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Im­mo­bi­li­en­wirt­schafts­recht

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Immobilientransaktionen made by CMS Deutschland

Unser Team ist auf alle Fragen rund um Immobilientransaktionen spezialisiert. Das gilt für alle Aspekte des Erwerbs, der Veräußerung und der Finanzierung von Immobilien, sowohl im Rahmen von Share-Deals als auch bei Asset-Deals. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Mandanten beim Asset-Management ihres Immobilienbestandes.

In den letzten Jahren haben wir Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von vielen Milliarden Euro betreut. Darunter befanden sich zahlreiche Headline-Deals.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht

  •  Immobilientransaktionen
    • Asset- und Share-Deal, Einzel- oder Portfoliotransaktionen sowie Sale and Lease back
    • Käufer- und Verkäufer-Due-Diligence
    • Gestaltung, Verhandlung und Abschluss von Mietverträgen
    • Gestaltung und Verhandlung des LOI sowie des Kaufvertrags
    • Begleitung des Vollzugs
    • Steuerliche Akquisitionsstrukturierung
  • Legal-Asset-Management
    • Strategische Beratung bei der Umstrukturierung des Mieterportfolios
    • Rechtliche Begleitung bei Auseinandersetzungen mit Mietern
    • Rechtliche Unterstützung bei Umbaumaßnahmen und Refurbishments
    • Aufteilung von Wohnimmobilien und Abverkauf (insbesondere notariell)
  • Real-Estate-Finance
    • Ankaufsfinanzierung
    • Refinanzierung
    • Aufsichtsrechtliche Fragestellungen
    • Verhandlungen mit Banken
  •  Strukturierung von Immobilienfonds

Was Ihnen unsere Expertise bringt

Unsere Betreuungsteams arbeiten standort-, rechtsgebiets- und länderübergreifend. Zusammen mit unserem umfassenden Beratungsansatz bedeutet das: Wir verfügen stets über die nötigen Kapazitäten, um großvolumige und zeitkritische Transaktionen zügig und ohne Reibungsverluste umzusetzen.

Was andere über uns sagen

Häufig empfohlene Kanzlei im Immobilienwirtschaftsrecht, die bei den wichtigsten Markttrends vorne mit dabei ist."
(JUVE, 2012/2013)


