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Anwaltskanzlei für Handelsrecht in Serbien

Unternehmen, die in immer stärker regulierten Märkten tätig sind, müssen während der Verfolgung ihrer Geschäftsziele auch gleichzeitig das Unternehmensrisiko kontrollieren. Ihr Erfolg basiert auf der Effektivität ihrer Kunden- als auch Lieferantenbeziehungen. Sektorspezifische vertragliche Vereinbarungen sind der Schlüssel dazu. Hierfür ist nicht nur die korrekte juristische Auskunft ausschlaggebend, diese muss auch im Kontext des Marktes erfolgen, in dem die Unternehmen agieren.

Unsere multidisziplinären Teams – bestehend aus 350 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in 42 Ländern – sind darin erfahren, die kulturellen und geschäftlichen Unterschiede zu verstehen, die Ihre geschäftlichen Vereinbarungen beeinflussen.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Experten für jene Sektoren und Branchen, die für Sie wichtig sind; dazu zählen Finanzdienstleistungen, Produktion, Automotive, Konsumgüter, Energie, Hotellerie und Freizeitindustrie, Infrastruktur und Projekte, Lifesciences, Logistik, Immobilien- und Bauwirtschaft, Technologie, Medien- und Telekommunikation sowie die Sportbranche. Unsere Webinars, Newsletter und e-Alerts garantieren, dass Sie bei allen rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen auf dem neuesten Stand sind.

Ob Sie Rechtsberatung zu Handelsverträgen, Dienstleistung, E-Commerce, IT- oder Telekom-Vereinbarungen, Datenschutz, Design und Produktion, Werbung, Sponsoring und Marketing, Software-Lizenzen, Outsourcing oder Vertriebs-, Agentur- und Franchiseverträgen benötigen – unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem optimalen Ergebnis.

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Damit Ihr Vertriebs- oder Franchisesystem genauso effizient wie sicher ist, gilt es die rechtlichen Rahmenbedingungen stets im Auge zu behalten. Schli

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12/05/2022
Die 10 wichtigsten Themen des neuen EU-Ver­triebs­kar­tell­rechts (Ver­ti­kal-GVO/Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en)
Die Europäische Kommission hat die neue Ver­ti­kal-Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung (VGVO) und die sie ergänzenden, neuen Ver­ti­kal-Leit­li­ni­en (VLL) am 10. Mai 2022 veröffentlicht. Die neue VGVO wird am...
19/03/2021
Unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te
Innerhalb der Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te tätige Unternehmen sollten für 2021 ihre Lie­fer­ver­ein­ba­run­gen überprüfen und ihre Handelspraktiken mit den neuen nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Ge­schäfts­be­zie­hun­gen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te in Einklang bringen. Die Regelung zu unlauteren Handelspraktiken (englisch: Unfair Trading Practices, sogenannte UTPs) ist bis 1. Mai 2021 in nationales Recht umzusetzen. WAS? Die UTP-Regelung zielt darauf ab, Handelspraktiken zwischen Unternehmen (B2B) in der Agrar- und Le­bens­mit­tel­ver­sor­gungs­ket­te zu unterbinden, die gröblich von der guten Handelspraxis abweichen, gegen das Gebot von Treu und Glauben und des redlichen Ge­schäfts­ver­kehrs verstoßen und einem Handelspartner einseitig von einem anderen aufgezwungen werden. Kurz, die Regelung soll land­wirt­schaft­li­che Erzeuger oder natürliche oder juristische Personen, die Agrar- und Le­bens­mit­tel­pro­duk­te liefern, vor unlauteren Handelspraktiken schützen. Die Richtlinie sieht vor, dass die nationale Gesetzgebung zur Durchsetzung der UTP-Regelungen zuständige Durch­set­zungs­be­hör­den benennt. WER? Die Regelungen gelten nicht automatisch für alle Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufern. Die Regelungen kommen dann zur Anwendung, sofern ein erhebliches Ungleichgewicht in Bezug auf die Ver­hand­lungs­macht besteht; dies wird anhand eines Vergleichs der Jahresumsätze der Parteien ermittelt. WIE? Nachdem den nationalen Gesetzgebungen bei der Definition von UTPs ein weiter Er­mes­sens­spiel­raum zukommt, müssen Vor­sichts­maß­nah­men zur Festlegung der Ge­schäfts­be­zie­hung getroffen werden, wobei mindestens die in der Richtlinie spezifizierten Bedingungen enthalten sein müssen. Die Liste der UTPs unterteilt sich in Praktiken, die jedenfalls verboten sind (z.B. über 30 oder 60 Tage hinausgehende Zahlungsfristen (je nach Art der Erzeugnisse), einseitige Änderungen bestimmter Bedingungen einer Lie­fer­ver­ein­ba­rung usw.), sowie jene, die unter gewissen Umständen verboten sind (z.B. vom Lieferanten zu verlangen, die Kosten für Preisnachlässe zu tragen oder für die Werbung zu zahlen oder nicht verkaufte Erzeugnisse ohne die Verpflichtung des Käufers, für diese oder deren Beseitigung zu bezahlen, zu­rück­zu­neh­men).
01/01/2018
Für guten Handel
Die Komplexität des Handel(n)s hat in den letzten Jahren enorm zugenommen – nicht nur, aber vor allem auch durch den Marktplatz World Wide Web. Der Be­reich Com­mer­cial fordert daher ein breites Spektrum...
06/08/2015
CMS Commercial Law Group: ein Überblick
Bei CMS setzen wir die Bedürfnisse und Wünsche unserer Klientinnen und Klienten immer an die erste Stelle. Mit über 3.000 Anwältinnen und Anwälten in 59 Büros ist CMS eine wahrhaft in­ter­na­tio­na­le...
23/05/2014
CMS Commercial Law Group Guide
Der CMS Commercial Law Group Guide beantwortet Ihnen die meist gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Absatz von Waren und behandelt die wichtigsten Unterschiede in den un­ter­schied­li­chen europäischen...