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Börsennotierte Unternehmen stehen laufend unter Beobachtung. Worte und Handlungen ihrer Organe können sich genauso auf den Aktienkurs auswirken wie die tatsächliche Geschäftsentwicklung und die unternehmerische Vision. Klar definierte unternehmensinterne Prozesse stellen sicher, dass Aktiengesellschaften und ihre Organe ihren vielfältigen rechtlichen Pflichten nachkommen und so die Erwartungen des Kapitalmarkts erfüllen können.
So leiten wir Sie durch das Dickicht des Aktiengesetzes
Die auf das Aktienrecht spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei unterstützen Aktiengesellschaften und ihre Organe, bei zunehmender Komplexität der Informationen sicher und frei von Haftungsrisiken zu agieren. Vorständen, Aufsichtsräten und weiteren Verantwortlichen in börsennotierten Unternehmen helfen wir, für das Unternehmen teils existenzielle Risiken im Zusammenhang mit Corporate Governance und Compliance zu identifizieren und Risiken durch geeignete interne Strukturen effizient zu managen.
Als Mandant unserer Kanzlei profitieren Sie vor allem von der Erfahrung unserer Aktienrechtler, die zahlreiche Gremien von Kapitalgesellschaften seit vielen Jahren intensiv begleiten. Aufgrund der hohen Relevanz der einschlägigen Rechtsfragen für das Unternehmen und die Organmitglieder garantieren wir Ihnen im Aktienrecht eine effiziente Betreuung mit hoher Partnerpräsenz.
Aktienrecht und Corporate Governance
Nachhaltige Corporate-Governance-Beratung verlangt nach einem tiefgehenden Verständnis der strategischen Unternehmensziele und der Interessen der Stakeholder. Das Corporate Governance Competence Center von CMS ist besonders erfahren in der rechtlichen und strategischen Begleitung der Organmitglieder von Kapitalgesellschaften. Außerdem kennen wir uns aus, wenn es darum geht, in Ihrem Unternehmen nachhaltige Corporate-Governance-Strukturen zu gestalten.
Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat bietet unsere Kanzlei ein individuelles Coaching im Hinblick auf ihre Pflichten nach dem Aktiengesetz und weiteren einschlägigen Regelwerken. Im Rahmen eines Corporate-Governance-Checks überprüfen wir, inwieweit die bestehenden Strukturen den gesetzlichen Anforderungen und den Marktstandards entsprechen. Wir entwickeln für Sie individualisierte Checklisten und Ablaufpläne, die Ihnen dabei helfen, die einschlägigen Anforderungen zu identifizieren und zu erfüllen und sich im Tagesgeschäft „compliant“ zu verhalten.
Vorbereitung und Begleitung der Hauptversammlung
Unsere Anwälte für Aktienrecht unterstützen börsennotierte Unternehmen kompetent bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung.
Dazu gehört es, dass wir die Beteiligten im Vorfeld der Hauptversammlung coachen und am Tag der Hauptversammlung den Versammlungsleiter unterstützen. Gleichermaßen unterstützen wir das Backoffice, um so für einen reibungslosen Versammlungsablauf zu sorgen. Nach der Hauptversammlung kümmern sich unsere Experten für Aktien- und Kapitalmarktrecht um den Vollzug von Beschlüssen ebenso wie um die Erfüllung etwaiger Publizitätspflichten. Wenn Konflikte aus Hauptversammlungen entstehen, vertreten wir Sie in Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sowie Freigabe- und Spruchverfahren.
Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen rund um die Hauptversammlung:
CMS begleitet den gesamten Prozess einer Kapitalmaßnahme – von der Planung über sämtliche Vorbereitungsmaßnahmen bis hin zur konkreten Umsetzung unter allen Aspekten des Aktien- und Kapitalmarktrechts. Zu den Aufgaben, mit denen Aktiengesellschaften unsere Kanzlei regelmäßig betrauen, gehören hier u. a.
die Vorbereitung und Durchführung von Kapitalerhöhungen,
Kapitalmaßnahmen zur Restrukturierung,
die Ausgabe von Wandel oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und anderen hybriden Finanzinstrumenten.
Schnittstelle Aktienrecht und Konzernrecht
Aktiengesellschaften werden durch unsere Kanzlei regelmäßig dabei begleitet, faktische Konzernverhältnisse oder Vertragskonzernverhältnisse einzugehen. Wir identifizieren für Sie die teils sehr komplexen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Konzernverhältnis ergeben. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir die Rechtsverhältnisse in Ihrem Konzern so, dass Sie jederzeit bestens und rechtssicher aufgestellt sind.
Senden Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage zu Ihrem Anliegen.
20/02/2023
White Paper zur virtuellen Hauptversammlung
Mit dem Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Juli 2022, das...
„Starke aktien- u. konzernrechtl. Praxis, immer engere Verbindung zu Dax-Konzernen.“
JUVE Handbuch, 2018/2019
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Aktiendividende
Eine innovative Form der Dividendenzahlung
26/08/2022
Synopse zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2022
Die von der Bundesregierung eingesetzte „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ überprüft den von ihr erstmals am 26. Februar 2002 vorgelegten „Deutschen Corporate Governance...
Aktienemissionen werden künftig auch auf Grundlage der Blockchain-Technologie möglich sein. Dies kann börsenfernen Unternehmen den Kapitalzugang erleichtern
Die Vorabeinreichung von Fragen in der virtuellen HV-Praxis
In der Praxis kann es sich anbieten, Aktionären eine freiwillige Vorabeinreichung von Fragen abseits des Pflichtenregimes von § 131 Abs. 1a - 1f AktG zu gestatten
CMS berät FIELDS Group bei Mehrheitsbeteiligung am IT Service Provider...
Stuttgart – Die in DACH und Benelux agierende Private Equity-Gesellschaft FIELDS Group beteiligt sich mit Wirkung vom 28. Februar 2023 mehrheitlich an der amasol Gruppe. amasol, mit Sitz in München...
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CMS berät die 3U HOLDING AG beim Verkauf der weclapp SE an Exact
Frankfurt/Main – Die börsennotierte Management- und Beteiligungsgesellschaft 3U HOLDING AG mit Sitz im hessischen Marburg hat sämtliche Anteile ihrer 71 Prozent umfassenden Beteiligung an der weclapp...
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CMS berät Premium Equity Partners beim Erwerb von Human Med
Stuttgart – Die Beteiligungsgesellschaft Premium Equity Partners hat einen der Technologieführer im Bereich der Lipödem-Behandlung und regenerativen Medizin, die Human Med AG, erworben. Premium Equity...
ESG-aktivistische Investoren auf dem Vormarsch
Börsennotierte Unternehmen müssen sich auf einen zunehmenden ESG Shareholder Activism einstellen und vorbereiten. Wir zeigen auf, was es dabei zu beachten gilt
Der neue Vergütungsbericht und der jährliche Say-on-Pay
Welche Transparenz fordern institutionelle Investoren und was gilt es noch für die Billigung des Vergütungsberichts durch die Hauptversammlung zu beachten
Bundestag verlängert Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung bis zum...
Mit Blick auf künftige pandemiebedingte Versammlungsbeschränkungen sollen Unternehmen auch in der kommenden HV-Saison 2022 virtuelle Hauptversammlungen abhalten können
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