Zuwendungsrecht

Zurück zu Öffentliches Wirtschaftsrecht & Vergaberecht

Komplexe Regeln zu staatlichen Zuwendungen

Die öffentliche Hand vergibt Zuwendungen in der Regel in Form von Zuschüssen, aber auch (u. a.) durch zinsgünstige Darlehen, Garantien, Bürgschaften und vergünstigte Preise beim Kauf von öffentlichem Eigentum. Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger müssen strenge rechtliche Vorgaben einhalten, um die Zuwendung nicht zu gefährden. Dazu gehören unter anderem das Europäische Beihilfenrecht, das nationale Haushaltsrecht und – für Bieter – das Vergaberecht, zu dessen Beachtung sie in der Regel bei der Verwendung der Fördermittel verpflichtet werden.

Wir beraten Zuwendungsgeber und -Empfänger

Unsere Experten für Zuwendungsrecht beraten Zuwendungsgeber bei der Vergabe und Prüfung der Verwendung von Zuwendungen und Zuwendungsempfänger sowohl bei der Beantragung und Verwendung der Zuwendung als auch bei deren anschließender Prüfung durch den Zuwendungsgeber. Dazu gehört auch die Beratung bei Transaktionen, um sicherzustellen, dass die Transaktion nicht zum Verlust oder zu einer späteren Rückforderung der Zuwendung führt.

Im Falle rechtswidrig gewährter oder vollendeter Zuwendungen beraten wir sowohl die öffentliche Hand als auch den Zuwendungsempfänger in Verhandlungen mit dem Zuwendungsgeber oder im Widerrufs- und Rückforderungsverfahren, ggf. natürlich auch in einem anschließenden Gerichtsverfahren.

Zudem beraten wir Unternehmen im Zusammenhang mit wettbewerbsverzerrenden Zuwendungen an Konkurrenten und vertreten sie auch in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.

Unsere Tätigkeit im Zuwendungsrecht umfasst unter anderem:

  • Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit und zur rechtmäßigen Gestaltung von Zuwendungen
  • Beratung bei der Beantragung von Zuwendungen
  • rechtskonforme Gestaltung von Transaktionen, Privatisierungen und ÖPP
  • Compliance
  • Verhandlungen im Hinblick auf drohende Rückforderung
  • Vertretung in Verwaltungsverfahren und vor Gerichten

Feed

12/03/2024
Mil­li­ar­den­schwe­res För­der­instru­ment für klimafreundliche Industrie gelauncht:...
Berlin – Die Bundesregierung will die deutsche Industrie bis 2045 klimaneutral machen. Zu diesem Zweck startete das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz am Dienstag, den 12. März 2024, das welt- und europaweit erste Gebotsverfahren des Förderprogramms Kli­ma­schutz­ver­trä­ge. Mit den Kli­ma­schutz­ver­trä­gen werden nach dem Konzept von CO2-Dif­fe­renz­ver­trä­gen ("Carbon Contracts for Difference") Investitionen in klimafreundliche Pro­duk­ti­ons­an­la­gen gefördert, die sich andernfalls noch nicht rechnen würden. Adressaten des Programms sind vor allem Betreiber emis­si­ons­in­ten­si­ver Anlagen, beispielsweise in der Stahl-, Papier-, Chemie-, Metall- oder Glasindustrie. Die Kli­ma­schutz­ver­trä­ge setzen einen Anreiz, die erforderlichen Technologien und Infrastrukturen in Deutschland bereits jetzt zu entwickeln und zu bauen. Auf diese Weise sollen nicht nur rund 350 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 vermieden werden, sondern auch die dringend notwendige Markt­trans­for­ma­ti­on angestoßen und international neue Standards für eine effiziente und bürokratiearme Förderung gesetzt werden. Die Kli­ma­schutz­ver­trä­ge sind sowohl ein zentrales Instrument für den Klimaschutz als auch zur Stärkung des Industrie- und In­no­va­ti­ons­stand­orts Deutschland gedacht. Für das nun eröffnete erste Gebotsverfahren wurden vier Milliarden Euro für eine Laufzeit von 15 Jahren zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, können sich innerhalb der nächsten vier Monate für das erste Gebotsverfahren bewerben. Nach Ankündigung des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ters in seiner heutigen Pressekonferenz soll die zweite Gebotsrunde noch 2024 durchgeführt werden. Dafür stehen 19 Milliarden Euro zur Verfügung. 2025 sollen zwei weitere Gebotsrunden statt­fin­den. Ein CMS-Team um Lead Partner Dr. Jürgen Frodermann hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz bei diesem Förderprogramm umfassend in zuwendungs-, beihilfe-, vertrags- und en­er­gie­recht­li­chen Fragen beraten. Die Beratung umfasste insbesondere den Entwurf einer För­der­richt­li­nie und hierauf bezogene Kli­ma­schutz­ver­trä­ge, die zwischen dem Staat und för­de­rungs­fä­hi­gen Unternehmen geschlossen werden sollen, sowie die Begleitung des No­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­rens bei der Europäischen Kommission. Mit Blick auf den Pioniercharakter des Förderprogramms hatte das CMS-Team die sich im Zusammenhang mit dem Förderprogramm rechtlich stellenden Aufgaben im europäischen sowie im nationalen Kontext zu behandeln und diese eng mit den erforderlichen tech­nisch-öko­no­mi­schen Fragestellungen zu verzahnen. Die Beratung erfolgte in einem in­ter­dis­zi­pli­nä­ren Konsortium unter der Federführung des Projektträgers Jülich, gemeinsam mit dem VDI/VDE Innovation + Technik und Deloitte. CMS Deutschland Dr. Jürgen Frodermann, Lead Partner Dr. Nico Hannemann, Senior Associate Dr. Nora Zabel, Counsel Björn Hopen, Associate Nina Becker, Associate, alle Ver­trags­recht Shag­hayegh Smousavi, Partnerin, Energierecht / Regulierung Dr. Jakob Steiff, Partner Dr. André Lippert, Partner Dr. Sven Brockhoff, Counsel Dr. Annchristin Streuber, As­so­cia­te Con­stan­ze Schweidtmann, Associate, alle Öffentliches Recht / Zu­wen­dungs­recht Dr. Michael Bauer, Partner Luisa Thomasberger, Associate, beide Bei­hil­fe­recht Dr. Martin Friedberg, Partner, Steu­er­recht­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
07/09/2020
COVID-19: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Bei­hil­fe­re­ge­lung...
Mit einer Entscheidung vom 11. August genehmigte die Europäische Kommission die deutsche Beihilferegelung zur Unterstützung deutscher Flugplätze. Die Regelung wurde teilweise auf der Grundlage von...
24/04/2020
Staatliche Förderprogramme zur Bekämpfung der Corona-Krise und ihre Anwendung...
Am 15. April 2020 verkündete die Bundesregierung ihre Pläne für einen Beginn der Lockerung der Be­schrän­kungs­maß­nah­men zur Eindämmung der CO­VID-19-Pan­de­mie. Auch Vertreter des Profi-Sports werden...
30/01/2020
Brandenburg verkauft mit CMS Grundstück für Gigafactory an Tesla
Berlin - Nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Land Brandenburg und Tesla konnte der Kaufvertrag über das circa 300 Hektar große Grundstück in Grünheide bei Berlin am 27.01.2020 beurkundet werden...