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06/12/2023
Restrukturierung in der Immobilien- und Baubranche
Gestiegene Zinsen, Inflation und höhere Baukosten stellen die Immobilien- und Baubranche aktuell vor große Her­aus­for­de­run­gen, sodass Re­struk­tu­rie­run­gen auch dort eine immer größere Bedeutung erlangen. Nicht nur zahlreiche Pro­jekt­ent­wick­lungs­ge­sell­schaf­ten, sondern auch Bestandshalter und andere Unternehmen aus der Immobilien- und Baubranche sehen wegen der geänderten Rah­men­be­din­gun­gen am Immobilienmarkt schwierigen Zeiten entgegen. Sa­nie­rungs­op­tio­nen in Deutschland Aus der Sicht eines jeden Unternehmens gilt: je früher eine Krisensituation erkannt und die Restrukturierung eingeleitet wird, desto mehr Hand­lungs­op­tio­nen bestehen und desto wahrscheinlicher ist ein Sa­nie­rungs­er­folg. Dieser Grundsatz gilt auch und insbesondere in der Immobilien- und Baubranche. Die Implementierung einer funk­ti­ons­fä­hi­gen Kri­sen-Com­pli­ance im Unternehmen, also vornehmlich die laufende Prüfung und Überwachung etwaiger Insolvenzgründe ist deswegen zwingend erforderlich und für die Ge­schäfts­füh­rer von Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten sogar gesetzlich vorgeschrieben. Handelt die Ge­schäfts­füh­rung zu spät, sind die Wege einer au­ßer­ge­richt­li­chen Sanierung und eines Sta­RUG-Ver­fah­rens versperrt. In Deutschland stehen für die Sanierung derzeit vier Verfahren zur Verfügung: die au­ßer­ge­richt­li­che Sanierung, das Sta­RUG-Ver­fah­ren, die Sanierung in Eigenverwaltung (mit optionalem Schutz­schirm­ver­fah­ren) sowie das In­sol­venz­ver­fah­ren. Eine ausführliche tabellarische Übersicht mit den Verfahrenszielen sowie den Voraussetzungen finden Sie hier. Absicherung gegen die Krise von Ge­schäfts­part­nern Ein weiterer wichtiger Baustein einer effektiven Kri­sen-Com­pli­ance ist die Absicherung gegen Krisen wichtiger Ge­schäfts­part­ner. Diese können sich schnell negativ auf die eigene wirtschaftliche Lage auswirken. So kann die Insolvenz einer Pro­jekt­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft und die damit oft verbundenen Baustopps schnell zu exis­tenz­be­dro­hen­den Situationen bei baubeteiligten Unternehmen führen. Genauso kann umgekehrt die Insolvenz eines Ge­ne­ral­un­ter­neh­mers oder eines Käufers einer Immobilie die Insolvenz eines Pro­jekt­ent­wick­lers auslösen. Dementsprechend sind folgende Schritte zur Vorbeugung eines solchen Domino-Effekts besonders her­vor­zu­he­ben:de­ci­mal­Re­gel­mä­ßi­ges und engmaschiges Monitoring der Ver­trags­be­zie­hung mit dem Ge­schäfts­part­ner. Bei Pro­jekt­ent­wick­lun­gen ist der Baufortschritt und der pünktliche Eingang von Abschlags- oder Ratenzahlungen zu kontrollieren. Aufgrund des an­fech­tungs­recht­li­chen Bar­ge­schäfts­pri­vi­legs sind möglichst kurze Zahlungsfristen empfehlenswert, sodass zwischen Leistung und (Ab­schlags-)Zah­lung nicht mehr als 30 Tage liegen. Sicherungsrechte sind zu vereinbaren, welche bei Insolvenz des Ge­schäfts­part­ners ein Aus- oder Ab­son­de­rungs­recht gewähren oder zumindest sicherstellen, dass ein Dritter einsteht. Für Waren sind verlängerte Ei­gen­tums­vor­be­hal­te vorzusehen. Miet­ver­hält­nis­se sind mit üblichen Mietsicherheiten abzusichern. Um An­fech­tungs­ri­si­ken zu vermeiden, sind Sicherheiten bereits bei Vertragsschluss und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt zu stel­len.Mög­lich­kei­ten der vorzeitigen Ver­trags­be­en­di­gung sind zu prüfen. Bei Werkverträgen, sowie Bau-, Architekten- und In­ge­nieur­ver­trä­gen sieht das Gesetz nach § 648 BGB ein jederzeitiges Kündigungsrecht des Bestellers vor. In­sol­venz­ab­hän­gi­ge Be­en­di­gungs­klau­seln werden insofern mehrheitlich für wirksam erachtet. Für Mietverträge gilt dagegen, dass eine Kündigung allein aufgrund der Insolvenz eines der beiden Vertragspartner nicht zulässig ist. Eine Besonderheit besteht dagegen in dem Fall, in dem eine vermietete Immobilie durch den In­sol­venz­ver­wal­ter des Vermieters veräußert wird. Dem Erwerber steht dann einmalig ein Son­der­kün­di­gungs­recht nach § 111 InsO zu. Gleiches gilt nach § 57a ZVG für den Ersteher im Rahmen einer Zwangs­ver­stei­ge­rung. Umstritten ist, ob ein solches Son­der­kün­di­gungs­recht auch bei Erwerb der Ge­schäfts­an­tei­le an einer Ver­mie­ter­ge­sell­schaft gelten soll. Hintergrund der Diskussion ist, dass für Investoren ein Share Deal oftmals interessanter ist als ein Asset Deal. Allerdings führt der Ge­sell­schaf­ter­wech­sel nicht zu einem Ei­gen­tü­mer­wech­sel auf Ebene des Vermieters. Der neue Gesellschafter selbst wird nicht Eigentümer der jeweiligen Immobilie, sodass auch kein Eintritt in das Mietverhältnis erfolgt. Das Son­der­kün­di­gungs­recht