input von Airbus zu aktuellen Themen im Bereich Luft-und Raumfahrt und sprechen mit der Deutschen Bahn zum Nach­hal­tig­keits­kon­zept als Un­ter­neh­mens­stra­te­gie. In einem interaktiven Teil stellt LiveEO eine neue, KI-basierte sa­tel­li­ten­ge­stütz­te Plattform zum Umgang mit den Anforderungen der neuen EU-Ent­wal­dungs­ver­ord­nung vor. Und bei einem (einschlägigen Siegeln zufolge fair gehandelten) Flat White, Espresso oder Filterkaffee von unserem Barrista sowie beim anschließenden Empfang in unserem Büro mit Blick über den Tiergarten bleibt ausreichend Raum zum Kennenlernen, Diskutieren und Unterhalten.
15/05/2024
CMS H2-Duo|Zer­ti­fi­zie­rung von Erneuerbarem Wasserstoff – rechtlicher Rahmen...
Das erste Webinar des CMS H2-Duos.
15/05/2024
Update Kartellrecht 2024
Ver­an­stal­tungs­rei­he CMS Wirt­schafts­früh­stück
07/05/2024
22. CMS-Ar­beits­rechts­kon­gress
Effizienz, Schnelligkeit und Wett­be­werbs­fä­hig­keit
30/04/2024
Strukturwandel meistern – praktische Her­aus­for­de­run­gen im Zuge der Kran­ken­haus­re­form
Eine Webinarreihe in Kooperation mit Oberender AG
25/04/2024
GASCADE mit CMS erfolgreich vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt: Klagen gegen...
Hamburg - Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 25.4.2024 die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des NABU gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss des Bergamts Stralsund vom 21.8.2023 für die Errichtung und den Betrieb des ersten Seeabschnitts der Ost­see-An­bin­dungs­lei­tung ("OAL") abgewiesen. Ein CMS-Team um Dr. Christiane Kappes und Dr. Neele Christiansen hat die beigeladene Vor­ha­ben­trä­ge­rin GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) in dem Verfahren vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt vertreten. GASCADE betreibt ein circa 3.700 Kilometer langes Erd­gas­fern­lei­tungs­netz in Deutschland. Das Team hat GASCADE bereits im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für die OAL umfassend beraten. Die rund 50 Kilometer lange Offshore-Leitung OAL bindet das in Mukran (Rügen) geplante schwimmende LNG-Terminal der Deutsche ReGas (Englisch: Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) an das bestehende Fernleitungsnetz in Lubmin an. Mit dem LNG-Vorhaben wird die OAL jährlich mindestens zehn Milliarden Kubikmeter Erdgas in das deutsche Fernleitungsnetz einspeisen. Damit wird ein Teil der weggefallenen russischen Erdgasimporte substituiert und ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der En­er­gie­ver­sor­gung geleistet. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat sämtliche Einwände der Kläger gegen die Rechtmäßigkeit des Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses zurückgewiesen. Die schnellst­mög­li­che Durchführung der OAL dient dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich. Die beschleunigte Zulassung des Vorhabens ist geeignet, die fortbestehende Gas­ver­sor­gungs­kri­se infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord-Stream-Pipe­lines zu bewältigen. Für die OAL musste daher nach den Be­schleu­ni­gungs­re­geln des LNG-Be­schleu­ni­gungs­ge­set­zes keine Um­welt­ver­träg­lich­keits­prü­fung durchgeführt werden. Das Vorhaben ist auch mit geltendem Natur- und Artenschutzrecht vereinbar. Die umweltfachliche Bewertung temporärer Funk­ti­ons­ver­lus­te gesetzlich geschützter Riffe ist ebenso wenig zu beanstanden wie die Prüfung der baubedingten Auswirkungen auf Meeressäuger und Rastvögel. Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss habe auch die Auswirkungen des Vorhabens auf das globale Klima hinreichend berücksichtigt. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat damit seine vorangegangenen Eil­ent­schei­dun­gen bestätigt, mit denen es in den vergangenen Monaten mehrere Eilanträge der DUH und des NABU abgelehnt hatte (BVerwG 7 VR 4.23, 7 VR 6.23, 7 VR 1.24, 7 VR 2.24). Die Aktenzeichen beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt lauten 7 A 9.23 und 7 A 11.23. CMS Deutschland Dr. Christiane Kappes, Partnerin Dr. Neele Christiansen, Part­ne­rin Se­bas­ti­an Belz, Counsel Knut Göring-Tisch, Associate Dr. Lisa Rueß, Associate, alle Real Estate & Pu­blic­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
