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Erweiterte Geltung des Kollektivvertrages für Handwerksbetriebe und Unternehmer sowie des Branchenkollektivvertrages für Gastronomie und Tourismus

2014-07

Das Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit fasste am 22. Juli 2014 einen Beschluss über die erweiterte Geltung des Kollektivvertrages für Handwerksbetriebe, kleine und mittlere Unternehmen (im weiteren Text: "KPOP") mit Wirkung ab dem 2. August 2014. Die Geltungserweiterung wurde aufgrund eines Antrags des Verbandes der arbeitgebenden Handwerksbetriebe und Unternehmer Sloweniens - Wirtschaftlicher Interessenverband (ZDOPS GIZ), der Handwerks- und Unternehmerkammer Sloweniens (OZS) sowie der Gewerkschaft der Beschäftigten in Handwerksbetrieben, kleinen und mittleren Unternehmen Sloweniens (SOPS) festgestellt. Der Beschluss verpflichtet alle Arbeitgeber, deren Kerntätigkeit ein Handwerk oder eine handwerksähnliche Tätigkeit darstellt, zur Beachtung der Bestimmungen des KPOP.

Neben der Erweiterung der Geltung des KPOP auf dem Gebiet des Handwerks sowie der KMU wurde am 13. Juni 2014 auch der Beschluss über die Feststellung der erweiterten Geltung des Kollektivvertrages für die Gastronomie und den Tourismus Sloweniens (im weiteren Text: "KPDGT") im Amtsblatt der Republik Slowenien veröffentlicht. Durch den erwähnten Beschluss erlangte der KPDGT allgemeine Geltung für Arbeitgeber, deren Kerntätigkeit in folgende Kategorien fällt: 55.100 – Hotels, Gasthöfe und Pensionen; 55.300 – Campingplätze; 79. – Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen 92.001 – Spiel-, Wett- und Lotteriewesen.

Aufgrund der beiden erwähnten Beschlüsse sind der KPOP und der KPDGT für alle Arbeitgeber innerhalb der erwähnten Wirtschaftszweige verbindlich geworden (bisher galten sie nur für die Unterzeichner des jeweiligen Kollektivvertrages).