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Im Herbst verschärfte Kontrolle der Bargeschäfte

2013-07

Die Finanzverwaltung der Republik Slowenien hat auf einer Pressekonferenz die Ausübung der Kontrolle über Bargeschäfte ab dem 1. Juli vorgestellt. Für die Herbstmonate ist eine besonders intensive Aufsicht angekündigt worden.

Am 1. Juli ist die Durchführungsverordnung über die Anforderungen für Computerprogramme und elektronische Geräte, die Führung und Funktion von Informationssystemen sowie den Inhalt, die Form, die Art und die Fristen für die Datenübermittlung in Kraft getreten. Die Durchführungsverordnung schreibt näher vor, wann Computerprogramme und elektronische Geräte, die für die Ausgabe von Rechnungen bei Bargeschäften und für die Aufbewahrung (der Daten) verwendet werden, die Anforderungen des Steuerverfahrensgesetzes erfüllen. Außerdem schreibt die Durchführungsverordnung auch den Inhalt, die Form, die Art und die Fristen der Einreichung von Ausdrucken elektronisch geführter Daten bei der Finanzbehörde und deren Änderung vor.

Der Steuerpflichtige muss den Ausdruck auf Verlangen der Finanzbehörde innerhalb von 3 (drei) Werktagen vorlegen. In manchen Fällen kann diese Frist auf schriftlichen Antrag um höchstens fünf (5) Werktage verlängert werden. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass ein Ausdruck nur dann als adäquat gilt, wenn er mindestens alle inhaltlichen Daten, die in der Durchführungsverordnung vorgeschrieben sind, enthält. Es ist ausreichend, wenn der Steuerpflichtige die Daten in Form eines Ausdrucks des Kontrollstreifens der Registerkasse auf Papier vorlegt. Die vorgesehenen Geldbußen im Falle der Verwendung eines Programms, welches die spurlose Löschung von Rechnungen ermöglicht, betragen ab dem 1. Juli 3.000 bis 10.000 EUR für Einzelperson, die eine Tätigkeit ausüben, 20.000 bis 70.000 EUR für selbstständige Einzelunternehmer sowie 50.000 bis 250.000 EUR für juristische Personen.

Die Finanzverwaltung der Republik Slowenien stellt fest, dass die Schattenwirtschaft am stärksten unter den kleinen Steuerpflichtigen in Branchen des Endverbrauchs mit Barbezahlung verbreitet ist (d. h. im Baugewerbe, bei Rechtsanwälten, Zahnärzten, Kfz-Werkstätten und Gebrauchtwagenhandel, bei Friseuren, in der Gastronomie, bei Reparaturen elektronischer Geräte, beim Privatunterricht, Kinderbetreuung, nicht registrierten Beförderungen, bei Wohnungsvermietungen, Hilfe im Haushalt, Bäckereien, beim Holzschlag und im Holzverkauf, bei Musikern, Veranstaltern öffentlicher Events u. Ä.), weshalb im Herbst gerade in diesen Sektoren eine verschärfte Kontrolle zu erwarten ist.

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Saša Sodja
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Ljubljana