besteht daher allein aufgrund des Ge­sell­schaf­ter­wech­sels nicht. Sollte die erworbene Ver­mie­ter­ge­sell­schaf­ter allerdings ihrerseits bereits insolvent sein, so könnte der In­sol­venz­ver­wal­ter von seinem Wahlrecht über die Fortsetzung des Miet­ver­hält­nis­ses Gebrauch machen und das Mietverhältnis kündigen. Fi­nan­zie­rungs­spe­zi­fi­sche Tendenzen und Empfehlungen Die typischerweise (zumindest anteilige) Fremd­ka­pi­tal-Fi­nan­zie­rung von Im­mo­bi­li­en­trans­ak­tio­nen bringt einen weiteren Player an den Ver­hand­lungs­tisch. Für die Restrukturierung spielen Kapitalgeber und deren Sicherungsrechte eine große Rolle. Die Positionen von Mezzanine- und Se­ni­or-Dar­le­hens­ge­bern sind im Re­struk­tu­rie­rungs­fall zudem häufig nicht deckungsgleich. So sehen sich aktuell Mez­za­ni­ne-Dar­le­hens­ge­ber u.a. zur Umstrukturierung der Finanzierung und/oder Gewährung von Haircuts gezwungen. Für sämtliche relevanten Parteien und die Frage, ob, wie und welche Sicherheiten gezogen werden können, ist i.d.R. die In­ter­kre­di­to­ren-Ver­ein­ba­rung entscheidend. Bereits im Vorfeld einer Restrukturierung empfiehlt sich daher für alle Parteien eine detaillierte Befassung mit diesem Vertrag. Häufig finden sich hier auch trans­ak­ti­ons­spe­zi­fi­sche Besonderheiten. Bei der Bewertung und Verwertung von Sicherheiten kommt zudem die Frage auf, ob und wie der Kapitalgeber die faktische Kontrolle über den Darlehensnehmer erlangen kann. Die Antwort hierauf fällt, abhängig von Si­cher­hei­ten­struk­tur und konkreter Ge­sell­schafts­form des Dar­le­hens­neh­mers, unterschiedlich aus. Es bleibt u.a. abzuwarten, ob die aktuelle Entwicklung zu einer Ausweitung von loan-to-own Strategien führen wird.
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
19/06/2023
CMS begleitet Akzo Nobel bei Verkauf des Schramm Coa­tings-Be­triebs­stand­orts...
Düsseldorf – Die Schramm Holding GmbH, eine Toch­ter­ge­sell­schaft der Akzo Nobel Nederland N.V., die zu den führenden Herstellern von Farben und Lacken weltweit zählt, hat den Betriebsstandort der...
27/04/2023
CMS begleitet Merckle-Gruppe beim Erwerb eines Bürokomplexes von Demire
Stuttgart – Die Ulmer Posthöfe GmbH, die Teil des Im­mo­bi­li­en­be­reichs der Merckle-Gruppe ist, hat die Te­le­kom-Im­mo­bi­lie in Ulm von Demire gekauft. Das Objekt mit den Adressen Bahnhofplatz 2, Olgastraße...
05/04/2023
CMS begleitet 7-Industries bei Se­ries-C-Fi­nan­zie­rungs­run­de von Raum­fahrt-Start-Up...
München – Das Raum­fahrt-Start-Up Isar Aerospace, Entwickler und Hersteller von Trägerraketen zum Transport von kleinen und mittleren Satelliten, hat eine Se­ries-C-Fi­nan­zie­rungs­run­de über rund 155...
17/03/2023
CMS berät Tree Energy Solutions bei Gründung des Joint Ventures mit Fortescue...
Hamburg – CMS hat die Tree Energy Solutions B.V. (TES) bei ihrem Joint Venture mit Fortescue Future Industries (FFI) zur Entwicklung des En­er­gie­im­port­ter­mi­nals in Wilhelmshaven beraten. TES hat mit...
22/12/2022
CMS berät Deutschen Sparkassenverlag bei Erwerb der neuen Kon­zern­zen­tra­le...
Stuttgart – Der zentrale Dienstleister der Spar­kas­sen-Fi­nanz­grup­pe, die DSV-Gruppe, hat zwei Bauabschnitte des W2 Campus im Synergiepark in Stutt­gart-Vai­hin­gen von W2 Development sowie Competo Capital...
07/03/2022
Handbuch Im­mo­bi­li­en­wirt­schafts­recht erschienen
Das neue Handbuch bietet einen schnellen, wissenschaftlich fundierten und aktuellen Zugriff auf alle mit der Immobilie als Wirtschaftsgut zu­sam­men­hän­gen­den Rechtsfragen unter Be­rück­sich­ti­gung ihrer...
09/12/2021
CMS berät Swiss Life Asset Managers und Beos AG beim Ankauf einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie...
Stuttgart – Swiss Life Asset Managers und die Beos AG, die auf Un­ter­neh­mens­im­mo­bi­li­en spezialisierte Toch­ter­ge­sell­schaft der Swiss Life Asset Managers, haben für ihren Fonds „Swiss Life REF (CH)“...
15/10/2021
CMS berät Pri­va­te-Equi­ty-In­ves­tor capiton bei Beteiligung an Solvis
Stuttgart – Die Pri­va­te-Equi­ty-Ge­sell­schaft capiton hat eine Beteiligung an Solvis, einem Entwickler und Hersteller von res­sour­cen­scho­nen­den und en­er­gie­ef­fi­zi­en­ten Hy­brid­heiz­sys­te­men, mit Sitz in Braunschweig...
11/10/2021
Expo Real 2021
Die EXPO REAL ist Europas größte Immobilienmesse. Mit über 2.100 Ausstellern und mehr als 45.000 Teilnehmern aus 72 Ländern trifft sich hier das internationale Who`s who der Branche. Ideale Vor­aus­set­zun­gen...
17/06/2021
„Das 2-Grad-Ziel – Welchen Beitrag können Bauherren und Architekten wirklich...
Am 17. Juni 2021 begrüßen wir im Rahmen der Webinar-Reihe "CMS Kamingespräche Con­s­truc­tion": Franz-Jo­sef Gerbens, Gundlach Bau, Nils Nolting, cityfoerster Architekten und Dr. Thomas Welter, BDA...