Home / Veröffentlichungen / Gesetz über die Zusammenführung der Steuer- und...

Gesetz über die Zusammenführung der Steuer- und der Zollverwaltung

2014-03

Die slowenische Staatsversammlung hat am 31.3.2014 das Finanzverwaltungsgesetz (Zakon o finančni upravi) verabschiedet, welches – wie wir bereits berichteten – eine Zusammenführung der Steuer- und der Zollverwaltung vorsieht. In vier Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes werden nämlich beide Generalämter zusammengeführt, während die regionale Organisationsform mindestens bis Jahresbeginn 2015 unverändert auf dem Niveau der bisherigen Steuer- und Zollämter beibehalten wird.

Die Grundaufgabe der einheitlichen Finanzverwaltung besteht darin, Steuern und andere Abgaben zu erheben. Zu diesem Zweck werden Mitarbeiter, die bisher Aufgaben des Zolldienstes verrichteten, an Arbeitsplätze mit einem Aufgabenkreis, für den gemäß geltendem Recht der Steuerdienst zuständig ist, versetzt. Mit der Zusammenführung beider Dienste sollen die Verfahren beider Behörden rationalisiert und deren Kosten optimiert werden, zugleich sollen auch administrative Hürden abgebaut werden.

Bis zur Verabschiedung einer entsprechenden Gesetzgebung, welche die Organisierung der staatlichen Verwaltung auf territorialer Ebene neu regeln wird, bleiben die Sitze der eingeführten Finanzämter in denjenigen Orten, in denen sich heute die Steuerämter befinden.

Eine wichtige Neuerung sind auch die Befugnisse derjenigen Amtspersonen, die Finanzermittlungen durchführen. Unter anderem umfassen sie die Beschlagnahme von Dokumenten, das Betreten von Grundstücken und Gebäuden sowie die Prüfung von Waren und Personen. Auch kann die jeweilige Amtsperson Fahrzeuge anhalten und durchsehen, Täter festhalten sowie Geschäftsräume versiegeln, wobei sie auch Zwangsmittel anwenden darf.