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Baugrundstücksnutzungsabgabe, Vermögenssteuer sowie Waldstraßeninstandhaltungsabgabe

2014-03

Da das Verfassungsgericht das Immobiliensteuergesetz (Zakon o davku na nepremičnine) außer Kraft gesetzt hat, wird die Steuerverwaltung der Republik Slowenien (DURS) für das Jahr 2014 wiederum die Abgabe für die Nutzung von Baugrundstücken (NUSZ), die Vermögenssteuer sowie die Abgabe für die Instandhaltung von Waldstraßen bemessen.

Die Steuerschuld wird wie in den früheren Jahren bemessen, abweichend sind nur das jeweilige Bemessungsdatum und die Zahlungsfristen zu bestimmen:

  • Die Vermögenssteuerpflichtigen mussten ihre Steuererklärungen bis zum 30.4.2014 einreichen. Die Bemessung der Vermögenssteuer seitens der Steuerverwaltung der Republik Slowenien erfolgt voraussichtlich bis Ende Juni.
  • Die Steuerverwaltung der Republik Slowenien wird die Waldstraßeninstandhaltungsabgabe aufgrund der Daten des Grundkatasters bemessen.
  • Die Steuerverwaltung der Republik Slowenien hat die Gemeinden aufgefordert, bis zum 30.6.2014 die Daten für die Bemessung der Baugrundstücksnutzungsabgabe zu übermitteln. Auf Grundlage dieser Daten wird sie innerhalb von drei Monaten ab dem Erhalt der Daten die Abgabe für das Jahr 2014 in ganzjähriger Höhe bemessen.

Autoren

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Saša Sodja
Partnerin
Ljubljana