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Anwaltskanzlei für Wettbewerbs- und EU-Recht in Kroatien

Wettbewerbsbehörden verfügen über weitreichende Befugnisse zur Untersuchung von Unternehmen und deren Geschäften, Festlegung von Auflagen bzw Untersagung von Zusammenschlüssen, Überprüfung von Märkten oder Verhängung von Bußgeldern. Daneben gewinnt die private Rechtsdurchsetzung des Kartellrechts – beispielsweise in Form von kartellrechtlichen (Follow-on-) Klagen auf Schadenersatz wegen Kartellverstößen – zunehmend an Bedeutung. Die Einhaltung von kartellrechtlichen Vorschriften und die Einführung effektiver Strategien zur Risikovermeidung sind daher entscheidend.

Unser Fokus liegt dabei nicht nur bei der Lösung von bestehenden Problemen, sondern wir beraten auch dabei, wie Sie Probleme bereits im Vorfeld vermeiden können. Unser großes Team von Wettbewerbsrechtsexperten hat umfassende Erfahrung darin, Sie durch die Komplexität der Wettbewerbsregeln in verschiedenen Jurisdiktionen und Märkten zu navigieren, damit Sie sich auf Ihre Geschäftstätigkeit konzentrieren können.

Die CMS Competition Praxisgruppe gehört zu den größten Wettbewerbsrechts-Teams in Europa und ist zugleich auch geografisch am stärksten verbreitet. Wir bieten Mandaten „One-Stop-Shop“-Lösungen für alle wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragen in und außerhalb Europas. Unsere Experten an den CMS Standorten werden vom CMS EU Law Office in Brüssel unterstützt. Die CMS Competition Group hat umfangreiche praktische Erfahrung im Kontakt mit der Europäischen Kommission und allen nationalen Wettbewerbsbehörden sowie mit europäischen und nationalen Gerichten.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts: Kartellrecht, Vertriebsvereinbarungen und sonstige Vereinbarungen mit horizontalen und vertikalen Beschränkungen, Missbrauch von Marktmacht, Fusionskontrolle, Private Enforcement, staatliche Beihilfen, Ermittlungen und im Bereich Compliance. Unser sektorspezifischer Ansatz hilft uns dabei, die Besonderheiten Ihrer Branche zu verstehen, um Sie bestmöglich unterstützen zu können.


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19/03/2021
Unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te
Innerhalb der Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te tätige Unternehmen sollten für 2021 ihre Lie­fer­ver­ein­ba­run­gen überprüfen und ihre Handelspraktiken mit den neuen nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te in Einklang bringen. Die Regelung zu unlauteren Handelspraktiken (englisch: Unfair Trading Practices, sogenannte UTPs) ist bis 1. Mai 2021 in nationales Recht umzusetzen. WAS? Die UTP-Regelung zielt darauf ab, Handelspraktiken zwischen Unternehmen (B2B) in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te zu unterbinden, die gröblich von der guten Handelspraxis abweichen, gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Ge­schäfts­ver­kehrs verstoßen und einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen werden. Kurz, die Regelung soll land­wirt­schaft­li­che Erzeuger oder natürliche oder juristische Personen, die Agrar- und Le­bens­mit­tel­pro­duk­te liefern, vor unlauteren Handelspraktiken schützen. Die Richtlinie sieht vor, dass die nationale Gesetzgebung zur Durchsetzung der UTP-Regelungen zuständige Durch­set­zungs­be­hör­den benennt. WER? Die Regelungen gelten nicht automatisch für alle Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufern. Die Regelungen kommen dann zur Anwendung, sofern ein erhebliches Ungleichgewicht in Bezug auf die Ver­hand­lungs­macht besteht; dies wird anhand eines Vergleichs der Jahresumsätze der Parteien ermittelt. WIE? Nachdem den nationalen Gesetzgebungen bei der Definition von UTPs ein weiter Er­mes­sens­spiel­raum zukommt, müssen Vor­sichts­maß­nah­men zur Festlegung der Ge­schäfts­be­zie­hung getroffen werden, wobei mindestens die in der Richtlinie spezifizierten Bedingungen enthalten sein müssen. Die Liste der UTPs unterteilt sich in Praktiken, die jedenfalls verboten sind (z.B. über 30 oder 60 Tage hinausgehende Zahlungsfristen (je nach Art der Erzeugnisse), einseitige Änderungen bestimmter Bedingungen einer Lie­fer­ver­ein­ba­rung usw.), sowie jene, die unter gewissen Umständen verboten sind (z.B. vom Lieferanten zu verlangen, die Kosten für Preisnachlässe zu tragen oder für die Werbung zu zahlen oder nicht verkaufte Erzeugnisse ohne die Verpflichtung des Käufers, für diese oder deren Beseitigung zu bezahlen, zu­rück­zu­neh­men).
07/09/2020
COVID-19: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Bei­hil­fe­re­ge­lung...
Mit einer Entscheidung vom 11. August genehmigte die Europäische Kommission die deutsche Beihilferegelung zur Unterstützung deutscher Flugplätze. Die Regelung wurde teilweise auf der Grundlage von...
28/02/2020
Wett­be­werbs­re­geln: Wie man Geldbußen im Zusammenhang mit der Konzentration...
Hält sich der Unternehmer nicht an die Fu­si­ons­kon­troll­re­ge­lung, können die entsprechenden Geldbußen bis zu 1% seines gesamten Jahreseinkommens betragen. Wird der Zusammenschluss nicht genehmigt, aber...
01/01/2018
Fair Play
Im Zuge der Globalisierung werden Unternehmen immer internationaler und die wirtschaftlichen Verflechtungen immer komplexer. Gleichzeitig wird die Wettbewerbs- und kar­tell­recht­li­che Kontrolle immer schärfer...
16/07/2014
CMS Guide to Merger Control in Europe 2014: erstmals auch als E-Guide
CMS, eine der Top 10 internationalen An­walts­kanz­lei­en, legt die fünfte Auflage des CMS Guide to Merger Control in Europe 2014 vor. Die Publikation bietet eine Übersicht über 44 europäische Fu­si­ons­kon­troll­ord­nun­gen...
09/07/2014
CMS Guide to Merger Control in Europe 2014
Viele Transaktionen unterliegen heutzutage in zumindest einem Land der Fu­si­ons­kon­trol­le, wodurch die Entwicklung und Erweiterung dieses Bereichs stetig voranschreitet. Die Einhaltung von fu­si­ons­kon­troll­recht­li­chen...
22/07/2013
Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union
Am 1.7.2013 ist Kroatien als 28. Land der Europäischen Union beigetreten. Durch den Beitritt ist auch das europäische Recht auf Kroatien anwendbar geworden. Im Vorfeld hat dies für große Erwartungen...
22/06/2009
CMS Guide to Merger Control in Europe neu aufgelegt
CMS, einer der führenden Anbieter von Rechts- und Steuerberatung in Europa, legt jetzt die vierte Auflage des CMS Guide to Merger Control in Europe vor. Der Leitfaden liefert detaillierte Informationen...