25/04/2024
CMS berät Telefónica Deutsch­land-Vor­stand bei erfolgreichem De­lis­ting-Er­werbs­an­ge­bot
Stutt­gart/Ham­burg – Die multinationale Anwaltskanzlei CMS hat den Vorstand der Telefónica Deutschland im Zusammenhang mit dem De­lis­ting-Er­werbs­an­ge­bot der Telefónica Local Services GmbH, einer hun­dert­pro­zen­ti­gen Toch­ter­ge­sell­schaft der Telefónica, S.A., beraten. Das öffentliche De­lis­ting-Er­werbs­an­ge­bot ist mit Ablauf der Annahmefrist am 18. April 2024 um 24:00 Uhr (MESZ) erfolgreich abgeschlossen worden. Die Telefónica Deutschland ist seit vergangenem Freitag nicht mehr an der Frankfurter Börse gelistet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland hatten bereits im Dezember 2023 auf ein damaliges Tei­ler­werbs­an­ge­bot der Telefónica Local Services GmbH unter der Beratung der beiden Sozietäten eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Nun erging am 26. März 2024 auf das erneute Erwerbsangebot der Bieterin ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen De­lis­ting-Er­werbs­an­ge­bot für alle nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien der Telefónica Deutschland zu einem Preis von 2,35 Euro in bar. Vorstand und Aufsichtsrat hatten den Aktionären darin empfohlen, das Angebot anzunehmen. Insgesamt hielt Telefónica, S.A. zu Beginn der Angebotsfrist direkt und indirekt rund 94,35 Prozent der Aktien an Telefónica Deutschland. Das Angebot richtete sich somit auf den Erwerb der verbleibenden rund 5,65 Prozent der Aktien. Damit werden Telefónica Deutschland mit rund sieben Milliarden Euro und der ausstehende Anteil mit knapp 400 Millionen Euro bewertet. Dr. Karsten Heider, Partner der Kanzlei CMS und Berater des Vorstands der Telefónica Deutschland, führte aus: „Es ist uns erneut eine ausgesprochene Freude gewesen, Telefónica Deutschland bei dieser interessanten Transaktion, einschließlich des Abschlusses der De­lis­ting-Ver­ein­ba­rung und des De­lis­ting-Ver­fah­rens an der Frankfurter Wert­pa­pier­bör­se, zu beraten.“CMS hat den Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG bereits im Zusammenhang mit dem Angebot der Telefónica S.A. an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG zum Erwerb von deren rund 551 Millionen Aktien durch ihre 100-Pro­zent-Toch­ter­ge­sell­schaft Telefónica Local Services GmbH vom Dezember 2023 umfassend beraten – insbesondere bei der Abgabe der nach dem Wert­pa­pier­er­werbs- und Übernahmegesetz erforderlichen begründeten Stellungnahme zu dem Angebot. Das Erwerbsangebot wurde innerhalb der Annahmefrist, die am 17. Januar 2024 endete, für rund 234 Millionen Aktien angenommen. CMS Deutschland Dr. Karsten Heider, Co-Lead Partner Dr. Henrik Drinkuth, Co-Lead Partner Dominik von Zehmen, Counsel Carola Kürten, Senior Associate, alle Corporate/M&A Rechtsabteilung Telefónica Deutschland Holding AG Marcel Ritter, General Counsel & Compliance Officer Petra Mitzlaff, Head of Capital Markets Law Der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG wurde rechtlich von Pinsent Masons beraten. Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
24/04/2024
Kündigung von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten nach dem MoPeG
Mit dem MoPeG hat sich zum 1. Januar 2024 das Leitbild der Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten im Gesetz geändert. Im Zentrum steht nicht mehr der konkrete Ge­sell­schaf­ter­kreis, sondern die Gesellschaft als ei­gen­stän­di­ge...
24/04/2024
MoPeG: neues Anfechtungsrecht auch für Altbeschlüsse?
Das MoPeG stellt das Be­schluss­män­gel­recht der Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten auf ein neues Fundament und sieht erstmals Regelungen zur Be­schluss­an­fech­tung vor. Die neuen Regelungen gelten indes nur für Beschlüsse...
24/04/2024
Ge­stal­tungs­be­darf in Ge­sell­schafts­ver­trä­gen nach dem MoPeG
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Per­so­nen­ge­sell­schafts­rechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 ist das Per­so­nen­ge­sell­schafts­recht in vielerlei Hinsicht modernisiert und den Bedürfnissen...