Das Gesetz über den Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse (ZDIJZ) regelt das Verfahren, das natürlichen Personen den freien Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse bei Subjekten des öffentlichen Sektors sowie deren Weiterverwendung ermöglicht. Bereits im April weitete die Novelle des ZDIJZ-C den Kreis der Verpflichteten, die Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse bieten müssen, auch auf Unternehmen und andere privatrechtliche juristische Personen unter direktem oder indirektem beherrschendem Einfluss der Republik Slowenien, der lokalen Gebietskörperschaften und anderer Personen des öffentlichen Rechts aus. Ein beherrschender Einfluss liegt dann vor, wenn die erwähnten Personen direkt oder indirekt über andere Unternehmen oder andere privatrechtliche juristische Personen einen beherrschenden Einfluss in der betreffenden Gesellschaft aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung am Stamm- bzw. Grundkapital ausüben oder das Mehrheitskontrollrecht besitzen oder das Recht haben, mehr als die Hälfte der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen. Zugangsverpflichtet für Informationen von öffentlichem Interesse sind gemäß dem ZDIJZ somit alle staatlichen Behörden, Organe der lokalen Gebietskörperschaften, öffentlichen Agenturen, öffentlichen Fonds und sonstigen Personen des öffentlichen Rechts, Träger öffentlicher Befugnisse und Träger öffentlicher Dienste sowie Wirtschaftssubjekte, die unter beherrschendem Einfluss von Personen des öffentlichen Rechts stehen.
Neben der Erweiterung des Kreises der Zugangsverpflichteten führt die Novelle ZDIJZ-C auch zwei neue Verzeichnisse ein, und zwar das Register der Verpflichteten, die Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse bieten müssen (eRZIJZ), sowie die Webapplikation Transaktionen von Verpflichteten, die Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse bieten müssen (TZIJZ), die beide seit Ende Oktober 2014 betrieben werden.
Das erste Register, das einen öffentlichen und kostenlosen Zugang zu allen Zugangsverpflichteten für Informationen von öffentlichem Interesse über die Webapplikation eRZIJZ ermöglicht, wird von der AJPES (Agentur der Republik Slowenien für öffentlich-rechtliche Evidenzen und Dienstleistungen) geführt. Die Suche im Register ist nach verschiedenen Kriterien möglich, die Eintragung einer Person in dieses Register begründet die Vermutung, dass diese juristische Person zugangsverpflichtet für Informationen von öffentlichem Interesse ist. Die Eintragung der Zugangsverpflichteten in das Register erfolgt unmittelbar aufgrund der Daten verschiedener öffentlicher Verzeichnisse (auch im Falle von Subjekten unter beherrschendem Einfluss von Personen des öffentlichen Rechts) wie auch aufgrund einer elektronischen Anmeldung zur Eintragung, wobei die Anmelder bzw. Gründer (Eigentümer) verpflichtet sind, die Zugangsverpflichteten spätestens in 15 Tagen ab der Gründung bzw. ab der Erfüllung der Bedingungen einzutragen.
Das zweite Verzeichnis ergänzt die Transparenz der Informationen noch zusätzlich mit Angaben über die Prüfung der Transaktionen zu Lasten der registrierten Zugangsverpflichteten, und zwar öffentlicher wirtschaftlicher Anstalten, öffentlicher Unternehmen, zu 100% im Eigentum von Personen des öffentlichen Rechts stehender Wirtschaftssubjekte sowie anderer Verbraucher von Haushaltsmitteln, die im Register RZIJZ geführt werden. Dies stellt ein Upgrade des Programms "Supervizor" der Antikorruptionskommission dar, da im Verzeichnis auch Zahlungen von Unternehmen in staatlichem Eigentum erfasst sind. Nur im Falle von Zahlungen an natürliche Personen und Überweisungen ins Ausland macht die Applikation automatisch alle personenbezogenen Daten unkenntlich. Die Webapplikation TZIJZ wird von der unter dem Finanzministerium stehenden Verwaltung der Republik Slowenien für öffentliche Zahlungen betrieben; die Daten der Transaktionen stammen aus eigenen Verzeichnissen sowie von den jeweiligen kontoführenden Banken und werden täglich aktualisiert. Das Gesetz ZDIJZ schreibt auch die Geldbußen für Zahlungsverkehrsanbieter vor, falls diese falsche, unvollständige oder gar keine Daten übermitteln.
Die Einführung der oben beschriebenen Register wird die Transparenz des öffentlichen Sektors zweifellos verbessern und der Öffentlichkeit Einsicht in den Verbrauch öffentlicher Gelder bieten.
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